01.09.2023

So weitreichend ist das Grayscale-Urteil wirklich

Crypto Weekly #113: Die US-Börsenaufsicht hat rechtswidrig gehandelt, als sie den Antrag des Vermögensverwalters Grayscale auf einen Bitcoin-ETF abgelehnt hat, urteilte diese Woche ein Gericht. Was steckt dahinter?
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👩🏻‍⚖️ Warum die Ablehnung eines Bitcoin-ETFs von Grayscale laut einem Urteil rechtswidrig war… 

Diese Woche gab es vor allem eine große Story in der Branche - und wieder einmal ist es ein Gerichtsurteil aus den USA. Der Vermögensverwalter Grayscale befindet sich in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht, der Securities and Exchange Commission (SEC). 

Ausnahmsweise für die Kryptobranche geht es darum nicht um die Frage, ob irgendwelche Token nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen sind. Sondern um einen Bitcoin-ETF - einen börsengehandelten Fonds, der in Bitcoin investiert. Auch das ist ein Thema, das in der Vergangenheit viel Aufmerksamkeit bekam. Hintergrund: Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock hat im Juni in den USA einen Antrag auf einen Bitcoin-ETF eingereicht (siehe Crypto Weekly #104).

Bisher sind in den USA ausschließlich Bitcoin-Futures-ETFs genehmigt worden, nie aber Bitcoin-Spot-ETFs. Der Unterschied: Erstere investieren in Bitcoin-Futures, also in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Zweitere würden direkt in Bitcoin selbst investieren.

Und damit sind wir jetzt auch schon beim Thema: Auch Grayscale hatte schon vor längerer Zeit einen Antrag bei der Börsenaufsicht auf einen Bitcoin-ETF eingereicht. Auf einen Spot-ETF, wohlgemerkt. 

Grayscale betreibt jetzt schon einen Bitcoin-Fonds, den sogenannten Grayscale Bitcoin Trust, der aber nicht an der Börse gehandelt wird. Diesen wollte das Unternehmen in einen ETF, also einen börsengehandelten Fonds, umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte den Antrag ab. Grayscale zog vor Gericht.

Nun bekam das Unternehmen recht: “Die Kommission hat es versäumt, angemessen zu erklären, warum sie die Notierung von zwei Bitcoin-Futures-ETPs genehmigt hat, nicht aber den von Grayscale vorgeschlagenen Bitcoin-ETP”, heißt es in dem Urteil vom Dienstag. "In Ermangelung einer kohärenten Erklärung ist diese ungleiche regulatorische Behandlung gleicher Produkte unrechtmäßig." ETP steht in diesem Fall für Exchange Traded Product.

Was das Urteil jedoch nicht bedeutet: Dass der Antrag genehmigt ist. Er muss nur noch einmal geprüft werden. Da könnte die Börsenaufsicht dann zu einem anderen Ergebnis kommen. Oder aber sie kommt zum selben Ergebnis - dafür müsste sie aber andere Argumente anführen. 

🫣 …und was dies jetzt für die Börsenaufsicht bedeutet

Für die Börsenaufsicht ist die Angelegenheit zumindest einmal peinlich. Seit Monaten liegt sie im Clinch mit mehr oder weniger der gesamten US-Krypto-Branche. Und das zweite Mal innerhalb weniger Wochen fiel nun ein Urteil in einem vielbeachteten Prozess nicht so aus, wie sich die Behörde das gewünscht hätte. 

Klar, das Urteil im Fall Ripple vom Juli war sicherlich weniger eindeutig als die ersten euphorischen Reaktionen aus der Krypto-Szene vermuten hatten lassen. Die Richterin gab in Teilen Ripple recht - in Teilen aber auch der Börsenaufsicht. Die Frage, ob und unter welchen Umständen Ripples Kryptowährung XRP nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist und wann nicht, ist weiterhin nicht geklärt (siehe Crypto Weekly #108)

Aber dennoch: Die Börsenaufsicht hat sich mit ihrer Rechtsansicht im XRP-Fall eben nicht vollständig durchgesetzt. Und es ist ein äußerst prominenter Fall.

