24.11.2023

Binance muss Milliarden zahlen – und der Kryptomarkt steigt weiter

Crypto Weekly #123. Die weltgrößte Kryptobörse Binance hat mit der US-Justiz einen milliardenschweren Vergleich abgeschlossen, der auch den Rückzug von Gründer CZ beinhaltet. Für Bitcoin und Ethereum geht es unterdessen weiter aufwärts.
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Binance
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

📈 Bitcoin steigt auf über 38.000 Dollar, Ether auf über 2.100 Dollar

Es geht weiter aufwärts. Bitcoin ist am Freitagnachmittag zwischenzeitlich über die Marke von 38.000 US-Dollar gestiegen – und erreichte das höchste Niveau seit Mai 2022. Seit vergangenem Freitag ist Bitcoin damit um rund fünf Prozent gestiegen.

Noch besser ist die Woche für Ethereum gelaufen: Der Ether-Token legte um zehn Prozent zu. Er stieg auf über 2.100 Dollar und erreichte den höchsten Stand seit 18 Monaten. 

Im Minus liegt unter den großen Coins auf 7-Tages-Sicht nur BNB. Und das hat seinen Grund. BNB heißt zwar mittlerweile tatsächlich nur mehr so. Früher waren die drei Buchstaben ein Kürzel, die Kryptowährung hieß Binance Coin.

Damit sind wir schon beim Thema. Die größte Kryptobörse der Welt war in den vergangenen Jahren bemüht, BNB als völlig eigenständiges und unabhängiges Projekt darzustellen. Daher auch die Umbenennung: Die Assoziation mit Binance im Namen war nicht mehr erwünscht. So wirklich überzeugt hat das aber die wenigsten.

Das hat sich auch diese Woche wieder bestätigt. Die Underperfomance von BNB gegenüber den anderen großen Kryptowährungen hängt direkt mit Binance zusammen. Die Börse hat diese Woche nämlich die Schlagzeilen dominiert – und zwar mit einem milliardenschweren Vergleich, den Binance mit dem US-Justizministerium abgeschlossen hat.

🧐 Die Eckpunkte des milliardenschweren Vergleichs zwischen Binance und US-Justiz

Was sieht der Vergleich vor? Eine ganze Reihe an unterschiedlichen Punkten, aber sehen wir uns mal die wichtigsten an:

  • Binance-Gründer Changpeng Zhao (CZ) verpflichtet sich, als CEO zurückzutreten und auch keine andere Funktion im Unternehmen zu übernehmen. Er behält allerdings seine Anteile
  • er bekennt sich außerdem schuldig, gegen Anti-Geldwäsche-Gesetze in den USA verstoßen zu haben
  • er muss persönlich eine Strafe von 50 Mio. US-Dollar zahlen
  • insgesamt sieht der Vergleich eine Zahlung in der Höhe von 4,3 Mrd. US-Dollar vor
  • Binance muss den US-Markt verlassen
  • neben Verstößen gegen Anti-Geldwäsche-Vorgaben musste sich Binance auch wegen Vergehen gegen Sanktionsvorgaben und Terrorismusfinanzierung verantworten

An dieser Stelle muss man vielleicht anmerken: Die US-Justiz wirft Binance nicht vor, direkt Terrorismus finanziert zu haben. Wohl aber, dass sie verdächtige Transaktionen nicht gemeldet hat, die über die Börse mit Terrororganisationen getätigt wurden. Die Verstöße gegen US-Sanktionen wiederum beziehen sich hauptsächlich auf den Iran.

Binance hätte sich außerdem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des US-Finanzministeriums registrieren müssen – dies geschah nach Ansicht der US-Justiz auch deshalb nicht, weil Binance vermeiden wollte, dass die Behörden entdecken, dass die Börse ihre Kund:innen nur ordnungsgemäß kontrolliert. Dafür habe sich Binance bewusst entschieden, um Marktanteile und Gewinne zu erhöhen – so die US-Justiz.

😮 Was am Binance-Vergleich überraschend war – und was nicht

War der Vergleich eine Überraschung? Ja und nein. Binance und die USA – das war schon immer schwierig. Seit Jahren liefen Untersuchungen unterschiedlicher US-Behörden gegen die Börse (und auch mit dem nunmehrigen Vergleich sind nicht alle beigelegt). Binance hat sogar einen eigenen US-Ableger (Binance.US) gegründet und ist mit seiner eigentlichen Handelsplattform schon seit mehreren Jahren nicht mehr am US-Markt aktiv.

Generell war Binance in den vergangenen Jahren bemüht, sich stärker mit Behörden zu arrangieren als noch in der Frühphase des Unternehmens. Ob dies aus tatsächlicher Überzeugung geschah oder einfach, weil es bei einem Unternehmen dieser enormen Größe letztlich unumgänglich ist, sei dahingestellt.

