05.01.2024

Bitcoin-ETFs – jetzt wirds ernst

Crypto Weekly #127. Erstmals könnten in den USA ETFs zugelassen werden, die direkt in Bitcoin investieren. Wird die Börsenaufsicht entsprechende Genehmigungen bereits in den nächsten Tagen erteilen?
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Bitcoin-ETFs
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

Kurs7-Tages-Performance
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BNB313 $-1,2%
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Stand: Später Freitagnachmittag

🤑​ Es gibt nur mehr ein Thema am Markt

Die erste Woche des neuen Jahres war am Kryptomarkt wieder einmal nur von einem Thema bestimmt - und das begleitet uns schon länger: Bitcoin-ETFs. Genauer gesagt: Deren mögliche Genehmigung in den USA. Zuletzt verdichteten sich die Indizien, dass diese knapp bevorstehen könnte. 

Kurz zur Erinnerung: Bitcoin-ETFs sind börsengehandelte Fonds, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Bisher sind in den USA allerdings nur sogenannte Bitcoin-Futures-ETFs zugelassen worden. Diese investieren nicht direkt in die Kryptowährung, sondern stattdessen in Finanzprodukte (konkret: Futures), die den Bitcoin-Preis nachbilden. Dem stehen Bitcoin-Spot-ETFs gegenüber, die tatsächlich direkt in Bitcoin investieren würden. Die US-Börsenaufsicht hat solche aber nie zugelassen.

Im Juni 2023 kochte das Thema hoch. Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock stellte einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF. Das löste einen Hype um das Thema aus. Hintergrund: Die US-Börsenaufsicht hat erst ein einziges Mal einen ETF-Antrag von BlackRock abgelehnt. Viele andere Anbieter zogen mit eigenen Anträgen nach. Später im Sommer gab es dann noch ein Gerichtsurteil im Fall des Vermögensverwalters Grayscale, das den Bitcoin-ETF-Hype noch einmal befeuerte (siehe Crypto Weekly #113)

Für einige Wochen wurde es dann etwas ruhiger um das Thema. Gegen Jahresende ging es aber wieder los. In den vergangenen Wochen sickerten immer wieder Infos durch, die darauf hindeuteten, dass eine baldige Genehmigung bevorstehen könnte. 

😲​ Hektik rund um mögliche Genehmigungen von Bitcoin-ETFs

Und diese Woche schien es dann richtig ernst zu werden. Beobachter:innen erwarten, dass die Börsenaufsicht bis zum 10. Jänner entscheiden wird. Für dieses Datum ist die Deadline für einen spezifischen Antrag für einen Bitcoin-ETF festgelegt - jenem der Anbieter Ark und 21Shares. Daneben sind 13 weitere Anträge offen. Die Börsenaufsicht könnte gleich mehrere - oder alle - Anträge auf einmal genehmigen, erwarten nun viele in der Branche.

Zuletzt gab es beinahe tägliche Berichte über neue Entwicklungen rund um die ETF-Anträge. Kurz vor Jahreswechsel wurde beispielsweise bekannt, dass BlackRock, VanEck und einige andere Vermögensverwalter mit offenen Anträgen jeweils Änderungen an diesen vorgenommen hätten. Dabei wurden den Berichten zufolge zusätzliche Dokumente eingereicht. 

Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagten Insider, dass bereits am Dienstag oder Mittwoch dieser Woche eine Entscheidung fallen könnte. Das trat so nicht ein. Am gestrigen Donnerstag schrieb die TechCrunch-Journalistin Jacquelyn Melinek auf X, vormals Twitter, dass laut ihren Quellen mehrere Anträge von der Börsenaufsicht genehmigt werden würden - und dass sie “etwas” für Freitag erwarte. 

Andere blieben zurückhaltend: Bloomberg-ETF-Analyst James Seyffart etwa schrieb, er erwarte eine Genehmigung erst in der kommenden Woche - zwischen Montag und Mittwoch. Am späten Freitagnachmittag mitteleuropäischer Zeit sah es so aus, als würde Seyffart Recht behalten. Neuesten Meldungen zufolge könnten weitere Änderungen an den Anträgen vorgenommen werden. Unmittelbar bevorstehende Genehmigungen zeichneten sich dagegen noch nicht ab.

Klar ist aber auch: Dass Bitcoin-Spot-ETFs bald genehmigt werden, gilt für Beobachter:innen mittlerweile als fix. Und selbst dass es sehr bald dazu kommen wird, bezweifeln nur mehr wenige. Offen sind noch die Fragen nach den Auswirkungen - langfristig werden die ETFs die Nachfrage nach Bitcoin sicherlich erhöhen. 

Aber wird die kurzfristige Marktreaktion tatsächlich die von vielen erhoffte Kursrally sein? Oder handelt es sich wieder mal um ein “Sell the news”-Ereignis, weil die Genehmigungen vom Markt längst eingepreist wurden? Es deutet alles darauf hin, dass wir die Antwort auf diese Frage bald kennen werden.

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“Neben einer guten Geschäftsidee und vielen anderen Faktoren ist ein stabiles rechtliches Fundament das A und O, um unternehmerisch reüssieren zu können”, meint Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK). Und für ihn ist klar: “Genau dabei unterstützen Notar:innen mit strategischer Beratung und rechtlicher Expertise und tragen so maßgeblich zum unternehmerischen Erfolg bei.” Sowohl Startups als auch etablierte Unternehmen würden von der gebündelten Kompetenz, die Notar:innen aus einer Hand anbieten können, profitieren.

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Die Notariate fungieren also als One-Stop-Shop für Rechtsfragen in allen Unternehmensphasen. “Bereits in der Gründungsphase begleiten sie angehende Unternehmer:innen, etwa bei der Wahl des Firmennamens, der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages oder der Eintragung ins Firmenbuch. Im betrieblichen Alltag sind es unter anderem Fragen zu Umgründungen, Kapitalerhöhungen oder Mitarbeitendenbeteiligungen”, erläutert Umfahrer, “auch im Bereich der Unternehmensvorsorge und -übergabe erhalten Unternehmer:innen umfassende Beratung.”

Notariatstermine auch online und hybrid: “Klarer Mehrwert in Form von Zeitersparnis”

Und für all das muss man nicht zwingend persönlich ins Notariat. Bereits seit einigen Jahren stehen alle notariellen Dienstleistungen für Unternehmen auch online oder hybrid zur Verfügung. “Die Möglichkeit, notarielle Urkunden wie Gesellschaftsverträge digital zu erstellen oder sich gemeinsam an einen virtuellen Tisch zu setzen, schafft einen klaren Mehrwert in Form von Zeitersparnis”, so der ÖNK-Präsident. Das bringe eine deutliche Erleichterung im Geschäftsalltag. Unternehmer:innen würden aber dennoch nach wie vor auch viel Wert auf persönlichen Kontakt legen.

In wenigen Schritten zum Online- bzw. Hybrid-Termin

Um online oder hybrid an einem Notartermin teilzunehmen, braucht man übrigens lediglich einen Laptop oder PC mit Kamera, eine gute Internetverbindung, ein Videokonferenztool und die ID-Austria. Innerhalb weniger Minuten kann dann beispielsweise die Unterfertigung eines Gesellschaftsvertrags erfolgen. Für ihre Kernkompetenz – die Beratung – nehmen sich die Notar:innen dabei aber weiterhin so viel Zeit, wie es braucht. Auch diese Beratung kann natürlich persönlich, online und hybrid erfolgen.

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