11.08.2023

Was PayPals Stablecoin für die Kryptobranche bedeutet

Diese Woche: PayPal hat seinen eigenen Stablecoin auf der Ethereum-Blockchain gestartet. Was steckt dahinter und welche Bedeutung hat dies für die Kryptobranche?
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das PayPal-Logo auf einem Smartphone-Screen
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

📉 Marktgeschehen nach wie vor überschaubar – XRP-Kurs fällt weiter zurück

Wir starten mit einem schnellen Blick auf die Marktentwicklung. Diesen können wir kurz halten. Die Situation unterscheidet sich nicht sehr von den beiden Vorwochen: Bitcoin liegt weiterhin bei etwas über 29.000 US-Dollar, Ethereum bewegt sich grob bei 1.800 Dollar.  

Und wie schon in den beiden Vorwoche ist es unter den großen Kryptowährungen wieder XRP, das aus dem Rahmen fällt: Der kurzfristige Kurssprung nach dem Urteil im Rechtsstreit zwischen dem XRP-Unternehmen Ripple und der US-Börsenaufsicht ist längst Vergangenheit. 

Zuletzt ging es recht konstant wieder nach unten – weil die Erkenntnis mittlerweile gesickert sein dürfte, dass das Urteil nicht so eindeutig positiv ausgefallen ist, wie es viele am Markt zunächst interpretiert hatten. Unklar ist auch weiterhin, ob das Urteil überhaupt halten wird. 

Dazu gab es diese Woche eine neue Entwicklung. Denn es kam, wie es ohnehin kommen musste: Die Börsenaufsicht hat gegen Teile des Urteils berufen. Die Details dazu gibt’s in unserem Artikel. Grundsätzlich sollte es niemanden sehr überrascht haben, dass dies passiert. Das Urteil war zu wenig eindeutig und für die Börsenaufsicht steht zu viel am Spiel, als dass sie die Entscheidung einfach so hinnehmen hätte können.

📃 Das sind die Eckpunkte zum PayPal-Stablecoin

Kommen wir zu einem anderen Thema, das in den vergangenen Tagen für Schlagzeilen gesorgt hat: Der PayPal-Stablecoin. Der ist diese Woche – etwas überraschend – gestartet und soll nun in den kommenden Wochen vollständig ausgerollt werden. Er trägt den Namen “PayPal USD”, umgesetzt wird er gemeinsam mit Paxos. Das ist jenes Unternehmen, das auch hinter dem Stablecoin Binance USD (BUSD) steht, dessen Herausgabe in den USA von den Behörden verboten wurde – aber das ist ein anderes Thema.

PayPal setzt seinen Stableocoin auf der Ethereum-Blockchain um – als sogenannten ERC-20-Token, dem am weitesten verbreiteten Token-Standard für Ethereum. Gedeckt ist der Stablecoin durch Dollar-Reserven, US-Staatsanleihen mit kurzer Laufzeit und ähnliche Cash-Äquivalente. Ab September will PayPal auch einen monatlichen Report zu den Reserven veröffentlichen. Zudem sollen diese regelmäßig von externen Prüfer:innen geprüft werden.

“Vollständig gedeckte, regulierte Stablecoins haben das Potenzial, den Zahlungsverkehr in Web3- und digital-nativen Umgebungen zu verändern”, heißt es in der Ankündigung von PayPal. Um dieses Potenzial anzuzapfen, habe man den Stablecoin gestartet.

Ansonsten ist noch nicht sehr viel bekannt. Jedenfalls aber wird man den Stablecoin zwischen PayPal und kompatiblen Wallets hin- und hersenden können. PayPal-User:innen werden mit dem Stablecoin auch Käufe tätigen können – und ihn in beliebige andere Kryptowährungen, die von PayPal unterstützt werden, tauschen können. 

Durchaus interessant ist die Wahl der Ethereum-Blockchain – mit ihren vergleichsweise hohen Transaktionskosten. “Ethereum wird der Geld-Layer des Internets”, jubelte Ryan Sean Adams, einer der Hosts des Ethereum-Podcasts “Bankless”. 

Ethereum hat sicher einen höheren Grad an Dezentralität als mögliche Alternativen wie Polygon oder Solana, die ihrerseits mit höherer Geschwindigkeit und niedrigeren Transaktionskosten punkten können. Die Frage ist allerdings: Warum sollte Dezentralität eine große Rolle für PayPal spielen? Sie tut es wohl nicht. 

Aber gerade deswegen ist es ein Erfolg für Ethereum, für das Projekt ausgewählt zu werden. Und es passt ins Bild der von vielen in der Ethereum-Community propagierten Vision eines globalen Settlement-Layers, der die Infrastruktur für die Abwicklung unterschiedlichster Transaktionsarten bildet.

🤔 Was der PayPal-Stablecoin für die Kryptobranche bedeutet

Es gibt aber noch ein anderes altbekanntes Narrativ, das mit der PayPal-Ankündigung in Verbindung gebracht werden kann: Jenes der institutionellen Adaption – dem Einstieg von institutionellen Anlegern, also Profis mit dem großen Geld, in den Kryptomarkt. Kleinanleger:innen wurde dabei häufig erzählt, sie könnten diesen vorwegnehmen: Man investiert jetzt in Krypto und später kommen dann die Profis, die riesige Summen bewegen – und die Preise nach oben treiben. 

Schon im Bullenmarkt 2017 ist davon die Rede gewesen. Aber spätestens als 2020/21 MicroStrategy und Tesla in Bitcoin investierten, war das Narrativ wieder da. Dann drehte der Markt, ein frostiger Kryptowinter zog auf. Man hörte dann deutlich öfter, dass Unternehmen Kryptoprojekte einstellten oder zurückfuhren – und weniger, dass sie neue Vorhaben starteten.

Vor ein paar Wochen kam aber eine Nachricht, die gleichzeitig auch ein Lebenszeichen des “Institutional Adaption”-Narrativs war: Der größte Vermögensverwalter der Welt, BlackRock, hat in den USA einen Antrag auf einen Bitcoin-ETF eingereicht (siehe Crypto Weekly #104). Nach dem harten Vorgehen der US-Börsenaufsicht gegen Krypto-Unternehmen in den vergangenen Monaten konnte die Branche diese Nachricht richtig gut gebrauchen.

In diesem Kontext lässt sich nun auch der PayPal-Stablecoin sehen: Ein großer Name der Finanzbranche startet ein Krypto-Projekt – und das in einer Phase der hohen regulatorischen Unsicherheit. Das hat durchaus Signalwirkung. Klar: Einen eigenen Stablecoin aufsetzen ist etwas anderes als Millionenbeträge in Bitcoin zu stecken. 

Genau deshalb ist es bei einem solchen Schritt nicht die direkte Auswirkung auf die Kurse, die eine Rolle spielt. Vielmehr geht es darum, dass die Kryptobranche dadurch an Legitimität gewinnt. Und das ist zu einem Zeitpunkt, an dem schon diskutiert wurde, ob Krypto in den USA überhaupt eine Zukunft haben wird, schon einmal positiv.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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