01.09.2023

So weitreichend ist das Grayscale-Urteil wirklich

Crypto Weekly #113: Die US-Börsenaufsicht hat rechtswidrig gehandelt, als sie den Antrag des Vermögensverwalters Grayscale auf einen Bitcoin-ETF abgelehnt hat, urteilte diese Woche ein Gericht. Was steckt dahinter?
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👩🏻‍⚖️ Warum die Ablehnung eines Bitcoin-ETFs von Grayscale laut einem Urteil rechtswidrig war… 

Diese Woche gab es vor allem eine große Story in der Branche – und wieder einmal ist es ein Gerichtsurteil aus den USA. Der Vermögensverwalter Grayscale befindet sich in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht, der Securities and Exchange Commission (SEC). 

Ausnahmsweise für die Kryptobranche geht es darum nicht um die Frage, ob irgendwelche Token nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen sind. Sondern um einen Bitcoin-ETF – einen börsengehandelten Fonds, der in Bitcoin investiert. Auch das ist ein Thema, das in der Vergangenheit viel Aufmerksamkeit bekam. Hintergrund: Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock hat im Juni in den USA einen Antrag auf einen Bitcoin-ETF eingereicht (siehe Crypto Weekly #104).

Bisher sind in den USA ausschließlich Bitcoin-Futures-ETFs genehmigt worden, nie aber Bitcoin-Spot-ETFs. Der Unterschied: Erstere investieren in Bitcoin-Futures, also in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Zweitere würden direkt in Bitcoin selbst investieren.

Und damit sind wir jetzt auch schon beim Thema: Auch Grayscale hatte schon vor längerer Zeit einen Antrag bei der Börsenaufsicht auf einen Bitcoin-ETF eingereicht. Auf einen Spot-ETF, wohlgemerkt. 

Grayscale betreibt jetzt schon einen Bitcoin-Fonds, den sogenannten Grayscale Bitcoin Trust, der aber nicht an der Börse gehandelt wird. Diesen wollte das Unternehmen in einen ETF, also einen börsengehandelten Fonds, umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte den Antrag ab. Grayscale zog vor Gericht.

Nun bekam das Unternehmen recht: “Die Kommission hat es versäumt, angemessen zu erklären, warum sie die Notierung von zwei Bitcoin-Futures-ETPs genehmigt hat, nicht aber den von Grayscale vorgeschlagenen Bitcoin-ETP”, heißt es in dem Urteil vom Dienstag. “In Ermangelung einer kohärenten Erklärung ist diese ungleiche regulatorische Behandlung gleicher Produkte unrechtmäßig.” ETP steht in diesem Fall für Exchange Traded Product.

Was das Urteil jedoch nicht bedeutet: Dass der Antrag genehmigt ist. Er muss nur noch einmal geprüft werden. Da könnte die Börsenaufsicht dann zu einem anderen Ergebnis kommen. Oder aber sie kommt zum selben Ergebnis – dafür müsste sie aber andere Argumente anführen. 

🫣 …und was dies jetzt für die Börsenaufsicht bedeutet

Für die Börsenaufsicht ist die Angelegenheit zumindest einmal peinlich. Seit Monaten liegt sie im Clinch mit mehr oder weniger der gesamten US-Krypto-Branche. Und das zweite Mal innerhalb weniger Wochen fiel nun ein Urteil in einem vielbeachteten Prozess nicht so aus, wie sich die Behörde das gewünscht hätte. 

Klar, das Urteil im Fall Ripple vom Juli war sicherlich weniger eindeutig als die ersten euphorischen Reaktionen aus der Krypto-Szene vermuten hatten lassen. Die Richterin gab in Teilen Ripple recht – in Teilen aber auch der Börsenaufsicht. Die Frage, ob und unter welchen Umständen Ripples Kryptowährung XRP nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist und wann nicht, ist weiterhin nicht geklärt (siehe Crypto Weekly #108)

Aber dennoch: Die Börsenaufsicht hat sich mit ihrer Rechtsansicht im XRP-Fall eben nicht vollständig durchgesetzt. Und es ist ein äußerst prominenter Fall.

