01.09.2023

So weitreichend ist das Grayscale-Urteil wirklich

Crypto Weekly #113: Die US-Börsenaufsicht hat rechtswidrig gehandelt, als sie den Antrag des Vermögensverwalters Grayscale auf einen Bitcoin-ETF abgelehnt hat, urteilte diese Woche ein Gericht. Was steckt dahinter?
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👩🏻‍⚖️ Warum die Ablehnung eines Bitcoin-ETFs von Grayscale laut einem Urteil rechtswidrig war… 

Diese Woche gab es vor allem eine große Story in der Branche – und wieder einmal ist es ein Gerichtsurteil aus den USA. Der Vermögensverwalter Grayscale befindet sich in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht, der Securities and Exchange Commission (SEC). 

Ausnahmsweise für die Kryptobranche geht es darum nicht um die Frage, ob irgendwelche Token nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen sind. Sondern um einen Bitcoin-ETF – einen börsengehandelten Fonds, der in Bitcoin investiert. Auch das ist ein Thema, das in der Vergangenheit viel Aufmerksamkeit bekam. Hintergrund: Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock hat im Juni in den USA einen Antrag auf einen Bitcoin-ETF eingereicht (siehe Crypto Weekly #104).

Bisher sind in den USA ausschließlich Bitcoin-Futures-ETFs genehmigt worden, nie aber Bitcoin-Spot-ETFs. Der Unterschied: Erstere investieren in Bitcoin-Futures, also in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Zweitere würden direkt in Bitcoin selbst investieren.

Und damit sind wir jetzt auch schon beim Thema: Auch Grayscale hatte schon vor längerer Zeit einen Antrag bei der Börsenaufsicht auf einen Bitcoin-ETF eingereicht. Auf einen Spot-ETF, wohlgemerkt. 

Grayscale betreibt jetzt schon einen Bitcoin-Fonds, den sogenannten Grayscale Bitcoin Trust, der aber nicht an der Börse gehandelt wird. Diesen wollte das Unternehmen in einen ETF, also einen börsengehandelten Fonds, umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte den Antrag ab. Grayscale zog vor Gericht.

Nun bekam das Unternehmen recht: “Die Kommission hat es versäumt, angemessen zu erklären, warum sie die Notierung von zwei Bitcoin-Futures-ETPs genehmigt hat, nicht aber den von Grayscale vorgeschlagenen Bitcoin-ETP”, heißt es in dem Urteil vom Dienstag. „In Ermangelung einer kohärenten Erklärung ist diese ungleiche regulatorische Behandlung gleicher Produkte unrechtmäßig.“ ETP steht in diesem Fall für Exchange Traded Product.

Was das Urteil jedoch nicht bedeutet: Dass der Antrag genehmigt ist. Er muss nur noch einmal geprüft werden. Da könnte die Börsenaufsicht dann zu einem anderen Ergebnis kommen. Oder aber sie kommt zum selben Ergebnis – dafür müsste sie aber andere Argumente anführen. 

🫣 …und was dies jetzt für die Börsenaufsicht bedeutet

Für die Börsenaufsicht ist die Angelegenheit zumindest einmal peinlich. Seit Monaten liegt sie im Clinch mit mehr oder weniger der gesamten US-Krypto-Branche. Und das zweite Mal innerhalb weniger Wochen fiel nun ein Urteil in einem vielbeachteten Prozess nicht so aus, wie sich die Behörde das gewünscht hätte. 

Klar, das Urteil im Fall Ripple vom Juli war sicherlich weniger eindeutig als die ersten euphorischen Reaktionen aus der Krypto-Szene vermuten hatten lassen. Die Richterin gab in Teilen Ripple recht – in Teilen aber auch der Börsenaufsicht. Die Frage, ob und unter welchen Umständen Ripples Kryptowährung XRP nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist und wann nicht, ist weiterhin nicht geklärt (siehe Crypto Weekly #108)

Aber dennoch: Die Börsenaufsicht hat sich mit ihrer Rechtsansicht im XRP-Fall eben nicht vollständig durchgesetzt. Und es ist ein äußerst prominenter Fall.

Jetzt gibt es also erneut ein Urteil, das nicht so ausgefallen ist, wie von der Behörde erwünscht. Das Grayscale-Urteil ist dabei noch ungünstiger für die SEC, als jenes im Ripple-Fall. Denn zur Begründung führt das Gericht explizit an, dass die Börsenaufsicht ihre Entscheidung nicht angemessen begründen konnte. Konkret geht es dabei um die Frage, warum sie Bitcoin-Futures-ETFs genehmigte – Bitcoin-Spot-ETFs aber nicht. 

Und dass das Gericht dies bemängelt, ist bitter für die Behörde: Die vorgebrachten Argumente für die Entscheidung werden ja wohl die besten sein, die sie hat. Es ist auszuschließen, dass sie überzeugendere Begründungen bewusst zurückgehalten hat. Aber klarerweise hat die Börsenaufsicht (wie auch Grayscale) die Möglichkeit, Berufung einzulegen. 

Natürlich kann sie auch ihre Argumente nachschärfen – oder tatsächlich neue Begründungen anführen. Aber angesichts dieses Urteils wird sie sich sehr genau überlegen müssen, welche das sein könnten. Und sich dann sehr sicher sein müssen, dass diese auch halten.

Am Donnerstagabend gab es dann eine Nachricht in einer verwandten Angelegenheit: Die Börsenaufsicht teilte mit, dass sie mehr Zeit benötige, um mehrere ausständige Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs zu bearbeiten – darunter jene von BlackRock, Invesco und Galaxy Digital. Die Entscheidungen werden demnach nicht vor Oktober fallen. Zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Grayscale-ETFs äußerte sich die Börsenaufsicht noch nicht.

