01.09.2023

So weitreichend ist das Grayscale-Urteil wirklich

Crypto Weekly #113: Die US-Börsenaufsicht hat rechtswidrig gehandelt, als sie den Antrag des Vermögensverwalters Grayscale auf einen Bitcoin-ETF abgelehnt hat, urteilte diese Woche ein Gericht. Was steckt dahinter?
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👩🏻‍⚖️ Warum die Ablehnung eines Bitcoin-ETFs von Grayscale laut einem Urteil rechtswidrig war… 

Diese Woche gab es vor allem eine große Story in der Branche - und wieder einmal ist es ein Gerichtsurteil aus den USA. Der Vermögensverwalter Grayscale befindet sich in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht, der Securities and Exchange Commission (SEC). 

Ausnahmsweise für die Kryptobranche geht es darum nicht um die Frage, ob irgendwelche Token nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen sind. Sondern um einen Bitcoin-ETF - einen börsengehandelten Fonds, der in Bitcoin investiert. Auch das ist ein Thema, das in der Vergangenheit viel Aufmerksamkeit bekam. Hintergrund: Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock hat im Juni in den USA einen Antrag auf einen Bitcoin-ETF eingereicht (siehe Crypto Weekly #104).

Bisher sind in den USA ausschließlich Bitcoin-Futures-ETFs genehmigt worden, nie aber Bitcoin-Spot-ETFs. Der Unterschied: Erstere investieren in Bitcoin-Futures, also in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Zweitere würden direkt in Bitcoin selbst investieren.

Und damit sind wir jetzt auch schon beim Thema: Auch Grayscale hatte schon vor längerer Zeit einen Antrag bei der Börsenaufsicht auf einen Bitcoin-ETF eingereicht. Auf einen Spot-ETF, wohlgemerkt. 

Grayscale betreibt jetzt schon einen Bitcoin-Fonds, den sogenannten Grayscale Bitcoin Trust, der aber nicht an der Börse gehandelt wird. Diesen wollte das Unternehmen in einen ETF, also einen börsengehandelten Fonds, umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte den Antrag ab. Grayscale zog vor Gericht.

Nun bekam das Unternehmen recht: “Die Kommission hat es versäumt, angemessen zu erklären, warum sie die Notierung von zwei Bitcoin-Futures-ETPs genehmigt hat, nicht aber den von Grayscale vorgeschlagenen Bitcoin-ETP”, heißt es in dem Urteil vom Dienstag. "In Ermangelung einer kohärenten Erklärung ist diese ungleiche regulatorische Behandlung gleicher Produkte unrechtmäßig." ETP steht in diesem Fall für Exchange Traded Product.

Was das Urteil jedoch nicht bedeutet: Dass der Antrag genehmigt ist. Er muss nur noch einmal geprüft werden. Da könnte die Börsenaufsicht dann zu einem anderen Ergebnis kommen. Oder aber sie kommt zum selben Ergebnis - dafür müsste sie aber andere Argumente anführen. 

🫣 …und was dies jetzt für die Börsenaufsicht bedeutet

Für die Börsenaufsicht ist die Angelegenheit zumindest einmal peinlich. Seit Monaten liegt sie im Clinch mit mehr oder weniger der gesamten US-Krypto-Branche. Und das zweite Mal innerhalb weniger Wochen fiel nun ein Urteil in einem vielbeachteten Prozess nicht so aus, wie sich die Behörde das gewünscht hätte. 

Klar, das Urteil im Fall Ripple vom Juli war sicherlich weniger eindeutig als die ersten euphorischen Reaktionen aus der Krypto-Szene vermuten hatten lassen. Die Richterin gab in Teilen Ripple recht - in Teilen aber auch der Börsenaufsicht. Die Frage, ob und unter welchen Umständen Ripples Kryptowährung XRP nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist und wann nicht, ist weiterhin nicht geklärt (siehe Crypto Weekly #108)

Aber dennoch: Die Börsenaufsicht hat sich mit ihrer Rechtsansicht im XRP-Fall eben nicht vollständig durchgesetzt. Und es ist ein äußerst prominenter Fall.

Jetzt gibt es also erneut ein Urteil, das nicht so ausgefallen ist, wie von der Behörde erwünscht. Das Grayscale-Urteil ist dabei noch ungünstiger für die SEC, als jenes im Ripple-Fall. Denn zur Begründung führt das Gericht explizit an, dass die Börsenaufsicht ihre Entscheidung nicht angemessen begründen konnte. Konkret geht es dabei um die Frage, warum sie Bitcoin-Futures-ETFs genehmigte - Bitcoin-Spot-ETFs aber nicht. 

Und dass das Gericht dies bemängelt, ist bitter für die Behörde: Die vorgebrachten Argumente für die Entscheidung werden ja wohl die besten sein, die sie hat. Es ist auszuschließen, dass sie überzeugendere Begründungen bewusst zurückgehalten hat. Aber klarerweise hat die Börsenaufsicht (wie auch Grayscale) die Möglichkeit, Berufung einzulegen. 

Natürlich kann sie auch ihre Argumente nachschärfen - oder tatsächlich neue Begründungen anführen. Aber angesichts dieses Urteils wird sie sich sehr genau überlegen müssen, welche das sein könnten. Und sich dann sehr sicher sein müssen, dass diese auch halten.

Am Donnerstagabend gab es dann eine Nachricht in einer verwandten Angelegenheit: Die Börsenaufsicht teilte mit, dass sie mehr Zeit benötige, um mehrere ausständige Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs zu bearbeiten - darunter jene von BlackRock, Invesco und Galaxy Digital. Die Entscheidungen werden demnach nicht vor Oktober fallen. Zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Grayscale-ETFs äußerte sich die Börsenaufsicht noch nicht.