Jedenfalls aber war es durchaus naheliegend, dass sich die Börse früher oder später auf einen Vergleich mit der US-Justiz einlässt, um die Sache abzuschließen. Mit den Behörden in den USA ist in Finanzdingen tendenziell noch weniger zu spaßen als mit jenen in anderen Ländern.

Nicht direkt zu erwarten war aber die Höhe des Vergleichs. Der fiel doch recht hoch aus. Und auch CZs Rückzug aus sämtlichen Funktionen bei Binance haben wohl nicht alle erwartet. Ob er allerdings bei Binance tatsächlich völlig von der Bildfläche verschwinden wird, muss sich erst noch weisen. 

Er behält seine Anteile und wird auch ohne offizielle Funktion möglicherweise Einfluss ausüben können. Ein René Benko beispielsweise hat das österreichische Immobilienunternehmen Signa jahrelang de facto gesteuert, obwohl er offiziell keine Management-Funktion mehr innehatte und formal nur mehr Vorsitzender eines Beirats war. In dieser Form ist das bei CZ allerdings eher nicht zu erwarten – auch, weil die Umstände völlig andere sind und im Fall von Binance die US-Justiz involviert ist.

Dass sich der Kryptomarkt weitgehend unbeeindruckt von der Sache zeigt, sollte dagegen nicht überraschen. Denn dass Binance im Clinch mit den US-Behörden liegt, ist eben seit Jahren bekannt. Und entsprechend eingepreist. Mit dem Vergleich ist nun vielmehr sogar eine gewisse Unsicherheit in dieser Hinsicht beseitigt. Insofern verwundert es nicht, dass es nach Bekanntwerden des Vergleichs am Markt nur für kurze Zeit abwärts ging – und diese Verluste rasch wieder aufgeholt wurden.

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Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH | (c) Bybit

Anfang August erhielt die Bybit Payments GmbH von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Konzession als E-Geld-Institut, nach rund neun Monaten Verfahren. Laut Geschäftsführer Bernhard Krick gibt es die Lizenz zwar seit rund 25 Jahren, durchschritten hätten das Verfahren aber erst zwei Marktteilnehmer. Mit der Konzession baut die nach eigenen Angaben gemessen am Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt ihre EU-Zentrale in Wien weiter aus. Die Schwestergesellschaft Bybit EU GmbH hält bereits seit Mai 2025 eine MiCAR-Zulassung. Im Interview spricht Krick über das Verfahren, die Standortwahl und die Frage, ob am Ende eine Banklizenz steht.


Die Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Wie lange hat das Verfahren gedauert und was waren rückblickend die größten Hürden?

Der eigentliche Lizenzierungsprozess mit der FMA war naturgemäß intensiv und hat sich über einen Zeitraum von rund neun Monaten erstreckt. Wir haben jedoch bereits deutlich davor mit dem Aufbau der lokalen Gesellschaft, der Infrastruktur sowie aller compliance-relevanten Agenden begonnen. Obwohl es die Lizenz seit rund 25 Jahren gibt, haben erst zwei Marktteilnehmer diesen Prozess durchschritten. Die größte Herausforderung bestand darin, die Fülle an Informationen über die eigene Organisation, Prozesse und geplanten Produkte so aufzubereiten, dass sie den hohen Anforderungen der FMA entsprechen und ein klares, transparentes Bild vermitteln. Dabei steht man grundsätzlich auch immer unter einem gewissen Zeitdruck. Unsere Mitarbeiter:innen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

Rückblickend war der Prozess zwar anspruchsvoll, aber immens wertvoll. Er hat dazu beigetragen, unsere europäischen Strukturen weiter zu professionalisieren. Die E-Geld-Konzession ist eine wichtige Grundlage für die nächste Phase der Expansion unseres Geschäfts in Europa.

Warum hat Bybit die EMI-Lizenz ausgerechnet in Österreich beantragt? Länder wie Litauen oder Luxemburg gelten in Europa als die klassischen Standorte für E-Geld-Institute.

Wien ist für uns der Standort unserer EU-Zentrale. Von hier aus decken wir MiCAR, E-Geld und MiFID ab. Uns war wichtig, einen Standort mit einem europaweit respektierten Regulator zu wählen. Die FMA bietet dabei die perfekte Balance: streng in der Aufsicht, was für eine Organisation wie uns, die weltweit auf Compliance ausgerichtet ist, kein Problem, sondern ein Vorteil ist, und gleichzeitig kommunikativ, pragmatisch und effizient im Austausch. Wien ist zudem ein zentraler Standort in Europa mit attraktiver Infrastruktur und hoher regulatorischer Kompetenz. Von hier aus können wir langfristige europäische Strukturen aufbauen, mit einem verlässlichen Partner vor Ort, und unser Geschäft in den Märkten ganz Europas steuern.