Jetzt gibt es also erneut ein Urteil, das nicht so ausgefallen ist, wie von der Behörde erwünscht. Das Grayscale-Urteil ist dabei noch ungünstiger für die SEC, als jenes im Ripple-Fall. Denn zur Begründung führt das Gericht explizit an, dass die Börsenaufsicht ihre Entscheidung nicht angemessen begründen konnte. Konkret geht es dabei um die Frage, warum sie Bitcoin-Futures-ETFs genehmigte - Bitcoin-Spot-ETFs aber nicht. 

Und dass das Gericht dies bemängelt, ist bitter für die Behörde: Die vorgebrachten Argumente für die Entscheidung werden ja wohl die besten sein, die sie hat. Es ist auszuschließen, dass sie überzeugendere Begründungen bewusst zurückgehalten hat. Aber klarerweise hat die Börsenaufsicht (wie auch Grayscale) die Möglichkeit, Berufung einzulegen. 

Natürlich kann sie auch ihre Argumente nachschärfen - oder tatsächlich neue Begründungen anführen. Aber angesichts dieses Urteils wird sie sich sehr genau überlegen müssen, welche das sein könnten. Und sich dann sehr sicher sein müssen, dass diese auch halten.

Am Donnerstagabend gab es dann eine Nachricht in einer verwandten Angelegenheit: Die Börsenaufsicht teilte mit, dass sie mehr Zeit benötige, um mehrere ausständige Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs zu bearbeiten - darunter jene von BlackRock, Invesco und Galaxy Digital. Die Entscheidungen werden demnach nicht vor Oktober fallen. Zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Grayscale-ETFs äußerte sich die Börsenaufsicht noch nicht.

📈 Wie der Markt auf das Urteil reagiert hat

Am Kryptomarkt zogen die Kurse unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils an. Bitcoin beispielsweise stieg innerhalb weniger Minuten von unter 26.000 US-Dollar auf fast 28.000 Dollar. Eine solche Marktreaktion ist keine große Überraschung, sollte aber auch nicht überinterpretiert werden. Der Markt reagiert oft schnell auf Schlagzeilen - ohne die Meldungen (oder in diesem Fall: das Urteil) dahinter im Detail analysiert zu haben. 

Weder in die eine noch in die andere Richtung ist die allererste Marktreaktion also notwendigerweise besonders aussagekräftig. Für den Bitcoin-Kurs ging es in den folgenden Tagen dann wieder leicht abwärts. Auch das ist typisch nach einer solchen Marktreaktion. 

Nachdem dann am Donnerstagabend bekannt wurde, dass die SEC für einige andere Bitcoin-Spot-ETF-Anträge noch mehr Zeit benötige, gab der Kurs weiter nach. Zuletzt lag er mit rund 26.000 US-Dollar wieder ungefähr am Niveau wie vor dem Grayscale-Urteil.

Unabhängig von der Kursreaktion lässt sich aber sicherlich sagen: Das Urteil ist definitiv ein Erfolg für die Krypto-Branche und eine Niederlage für die Börsenaufsicht.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Runtastic, Runtastic wird eingestellt, Adidas, Runtastic aus...
(c) Runtastic/FB - Wilde Gerüchte um Runtastic im Netz.

Es ist das Ende eine Ära. Runtastic galt als der “erste große Exit in unserem Ökosystem” (220 Millionen Euro), wie auch Founder Alfred Luger vor wenigen Monaten dem brutkasten erzählte (siehe Video unten). Er selbst hat als letzter Founder das Unternehmen 2022 verlassen.

Nun sperrt der deutsche Konzern adidas, der das Paschinger Startup 2015 übernommen hat, Runtastic zu. Die Büros in Pasching bei Linz, Salzburg und Wien werden gestrichen – 170 Mitarbeiter:innen werden gekündigt.

70 Jobs schon im Vorjahr gestrichen

Diese Entwicklung hatte sich schon länger abgezeichnet: Im März 2023 hieß es bereits: “Runtastic möchte sich zukünftig auf seine App ‘adidas Running’ fokussieren und wird die aktuell zusätzlich bestehende App ‘adidas Training’ in den kommenden Monaten einstellen. Zudem werden die Unternehmensstrukturen ‘effizienter’ ausgerichtet sowie Projekte und Teams verkleinert”. Damals wurden bereits 70 von 250 Jobs gestrichen.