📈 Wie der Markt auf das Urteil reagiert hat

Am Kryptomarkt zogen die Kurse unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils an. Bitcoin beispielsweise stieg innerhalb weniger Minuten von unter 26.000 US-Dollar auf fast 28.000 Dollar. Eine solche Marktreaktion ist keine große Überraschung, sollte aber auch nicht überinterpretiert werden. Der Markt reagiert oft schnell auf Schlagzeilen - ohne die Meldungen (oder in diesem Fall: das Urteil) dahinter im Detail analysiert zu haben. 

Weder in die eine noch in die andere Richtung ist die allererste Marktreaktion also notwendigerweise besonders aussagekräftig. Für den Bitcoin-Kurs ging es in den folgenden Tagen dann wieder leicht abwärts. Auch das ist typisch nach einer solchen Marktreaktion. 

Nachdem dann am Donnerstagabend bekannt wurde, dass die SEC für einige andere Bitcoin-Spot-ETF-Anträge noch mehr Zeit benötige, gab der Kurs weiter nach. Zuletzt lag er mit rund 26.000 US-Dollar wieder ungefähr am Niveau wie vor dem Grayscale-Urteil.

Unabhängig von der Kursreaktion lässt sich aber sicherlich sagen: Das Urteil ist definitiv ein Erfolg für die Krypto-Branche und eine Niederlage für die Börsenaufsicht.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Wann gelingt der Sprung von der Series A zur Series B? In Europa im zweiten Halbjahr 2023 nach 760 Tagen (Median) – das zeigen Zahlen der Equity Management Plattform Carta. Damit dauerte die Series B 85 Prozent länger als noch im ersten Halbjahr 2022. Zumindest wenn man den Median heranzieht, der die Ausreißer nach unten und oben bekanntlich nicht berücksichtigt, dauert weder die Seed, noch die Series A so lange. Wie aber sollten Gründerinnen und Gründer agieren, wenn die Series B auf sich warten lässt? Drei Tipps.

1. Die Runway verlängern

Größere Finanzierungsrunden werden dann angestrebt, wenn das bisher aufgebrachte Kapital in Summe mit den eigenen Einnahmen nicht mehr ausreicht, um a) die laufenden Kosten zu decken oder b) ambitionierte Wachstumspläne zu verfolgen.

Insbesondere für Letzteres wird viel Geld benötigt – für neue Büros, eigene Rechenzentren, das Erfüllen länderspezifischer Regularien oder für den Aufbau neuer Teams und Netzwerke. Während der Niedrigzins-Zeiten stand noch die reine Reichweite im Fokus. Startups, die in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Nutzer:innen erreichten, waren der Liebling der Investoren. Die Frage, inwieweit diese Reichweite auch echte Einnahmen generierte, war teilweise zweitrangig.

Umso wichtiger, in der aktuellen Phase, nicht den zweiten Schritt vor dem ersten zu tätigen. Das heißt nicht, partout die Expansion auf die lange Bank zu schieben. Vor dem Erschließen neuer Märkte sollte aber klar sein, wie sich ein größerer Kundenstamm monetarisieren lässt. Expandiert ein Team in neue Märkte, empfiehlt sich Pragmatismus: Lassen sich durch Partnerschaften Kosten verringern und der Markteintritt beschleunigen? Wie viel der Technologie lässt sich direkt skalieren, wie viel muss angepasst werden? Wie streng sind die Regulierer in den neuen Märkten? Je geringer der Aufwand, je höher die Skaleneffekte, desto besser.

Jenseits dessen ist die Cashflow-Optimierung auf dem Weg zur Series B weiterhin das A und O. Investoren favorisieren die Teams, die mit möglichst wenig Risikokapital möglichst viel Wachstum und Umsatz generieren. Zudem sinkt bei einem optimierten Cashflow auch der Druck des Gründerteams, unbedingt neues Kapital einsammeln zu müssen – das steigert auch die eigene Verhandlungsposition.

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Nun muss man nach der Series A noch nicht zwingend profitabel wirtschaften – als VC-finanziertes Startup will man in den allermeisten Fällen schließlich innovativ sein und wachsen. Dafür muss man Geld investieren, dass man erst in der Zukunft einnehmen wird. Wie genau dieses ”Geld-Einnehmen” funktionieren soll, wollen Investoren vor der Series B aber wissen – und zwar möglichst konkret und plausibel.

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3. Partnerschaften evaluieren

Synergien suchen, statt mit Kapital klotzen! Gerade bei der Expansion bietet es sich an, bestehende Netzwerke zu nutzen. Partnerschaften mit bestehenden Konzernen können dabei hilfreich sein, da dann schlagartig der Marktzugang im großen Stil erfolgen kann. Gerade in einem hoch regulierten und komplexen Marktumfeld kann solch eine Partnerschaft viel wert sein – und sich positiv auf die bereits angesprochene Kapitaleffizienz auswirken.

Gelingen solche Partnerschaften, sinkt das Risiko für ein Startup, da geringere Summen in eigene Vertriebsaktivitäten investiert werden, die Umsätze steigen schlagartig und das Startup kann unter Beweis stellen, dass es raschem Wachstum gewachsen ist. Gerade im Konzern-Umfeld steht und fällt der Erfolg dabei mit dem richtigen Kontakt innerhalb der Organisation, einem Verständnis für die Konzernkultur und einem Preismodell, das auch die unternehmerischen Interessen des Partners berücksichtigt.

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