05.01.2024

Bitcoin-ETFs – jetzt wirds ernst

Crypto Weekly #127. Erstmals könnten in den USA ETFs zugelassen werden, die direkt in Bitcoin investieren. Wird die Börsenaufsicht entsprechende Genehmigungen bereits in den nächsten Tagen erteilen?
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Bitcoin-ETFs
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

Kurs7-Tages-Performance
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BNB313 $-1,2%
Solana (SOL)97 $-10%
Stand: Später Freitagnachmittag

🤑​ Es gibt nur mehr ein Thema am Markt

Die erste Woche des neuen Jahres war am Kryptomarkt wieder einmal nur von einem Thema bestimmt - und das begleitet uns schon länger: Bitcoin-ETFs. Genauer gesagt: Deren mögliche Genehmigung in den USA. Zuletzt verdichteten sich die Indizien, dass diese knapp bevorstehen könnte. 

Kurz zur Erinnerung: Bitcoin-ETFs sind börsengehandelte Fonds, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Bisher sind in den USA allerdings nur sogenannte Bitcoin-Futures-ETFs zugelassen worden. Diese investieren nicht direkt in die Kryptowährung, sondern stattdessen in Finanzprodukte (konkret: Futures), die den Bitcoin-Preis nachbilden. Dem stehen Bitcoin-Spot-ETFs gegenüber, die tatsächlich direkt in Bitcoin investieren würden. Die US-Börsenaufsicht hat solche aber nie zugelassen.

Im Juni 2023 kochte das Thema hoch. Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock stellte einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF. Das löste einen Hype um das Thema aus. Hintergrund: Die US-Börsenaufsicht hat erst ein einziges Mal einen ETF-Antrag von BlackRock abgelehnt. Viele andere Anbieter zogen mit eigenen Anträgen nach. Später im Sommer gab es dann noch ein Gerichtsurteil im Fall des Vermögensverwalters Grayscale, das den Bitcoin-ETF-Hype noch einmal befeuerte (siehe Crypto Weekly #113)

Für einige Wochen wurde es dann etwas ruhiger um das Thema. Gegen Jahresende ging es aber wieder los. In den vergangenen Wochen sickerten immer wieder Infos durch, die darauf hindeuteten, dass eine baldige Genehmigung bevorstehen könnte. 

😲​ Hektik rund um mögliche Genehmigungen von Bitcoin-ETFs

Und diese Woche schien es dann richtig ernst zu werden. Beobachter:innen erwarten, dass die Börsenaufsicht bis zum 10. Jänner entscheiden wird. Für dieses Datum ist die Deadline für einen spezifischen Antrag für einen Bitcoin-ETF festgelegt - jenem der Anbieter Ark und 21Shares. Daneben sind 13 weitere Anträge offen. Die Börsenaufsicht könnte gleich mehrere - oder alle - Anträge auf einmal genehmigen, erwarten nun viele in der Branche.

Zuletzt gab es beinahe tägliche Berichte über neue Entwicklungen rund um die ETF-Anträge. Kurz vor Jahreswechsel wurde beispielsweise bekannt, dass BlackRock, VanEck und einige andere Vermögensverwalter mit offenen Anträgen jeweils Änderungen an diesen vorgenommen hätten. Dabei wurden den Berichten zufolge zusätzliche Dokumente eingereicht. 

Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagten Insider, dass bereits am Dienstag oder Mittwoch dieser Woche eine Entscheidung fallen könnte. Das trat so nicht ein. Am gestrigen Donnerstag schrieb die TechCrunch-Journalistin Jacquelyn Melinek auf X, vormals Twitter, dass laut ihren Quellen mehrere Anträge von der Börsenaufsicht genehmigt werden würden - und dass sie “etwas” für Freitag erwarte. 

Andere blieben zurückhaltend: Bloomberg-ETF-Analyst James Seyffart etwa schrieb, er erwarte eine Genehmigung erst in der kommenden Woche - zwischen Montag und Mittwoch. Am späten Freitagnachmittag mitteleuropäischer Zeit sah es so aus, als würde Seyffart Recht behalten. Neuesten Meldungen zufolge könnten weitere Änderungen an den Anträgen vorgenommen werden. Unmittelbar bevorstehende Genehmigungen zeichneten sich dagegen noch nicht ab.