📈 Wie der Markt auf das Urteil reagiert hat

Am Kryptomarkt zogen die Kurse unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils an. Bitcoin beispielsweise stieg innerhalb weniger Minuten von unter 26.000 US-Dollar auf fast 28.000 Dollar. Eine solche Marktreaktion ist keine große Überraschung, sollte aber auch nicht überinterpretiert werden. Der Markt reagiert oft schnell auf Schlagzeilen – ohne die Meldungen (oder in diesem Fall: das Urteil) dahinter im Detail analysiert zu haben. 

Weder in die eine noch in die andere Richtung ist die allererste Marktreaktion also notwendigerweise besonders aussagekräftig. Für den Bitcoin-Kurs ging es in den folgenden Tagen dann wieder leicht abwärts. Auch das ist typisch nach einer solchen Marktreaktion. 

Nachdem dann am Donnerstagabend bekannt wurde, dass die SEC für einige andere Bitcoin-Spot-ETF-Anträge noch mehr Zeit benötige, gab der Kurs weiter nach. Zuletzt lag er mit rund 26.000 US-Dollar wieder ungefähr am Niveau wie vor dem Grayscale-Urteil.

Unabhängig von der Kursreaktion lässt sich aber sicherlich sagen: Das Urteil ist definitiv ein Erfolg für die Krypto-Branche und eine Niederlage für die Börsenaufsicht.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Sabrina Masur, CEO und Co-Founderin von Nifty
Sabrina Masur, CEO und Co-Founderin von Nifty | Foto: Nifty

Eine freiberufliche Illustratorin entdeckt ihr Werk – oder etwas, das ihrem Stil zum Verwechseln ähnlich sieht – in einem KI-generierten Bild. Sie hat keinen Auftrag bekommen, kriegt kein Honorar. Wie soll sie überleben, wenn ihr Stil frei trainierbar ist? Die Antwort darauf kommt möglicherweise von einem vierköpfigen Team aus Wien: Nifty IP.

Nifty IP prüft Übereinstimmungen im Stil

Das Tool soll schützen, was niemand greifen kann: Stil. Künstler:innen können ihren Stil hochladen, zertifizieren und rechtlich absichern – und prüfen lassen, ob KI-Modelle ohne Erlaubnis darauf trainiert wurden. Eine Art Plagiatstest 2.0, gestützt auf forensische Methoden. „Wir wollen es Journalisten, Autoren und Illustratoren, erleichtern, mit KI zu arbeiten“, sagt Co-Founder und CFO Bernhard Kronfellner im Gespräch mit brutkasten.

Nifty will in diesem Bereich vier Dinge anbieten: Kreative sollen ihren Stil speichern können. Die Daten können sie verwenden, um zu prüfen, ob der eigene Stil kopiert wurde. Das Tool soll zudem nachweisen können, in welchem Umfang KI an der Erstellung kreativer Inhalte von anderen beteiligt war. In einem nächsten Schritt möchte das Gründungsteam Künstler:innen auch in Rechtsfällen unterstützen. Aber explizite Rechtsprechung lässt noch auf sich warten.

So entstand die Idee

Die Idee entstand aus einer Notwendigkeit. Gestartet hat das Team nämlich mit einer anderen Produktidee: interaktive Kinderbücher, Nifty Books. „Prinzipiell wollten wir mit Nifty Books ein bisschen Inklusivität in Kinderbücher bekommen“, erklärt CEO und Co-Founderin Sabrina Masur. Die Plattform ermöglicht es, Charaktere, Geschichten, Namen und andere Elemente in Büchern an das jeweilige Kind anzupassen.

Schnell zeigte sich: Es gibt ein Problem. „In der Zusammenarbeit mit unseren Autoren und Illustratoren haben wir gemerkt, wie stark KI als Feindbild wahrgenommen wird – da hieß es oft: ‚Wenn da jemand einfach eine KI drüberlaufen lässt, bin ich morgen meinen Job los'“, erzählt Masur.

Erstes MVP geplant

Noch stecken beide Projekte in den Kinderschuhen. Das erste MVP will das Gründungsteam in den nächsten Monaten launchen, die Gründung von Nifty als FlexCo soll im Laufe des Jahres folgen. Neben Sabrina Masur und Bernhard Kronfellner arbeiten die Co-Founder Benjamin Zingsem und Marco Masur sowie vier Full-Time-Developer daran, die Produkte fertigzustellen.

Den ersten Investor, einen Anwalt, haben sie bereits gefunden. Außerdem sind ein großer Verlag und ein Buchhändler als Partner an Bord. Die Marktreife erarbeiten sie im Fellowship-Programm des Media Innovation Lab. Das Innovationsprogramm unterstützt das Konzept zusätzlich mit monetärer Förderung. Sind die Produkte online, soll wie folgt Geld fließen: durch Profit-Sharing für verkaufte Bücher und verschiedene Subscription- und Nutzungsmodelle für die IP-Schutzdienste.

Lokale Lösung für globales Problem

Masur und ihr Team wollen mit Nifty IP zuerst im DACH-Raum antreten – und Kreativen und Anwält:innen hier ein Werkzeug zum Schutz von geistigem Eigentum in die Hand geben. „Wir möchten uns mit unserer Plattform gerne als Think-Leader positionieren und einen ersten möglichen Lösungsansatz für dieses globale Problem herstellen“, sagt Masur. „Und wenn wir es schaffen, uns einen kleinen Seat at the Table zu sichern – das wäre natürlich stark. Vielleicht können wir die aktuelle Rechtsprechung ja sogar ein Stück weit mitprägen oder uns zumindest in diese Richtung mitentwickeln.“

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