12.04.2024
CRYPTO WEEKLY

Warum die US-Börsenaufsicht jetzt gegen Uniswap vorgeht

Crypto Weekly #137. Eine Zeit lang war es etwas ruhiger, nun geht die US-Börsenaufsicht wieder gegen einen großen Namen der Kryptobranche vor: die dezentrale Börse Uniswap. Was steckt dahinter?
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Die Kurstafel:

​🇺🇸 US-Börsenaufsicht vs. Krypto – geht es wieder los?

Im Vorjahr gab es eine Phase, da ging die US-Börsenaufsicht gefühlt jeden zweiten Tag juristisch gegen einen großen Namen der Kryptobranche vor. Die konkreten Vorwürfe unterschieden sich zwar im Detail. Im Wesentlichen ging es aber immer um eine Frage: Sind bestimmte Krypto-Assets nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen?

Die Behörde hat dazu eine relativ klare Meinung – sie beantwortet die Frage zumeist mit “ja”. Zumindest seit Gary Gensler 2020 den Chefposten der Börsenaufsicht übernommen hat. Gensler hat öffentlich eigentlich nur bei Bitcoin explizit außer Streit gestellt, dass die Kryptowährung nicht unter das US-Wertpapiergesetz fällt. Schon bei Ethereum hat er eine solche Festlegung bisher vermieden – oder mitunter sogar das Gegenteil angedeutet. Für alle anderen Krypto-Assets dürfte es noch schlechter aussehen.

In den vergangenen Monaten ist es dann etwas ruhiger geworden, was größere Streitfälle angeht. Im Sommer 2023 musste die Börsenaufsicht einen deutlichen Rückschlag hinnehmen, als der Vermögensverwalter Grayscale ein Urteil erwirkte, wonach die Behörde die Ablehnung seiner geplanten Bitcoin-Spot-ETFs nicht ausreichend begründet hatte. 

Der Druck auf die Behörde stieg – und Anfang Jänner 2024 genehmigte sie schließlich eine ganze Reihe von Anträgen auf Bitcoin-Spot-ETFs. Diese waren dann auch seit Anfang Jänner handelbar. Insgesamt entstand aber durchaus der Eindruck, dass dies eher widerwillig geschehen war. 

Neue Fälle, in denen die Behörde gegen große Namen der Krypto-Branche vorging, kamen seither aber keine dazu. Allerdings sollte man davon nicht auf einen Meinungsumschwung der Börse schließen. 

​👮‍♀️ Warum die Behörde jetzt gegen Uniswap vorgeht

Und nun kam es tatsächlich zu einem neuen Fall, der in der Krypto-Branche sofort für großes Aufsehen sorgte: Es geht um Uniswap, die wohl bekannteste und nach Handelsvolumen größte dezentrale Börse (DEX) in der Szene. Genauer gesagt: Um das Unternehmen dahinter, Uniswap Labs. Dieses entwickelt das Uniswap-Protokoll – ist aber nicht gleichbedeutend mit diesem. Theoretisch könnte das Open-Source-Protokoll auch ohne das Unternehmen weiter bestehen.

Aber zurück zum Thema. Bei Uniswap Labs ging diese Woche eine sogenannte Wells Notice ein. Vereinfacht gesprochen ist das eine Art Vorwarnung, dass die Behörde rechtliche Schritte gegen ein Unternehmen einleiten wird. Bei Coinbase ging beispielsweise eine solche im März 2023 ein. Im Juni folgte dann tatsächlich eine Klage der Behörde.

Was die Börsenaufsicht Uniswap Labs genau vorwirft, ist noch nicht bekannt. Aufgrund der Erfahrungswerte kann man aber davon ausgehen, dass der rechtliche Status der auf Uniswap handelbaren Token eine Rolle dabei spielen wird. Als wahrscheinlich gilt, dass die Behörde Uniswap Labs vorwerfen wird, eine Börse für Wertpapiere zu betreiben – ohne den entsprechenden Registrierungsprozess durchlaufen zu haben.

​🥊 Wie Uniswaps erste Reaktion auf das Vorgehen der Behörde ausfiel

Gründer Hayden Adams – eine der bekanntesten Personen der Kryptobranche – hat sich bereits zu Wort gemeldet: “Ich bin nicht überrascht. Nur genervt, enttäuscht und bereit zu kämpfen”, schrieb er in einem längeren Statement auf X. 

Adams gab sich zuversichtlich, dass die Produkte von Uniswap Labs rechtskonform seien. Und dass das Unternehmen “auf der richtigen Seite der Geschichte” stehe. Die Börsenaufsicht habe sich aber seit längerem entschieden, “gute Akteure” wie Uniswap und Coinbase anzugreifen anstatt klare Regeln zu schaffen – und dabei habe sie noch “schlechte Akteure wie FTX” davonkommen lassen. 

Damit schließt sich Adams auch einer in der Kryptobranche populären Kritik an der US-Börsenaufsicht an: Sie habe nichts getan, um den größten Betrugsfall der Kryptogeschichte, FTX, zu verhindern – und gehe stattdessen gegen seriöse Akteure der Branche vor. Tatsächlich ist Uniswap innerhalb der Kryptoszene weitgehend unkontrovers und anerkannt. 

Die Börse ist einer der wichtigsten Akteure im Bereich Decentralized Finance (DeFi). In der Rangliste von CryptoFees.info ist Uniswap meist direkt hinter Bitcoin und Ethereum platziert. Das Portal stellt dar, welche Protokolle die meisten Gebühren generieren – weil dies ein Indikator dafür ist, dass sie tatsächlich genutzt werden und User:innen dafür eben auch bereit sind zu zahlen. 

Allerdings: Aus Sicht von Gary Gensler und seiner Behörde heißt das noch nichts. Dort dürfte man im Wesentlichen den gesamten DeFi-Sektor als rechtlich fragwürdig betrachten. Mit der Wells Notice gegen Uniswap hat die Börsenaufsicht nun jedenfalls klar gemacht, dass ihr Vorgehen gegen die US-Kryptobranche noch lange nicht beendet ist. 

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Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
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  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

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Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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