Jetzt gibt es also erneut ein Urteil, das nicht so ausgefallen ist, wie von der Behörde erwünscht. Das Grayscale-Urteil ist dabei noch ungünstiger für die SEC, als jenes im Ripple-Fall. Denn zur Begründung führt das Gericht explizit an, dass die Börsenaufsicht ihre Entscheidung nicht angemessen begründen konnte. Konkret geht es dabei um die Frage, warum sie Bitcoin-Futures-ETFs genehmigte – Bitcoin-Spot-ETFs aber nicht. 

Und dass das Gericht dies bemängelt, ist bitter für die Behörde: Die vorgebrachten Argumente für die Entscheidung werden ja wohl die besten sein, die sie hat. Es ist auszuschließen, dass sie überzeugendere Begründungen bewusst zurückgehalten hat. Aber klarerweise hat die Börsenaufsicht (wie auch Grayscale) die Möglichkeit, Berufung einzulegen. 

Natürlich kann sie auch ihre Argumente nachschärfen – oder tatsächlich neue Begründungen anführen. Aber angesichts dieses Urteils wird sie sich sehr genau überlegen müssen, welche das sein könnten. Und sich dann sehr sicher sein müssen, dass diese auch halten.

Am Donnerstagabend gab es dann eine Nachricht in einer verwandten Angelegenheit: Die Börsenaufsicht teilte mit, dass sie mehr Zeit benötige, um mehrere ausständige Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs zu bearbeiten – darunter jene von BlackRock, Invesco und Galaxy Digital. Die Entscheidungen werden demnach nicht vor Oktober fallen. Zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Grayscale-ETFs äußerte sich die Börsenaufsicht noch nicht.

📈 Wie der Markt auf das Urteil reagiert hat

Am Kryptomarkt zogen die Kurse unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils an. Bitcoin beispielsweise stieg innerhalb weniger Minuten von unter 26.000 US-Dollar auf fast 28.000 Dollar. Eine solche Marktreaktion ist keine große Überraschung, sollte aber auch nicht überinterpretiert werden. Der Markt reagiert oft schnell auf Schlagzeilen – ohne die Meldungen (oder in diesem Fall: das Urteil) dahinter im Detail analysiert zu haben. 

Weder in die eine noch in die andere Richtung ist die allererste Marktreaktion also notwendigerweise besonders aussagekräftig. Für den Bitcoin-Kurs ging es in den folgenden Tagen dann wieder leicht abwärts. Auch das ist typisch nach einer solchen Marktreaktion. 

Nachdem dann am Donnerstagabend bekannt wurde, dass die SEC für einige andere Bitcoin-Spot-ETF-Anträge noch mehr Zeit benötige, gab der Kurs weiter nach. Zuletzt lag er mit rund 26.000 US-Dollar wieder ungefähr am Niveau wie vor dem Grayscale-Urteil.

Unabhängig von der Kursreaktion lässt sich aber sicherlich sagen: Das Urteil ist definitiv ein Erfolg für die Krypto-Branche und eine Niederlage für die Börsenaufsicht.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Der Wissenstransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in österreichische Unternehmen ist für den langfristigen Erfolg des Wirtschaftsstandorts Österreich entscheidend. Um hervorragende Projekte am Weg auf den Markt besonders zu unterstützen und damit auch Role Models für künftige Gründer:innen zu schaffen, hebt der österreichische Gründungspreis PHÖNIX jedes Jahr die besten Projekte auf die Bühne.

Seit 2012 wird der Preis vom Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium mit Unterstützung der IV, FFG und der aws verliehen. Für die aktuelle Ausgabe gab es rund 200 Einreichungen (brutkasten berichtete).

Auszeichnung in vier Kategorien

Bei der diesjährigen Verleihung wurden Auszeichnungen in vier Kategorien vergeben: Female Entrepreneur, Spin-off, Startup und Prototyp. Die Preisverleihung fand am Mittwochabend im Haus der Industrie in Wien statt.