Klar ist aber auch: Dass Bitcoin-Spot-ETFs bald genehmigt werden, gilt für Beobachter:innen mittlerweile als fix. Und selbst dass es sehr bald dazu kommen wird, bezweifeln nur mehr wenige. Offen sind noch die Fragen nach den Auswirkungen - langfristig werden die ETFs die Nachfrage nach Bitcoin sicherlich erhöhen. 

Aber wird die kurzfristige Marktreaktion tatsächlich die von vielen erhoffte Kursrally sein? Oder handelt es sich wieder mal um ein “Sell the news”-Ereignis, weil die Genehmigungen vom Markt längst eingepreist wurden? Es deutet alles darauf hin, dass wir die Antwort auf diese Frage bald kennen werden.

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Startup-Politik - Das bringt Blau-Schwarz - Bundespräsident Alexander Van der Bellen erteilte Herbert Kickl den Regierungsbildungsauftrag
Bundespräsident Alexander Van der Bellen erteilte Herbert Kickl den Regierungsbildungsauftrag | Peter Lechner/HBF

Also doch Blau-Schwarz. Nach dem Scheitern der Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und Neos und dem Rücktritt von Karl Nehammer als ÖVP-Chef und Bundeskanzler starten nun Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP. Vor allem im Ausland wird auf die Aussicht auf einen Bundeskanzler Herbert Kickl mit Besorgnis reagiert. Auch im Inland sind sehr viele Menschen, die nicht die FPÖ gewählt haben, nicht glücklich damit.

Viele wirtschaftspolitische Überschneidungen

Eine relativ breite Zustimmung für Blau-Schwarz gibt es allerdings laut Medienberichten im Wirtschaftsflügel der ÖVP. Das hat gute Gründe, denn bei vielen von der ÖVP im Wahlprogramm geforderten wirtschaftspolitischen Maßnahmen dürfte man mit der FPÖ deutlich leichter auf einen gemeinsamen Nenner kommen, als es mit der SPÖ der Fall gewesen wäre. Die starken Differenzen in diesem Bereich dürften auch einer der Hauptgründe für das Platzen der schwarz-rot-pinken Koalitionsverhandlungen gewesen sein – auch für die Neos, die sich mit der ÖVP allein gut einigen hätten können, nicht aber mit der SPÖ.

Gute Chancen für Konsens bei zentralen Startup-Politik-Anliegen

Blau-Schwarz – sofern diese Verhandlungen nicht ebenfalls scheitern – bedeutet somit auch für die Startup-Politik relativ gute Chancen auf die Umsetzung einiger zentraler Forderungen der Community. Die größten Anliegen wurden bekanntlich vergangenes Jahr im Papier “Vision 2030” veröffentlicht.

Beteiligungsfreibetrag: Eigentlich Einigkeit, aber Sparpaket könnte zum Dealbreaker werden

Drei zentrale Forderungen hat die ÖVP explizit in ihr Wahlprogramm aufgenommen: Den Dachfonds, den Beteiligungsfreibetrag und die Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes. Bei der FPÖ fanden sich diese zwar nicht explizit im Wahlprogramm, eine Einigung scheint aber bei allen drei realistisch. So hieß es vom “Bürgerbüro Team Kickl” auf brutkasten-Anfrage vor der Wahl, man wünsche sich “rechtliche Anpassungen für Risikokapitalgeber, etwa in Form von steuerlichen Begünstigungen” – sowohl für den Beteiligungsfreibetrag als auch für die Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes im Sinne der Startup-Community ist damit die Tür geöffnet. Der wegen des Budget-Lochs angesagte Sparkurs könnte jedoch eine Steuerbegünstigung für Investor:innen gegenüber der breiten Bevölkerung schwer argumentierbar machen.