Zudem hatte es seit vegangenem Freitag Gerüchte auf der Plattform reddit über ein All-Hands-Meeting am heutigen Montag (konkret eine Betriebsversammlung) gegeben, für das auch “Leute aus dem Urlaub ins Büro gebeten wurden” (inkl. NDA-Erklärungen), wie es dort heißt. Ein User namens “bjorn_gulden”, der sich nach dem Vorstandsvorsitzenden von adidas benannt hat und seit dem 13. September existiert, war bei dieser Diskussion federführend.

Verzahnung mit anderen Digitalangeboten von adidas

Zur Einordnung: Runtastic wurde 2009 von Florian Gschwandtner, René Giretzlehner, Christian Kaar und Alfred Luger gegründet. Vier Jahre danach stieg der Axel Springer-Verlag ein und sicherte sich 50,1 Prozent Anteile. 2015 übernahm adidas das ehemalige österreichische Vorzeige-Startup.

Nach der Übernahme erfolgte eine immer stärkere Verzahnung mit anderen Digitalangeboten des Unternehmens. Die Mitarbeiter:innen von Runtastic brachten etwa ihr Know-how auch in anderen Digitalbereichen des Konzerns ein, beispielsweise bei der Weiterentwicklung der adidas App, der adidas Confirmed App oder in die Kooperation mit dem Fitnessanbieter LesMills.

Offizielle Mitteilung von adidas

Laut offizieller Pressemittelung wird die Running App “adidas Running” künftig aus den bestehenden zentralen Unternehmensstandorten in Herzogenaurach, Amsterdam und Saragossa betrieben werden.

Ziel der Entscheidung sei es, das Know-how und die digitalen Kompetenzen an weniger Standorten zu bündeln, so effektiver am Digitalangebot des Unternehmens arbeiten zu können und gleichzeitig Strukturen an Marktbedingungen und die strategische Ausrichtung des Unternehmens anzupassen.

“Infolge der Entscheidung werden die Runtastic-Standorte in Österreich – Pasching, Wien und Salzburg – von denen aus zuletzt schwerpunktmäßig an der Running App gearbeitet wurde, bis Mitte 2025 schrittweise geschlossen. Davon betroffen sind derzeit rund 170 Runtastic Mitarbeiter:innen. Für diese besteht die Möglichkeit, sich auf Positionen an den adidas Standorten Herzogenaurach, Amsterdam oder Saragossa zu bewerben”, heißt es per Aussendung.

Runtastic-Geschäftsführer Dunlap: “Unterstützen bei einem Wechsel”

Scott Dunlap, Geschäftsführer von Runtastic erklärt den Schritt: “Wir bedauern die Auswirkungen der Entscheidung sehr und setzen alles daran, den Veränderungsprozess für alle Betroffenen respektvoll und fair zu gestalten. Wir sind im Austausch mit den Mitarbeitenden dazu, wie wir in dieser Situation unterstützen können, sei es bei einem Wechsel an einen anderen adidas-Standort oder bei einer beruflichen Neuorientierung. Wir bedanken uns bei allen Runtastic-Mitarbeiter:innen für ihren unermüdlichen Einsatz. Sie hatten in den vergangenen zehn Jahren einen wesentlichen Anteil daran, die digitalen Kompetenzen bei adidas auf- und auszubauen, und haben die adidas Running App zu einem zentralen Bestandteil des Digitalangebots des Unternehmens entwickelt.”

Tobias Seemann, bei adidas Senior Vice President Global Digital & eCommerce, ergänzt: “Die Bündelung unserer digitalen Kompetenzen an wenigen Standorten ist ein wichtiger Schritt, um unser Digitalangebot zielgerichtet weiterzuentwickeln, unseren Kunden die bestmöglichen digitalen Erlebnisse zu bieten und uns gleichzeitig stärker auf die Kernkompetenzen von adidas zu fokussieren. Wir verstehen, dass diese Entscheidung für viele unserer Mitarbeiter:innen eine Herausforderung darstellt. Deshalb werden wir alles tun, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten und umfassende Unterstützung anzubieten.”

In Österreich bleibt adidas trotz der Entscheidung verwurzelt. So plant das Unternehmen seinen Marktanteil in Österreich in diesem und im kommenden Jahr auszubauen, sowohl durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern im Einzelhandel als auch über eigene Geschäfte.

Aus dem Archiv: “Adidas war die Kür” – Alfred Luger von Runtastic

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