“Als aws ist es uns zudem wichtig den Wissenstransfer aufzuzeigen, um den Gründungsgeist zu stärken, den Entrepreneurial Spirit bei Forschenden zu wecken und Unternehmertum als Karriereoption zu positionieren”, so Bernhard Sagmeister und Gerfried Brunner von der aws Geschäftsführung.


Sieger Kategorie Startup: NovoArc GmbH

Der Sieg in der Kategorie Startup ging dieses Jahr an NovoArc. Das Startup setzt Mikroorganismen ein, um Lipide als „biologische Schutzhüllen“ für Wirkstoffe zu produzieren. So lassen sich Medikamente oral statt per Injektion verabreichen und bleiben auch bei hohen Temperaturen stabil. Das vereinfacht Lagerung und Transport und verbessert die Medikamentenversorgung, insbesondere in Krisengebieten und im globalen Süden.

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Sieger Kategorie Spin-off: ProtectLiB GmbH, Ausgründung der Universität Graz

Die Kategorie Spin-off konnte hingegen ProtectLiB für sich entscheiden. Das Unternehmen hat ein dezentrales Recyclingverfahren für Lithium-Ionen-Batterien entwickelt, bei dem auch defekte oder volle Akkus sicher verarbeitet werden können. Eine patentierte Vorbehandlung mit anschließender Zerkleinerung und Nachbehandlung macht sie ungefährlich für Lagerung und Transport. Mithilfe „grüner“ Chemie lassen sich anschließend rund 90 Prozent des Lithiums sowie Nickel, Kobalt und Mangan zurückgewinnen – ein wichtiger Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für Lithium-Ionen-Batterien.

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Siegerin Kategorie Female Entrepreneurs und Sieger Kategorie Prototyp: Birgit Mitter – Gründerin und Geschäftsführerin / Ensemo GmbH

Ensemo konnte sich mit dem Sieg in den Kategorien Female Entrepreneurs und Prototyp gleich zwei Auszeichnungen sichern. Mithilfe der Verbindung von Biologie und Mechatronik bringt das Unternehmen natürliche Mikroorganismen vollautomatisch direkt in Saatgut ein. Dazu werden die Körner vereinzelt, kurz aufgeschnitten, mit Mikroorganismen versetzt und wieder verschlossen. Dieses Verfahren ersetzt chemische Pflanzenschutzmittel, schont Böden und Gewässer und ermöglicht eine Lebensmittelproduktion ohne gesundheitsschädliche Rückstände. Co-Founderin Birgit Mitter wurde mit der Auszeichnung Female Entrepreneur ausgezeichnet.

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“Die hohe Anzahl und Qualität der Einreichungen zum diesjährigen PHÖNIX-Preis zeigt das enorme Potenzial Österreichs im Wissenstransfer und seine Bedeutung für den Innovationsstandort. Die FFG unterstützte Start-ups, Scale-ups und Spin-offs allein 2024 mit über 90 Millionen Euro”, so Henrietta Egerth, Geschäftsführerin der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG.

Forschungsquote von vier Prozent

​Elisabeth Zehetner, die neue Staatssekretärin für Energie, Tourismus und Startups, betonte im Gespräch mit brutkasten die Bedeutung einer Erhöhung der F&E-Quote: “Unser Ziel ist es, die Forschungsquote auf vier Prozent anzuheben. Das ist die Basis, die wir brauchen, damit neue Innovationen entstehen können.”

Zudem ist auch eine Evaluierung der FlexCap und die Schaffung des Dachfonds geplant. Dafür nahm sie bereits an einer Sitzung des Startup-Beirats teil, um Prioritäten zu definieren. Auch eine vereinfachte Abwicklung von Förderanträgen stellte die neue Staatssekretärin in Aussicht.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde der Global Entrepreneurship Monitor (GEM) präsentiert. Die Analyse zeigt sowohl Stärken als auch Herausforderungen des heimischen Gründungsökosystems auf. Positiv hervorgehoben wurden unter anderem Förderprogramme oder eine wettbewerbsfähige Infrastruktur. Gleichzeitig bleiben zentrale Herausforderungen bestehen, etwa der Kapitalmangel.















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