Die FMA gilt als strenge Aufsicht. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, in denen Bybit tätig ist?

Eine strenge Aufsicht ist aus unserer Sicht kein Nachteil. Ganz im Gegenteil: Wenn man langfristig in einem regulierten europäischen Markt tätig sein möchte, ist Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten, ein wesentlicher Vorteil. Unsere Erfahrung ist, dass die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden naturgemäß intensiv und detailliert ist, und das erwarten wir auch. Wir sehen Regulierung nicht als einmalige Eintrittshürde, sondern als laufenden Prozess, der sehr wichtig für die gesamte Branche ist. Die FMA sehen wir als eine durchaus fordernde, aber vor allem als eine sehr kompetente Behörde, die auch einen sehr guten Ruf in Europa genießt.

In der Aussendung zur Lizenz heißt es, konkrete Termine für die Produkteinführung würden in Kürze bekannt gegeben. Können Sie schon konkreter werden: Welche Dienste starten zuerst, und wann rechnen Sie mit dem Marktstart in Österreich und im restlichen EWR?

Die konkreten Produktneuerungen, Marktstart und Rollout-Phasen werden wir, wie versprochen, zeitnah kommunizieren. Was wir jedoch jetzt bereits sagen können: Unser Ziel ist es, die neue Lizenz schrittweise für den Ausbau eines umfassenderen Payment-Angebots in Europa zu nutzen. Wir haben bereits um das Passporting der Lizenz für den EWR angesucht. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten nationalen Behörden in Europa dies bestätigen müssen. Wir verfolgen dabei bewusst einen stufenweisen Ansatz, können aber bereits jetzt sagen: Bybit.eu wird bald viel mehr sein als eine reine Krypto-Plattform und wird sich zu einer universellen Finanzlösung entwickeln.

Die Bybit Card ist in Europa bereits verfügbar. Was ändert sich durch die EMI-Lizenz konkret für das Kartenprogramm? Wird die Bybit Payments GmbH die Kartenausgabe künftig selbst übernehmen?

Die Bybit Card wird auch in Zukunft eines unserer zentralen Produkte bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir jedoch keine konkreten Änderungen an bestimmten Produkten vorwegnehmen oder bekanntgeben. Was wir sagen können: Die Lizenz gibt uns generell zusätzliche strategische Flexibilität, um unser europäisches Dienstleistungsangebot im Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln sowie attraktiver zu gestalten.

Auf Bybit.eu setzen Sie bei Stablecoins bislang auf regulierte Token von Circle wie EURC. Die EMI-Lizenz würde der Bybit Payments GmbH grundsätzlich auch die Emission eines eigenen E-Geld-Tokens erlauben. Ist ein eigener Euro-Stablecoin ein Thema für Sie?

Stablecoins und andere tokenisierte Zahlungsinstrumente beobachten wir auf dem europäischen Markt sehr genau. Gerade MiCAR schafft hier einen neuen regulatorischen Rahmen, der in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel haben wird. Aktuell liegt unser Fokus jedoch darauf, unseren Kundinnen und Kunden Zugang zu bestehenden regulierten und qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. EURC ist dafür ein gutes Beispiel. Wir schließen grundsätzlich keine strategischen Optionen in diesem Bereich aus, haben derzeit aber nichts anzukündigen.

Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH sind bewusst getrennte Gesellschaften mit unterschiedlichen Lizenzen. Warum diese Struktur, und was bedeutet die Trennung im Alltag konkret für die Kundinnen und Kunden?

Die Trennung folgt einer klaren regulatorischen und auch organisatorischen Logik. Die Bybit EU GmbH und die Bybit Payments GmbH verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und verfügen über unterschiedliche regulatorische Berechtigungen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aktivitäten auch gesellschaftsrechtlich, organisatorisch und in Bezug auf die Regulatorik und das Risikomanagement klar voneinander abzugrenzen. Für die Kundinnen und Kunden wird sich das positiv auswirken, da wir in der Zukunft über eine gemeinsame Finanzplattform und App neue innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr anbieten werden. Die Kunden werden die volle Transparenz haben, welche Dienstleistung sie von welchem Unternehmen beziehen.

Sie betonen, dass die EMI-Lizenz keine Banklizenz ist. Ist eine Banklizenz der nächste logische Schritt für Bybit in Europa, oder schließen Sie das aus?