Dachfonds: Unterschiedliche Ansichten, aber Chance auf Einigung

Etwas schwieriger könnte eine prinzipielle Einigung beim Dachfonds werden. Von der FPÖ hieß es vor der Wahl auf brutkasten-Anfrage, Österreich müsse “rasch einen Venture-Capital-Fonds einrichten, der dabei hilft, die schwierigen Anfangsphasen für heimische Neugründungen im Technologiebereich zu bewältigen”. Das wäre ein Gegenmodell zum geforderten Dachfonds, der als “Fund of Funds” nur in Fonds investiert und auch nicht staatlich finanziert, sondern nur organisiert wird. Dass die FPÖ sich hier umstimmen lässt, scheint zwar gut möglich – denn bei den Freiheitlichen dürfte aus ideologischer Sicht nichts gegen das Dachfonds-Modell sprechen.

Die FPÖ ist aber freilich durch ihren Mandate-Überhang in der besseren Verhandlungsposition und könnten auch versuchen, ihr Modell durchzubringen. Wenn das Thema denn überhaupt wichtig genug für die verhandelnden Parteien ist – letztlich kann mit einer gewissen Sicherheit angenommen werden, dass startup-politische Maßnahmen von keiner Seite zur Koalitionsbedingung gemacht werden.

Lohnnebenkosten-Senkung: Ein Wille, aber im Budget-Loch womöglich kein Weg

Auch bei einer Reihe nicht startup-spezifischer, aber durchaus startup-relevanter wirtschaftspolitischer Maßnahmen könnten Blau und Schwarz gut zusammenfinden. Zu nennen wäre hier etwa eine Senkung der Lohnnebenkosten, die prinzipiell beide Parteien in ihren Wahlprogrammen hatten. Hier könnte allerdings einmal mehr die Notwendigkeit rigider Sparmaßnahmen aufgrund der budgetären Situation einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar gibt es bei den beiden Parteien einen Konsens, ausgaben- und nicht einnahmenseitig sparen zu wollen. Doch auch wenn man sich darauf einigt, keine Steuern erhöhen oder einführen zu wollen, sind Steuer- und Abgabensenkungen im großen Stil, wie es bei der Lohnnebenkostensenkung (oder etwa auch bei einer Senkung der Körperschaftssteuer, wo ebenfalls Konsens besteht) der Fall wäre, wohl ob der notwendigen Gegenfinanzierung momentan schwer umzusetzen.

Bürokratieabbau: Wohl mehr Ausnahmen als Maßnahmen

Der Bürokratieabbau ist ein weiteres Thema, bei dem FPÖ und ÖVP – geht man nach den Wahlprogrammen – gut zusammenpassen. Tatsächlich scheint die ÖVP bei diesem Thema aber ziemlich selektiv zu sein, wie Medienberichte zu Konflikten zwischen Pink und Schwarz in den geplatzten Koalitionsverhandlungen nahelegen. Mächtige Blöcke innerhalb der Partei wie die Landesorganisationen, die Beamtengewerkschaft und der Wirtschaftsbund verhindern demnach Bürokratieabbau-Maßnahmen in ihren jeweiligen Bereichen. Die FPÖ wiederum dürfte definitiv nicht für einen weiteren Wegfall von Notariatspflichten zu haben sein, ebenso wenig, wie für weitere Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Unterm Strich ist das Potenzial in dem Bereich also eingeschränkt.

Nachhaltigkeit im Out

Und es gibt auch einige Bruchlinien zwischen FPÖ und ÖVP, die sich auf die Startup-Politik auswirken könnten. Zu nennen wären hier neben der bereits genannten Rot-Weiß-Rot-Karte etwa die Differenzen in der EU-Politik. Ebenso könnte die Anti-Klimaschutz-Politik der FPÖ Auswirkungen auf Startups haben, etwa im Bereich Förderungen, die im Zuge der Sparmaßnahmen ohnehin auf der Abschussliste stehen dürften. Nachdem ein signifikanter Anteil der Startups in den vergangenen Jahren Nachhaltigkeit zu einem der Kernziele erhoben hat, könnte hier generell eine nicht förderliche Gesetzgebung zum Problem werden.

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