Für uns ist die EMI-Lizenz der logische Schritt, um unsere Kompetenz im Zahlungsverkehr in Europa aufzubauen. Wir verfolgen das Ziel, ein globales Finanz-Ökosystem aufzubauen, das den Zugang zu einer modernen Bank-, Investitions- und Zahlungsverkehrsinfrastruktur für alle Kundengruppen bietet. Da ist es natürlich selbstverständlich, dass wir kontinuierlich evaluieren, welche regulatorischen Strukturen und Partnerschaften für unsere langfristige Strategie sinnvoll sind. Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus. Aktuell liegt unser Fokus aber klar auf dem erfolgreichen Aufbau und der Skalierung unseres regulierten Geschäfts in Europa.

Mit regulierten Zahlungsdiensten tritt Bybit in direkte Konkurrenz zu Neobanken wie Revolut und N26, aber auch zu anderen Kryptobörsen mit Payment-Ambitionen in Europa. Womit wollen Sie sich in diesem Feld differenzieren?

Bybit ist gemessen am Handelsvolumen die zweitgrößte Krypto-Asset-Plattform der Welt und bietet bereits heute weltweit über 80 Millionen Kundinnen und Kunden viel mehr als reines Krypto-Trading an. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das enorme Volumen im Krypto-Derivate- und Futures-Handel auf der globalen Bybit-Plattform. Mit unserem „Compliance-First-Ansatz“ wird Bybit einer der relevantesten Player in Europa werden. Der entscheidende Faktor ist, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Unser Ansatz geht daher über das reine Krypto-Trading weit hinaus. Wir verbinden die Welten der digitalen Assets und Web3-Produkte mit den traditionellen Finanzdienstleistungen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Bybit aktuell in Wien, und wie verändert der Aufbau der Payments-Sparte den Standort? Wird derzeit Personal gesucht?

Aktuell beschäftigen wir in Wien rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ausbau der Payments-Sparte stärkt den Standort zusätzlich, da ein reguliertes Payment-Geschäft weitere spezialisierte Funktionen benötigt, etwa in den Bereichen Produktmanagement, Legal und Compliance, Risk, Finance, Operations und Technology. Hier sind wir derzeit auch auf der Suche und heißen jede Bewerbung willkommen.

Welchen Stellenwert hat das Thema Sicherheit beim Aufbau des europäischen Zahlungsverkehrsgeschäfts, und wie werden die Kundengelder der Bybit Payments GmbH abgesichert?

Sicherheit und Vertrauen bilden das Fundament des Finanzgeschäfts. Beim Aufbau der Bybit Payments GmbH wurden deshalb regulatorische Anforderungen an Governance, Risikomanagement, IT-Sicherheit und den Umgang mit Kundengeldern von Beginn an berücksichtigt. Die Kundengelder des E-Geld-Instituts werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben geschützt und bei einer Bank zu 100 Prozent treuhänderisch verwahrt. Für die Bybit.eu-Plattform gelten zudem dieselben strengen regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit wie für Banken.

Bybit hat kürzlich seinen Risiko- und Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz inzwischen in der Sicherheitsarbeit, und was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Europa?

Wir setzen modernste Technologien ein, um Muster schneller zu erkennen, Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und potenzielle Risiken effizient zu analysieren. Unser Anspruch ist es, im Bereich Sicherheit immer einen Schritt voraus zu sein, ganz nach dem Credo: Prävention statt Nachsorge. Künstliche Intelligenz ist in der präventiven Sicherheitsarbeit im Zahlungsverkehr ein fixer Bestandteil. Für Nutzerinnen und Nutzer in Europa bedeutet das im Alltag vor allem, dass der Zahlungsverkehr reibungslos und sicher abläuft. Der große europäische Vorteil ist dabei der rechtliche Rahmen. Dank strenger Gesetze wie der DSGVO und dem neuen KI-Gesetz gibt es in Europa klare Leitplanken, die die Privatsphäre aller am Zahlungsverkehr beteiligten Personen schützen.

Wo steht Bybit.eu in drei Jahren?

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen in drei Jahren eine der führenden regulierten Plattformen für digitale Finanzdienstleistungen in Europa sein. Krypto und Blockchain wollen wir dabei immer weniger als eigenständige oder alternative Systeme betrachten, sondern die Brücke zwischen der Welt digitaler Assets und traditionellen Finanzdienstleistungen weiter stärken und direkt verbinden. Entscheidend ist Vertrauen: Ein verlässlicher institutioneller Rahmen und klare Regulierungen bilden die Basis, damit immer mehr Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf diese Technologien setzen. Im Idealfall ist Bybit EU in drei Jahren eine vertrauenswürdige, regulierte All-in-one-Finanzplattform, auf der digitale und traditionelle Finanzdienstleistungen zusammenkommen und nahtlos in den Alltag unserer Kundinnen und Kunden integriert sind.

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