09.06.2023

Crypto Weekly #103: Die Hintergründe zum US-Doppelschlag gegen Coinbase und Binance

Diese Woche: Die US-Börsenaufsicht bringt Klagen gegen zwei der größten Namen der Kryptobranche ein: Zuerst gegen Binance, dann gegen Coinbase. Was steckt dahinter?
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United States Securities and Exchange Commission
Foto: Adobe Stock

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Daten von Coingecko / Stand: Freitagmittag

👊👊 Der Doppelschlag der US-Börsenaufsicht: Zuerst Binance, dann Coinbase

Seit Monaten ist es eines der bestimmenden Themen in der Branche: Das Vorgehen der US-Börsenaufsicht gegen Krypto-Unternehmen. Und spätestens seit einem Vergleich mit der US-Kryptobörse Kraken im Februar war klar: Auch die großen Namen sind nicht gefeit. 

Diese Woche ging es nun Schlag auf Schlag: Am Montag machte die Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), eine Klage gegen die weltgrößte Kryptobörse Binance öffentlich. Und am Folgetag dann gleich noch eine – gegen die US-Börse Coinbase. Gleich vorweg: Beide bestreiten jegliches Fehlverhalten.

Kamen die Klagen überraschend? Nicht wirklich. 

  • Schon im März hatte die Börsenaufsicht Coinbase eine sogenannte Wells Notice übermittelt – eine Art Vorwarnung, dass es bald zu rechtlichen Schritten kommen könnte (siehe Crypto Weekly #95)
  • Und auch zuvor war die Beziehung zwischen der Börse und der Behörde nicht die beste.
  • Allerspätestens seit im Sommer 2021 ein geplantes Angebot von Coinbase zum Verleih von Kryptowährungen am US-Markt auf Druck der SEC zurückgezogen wurde (siehe Crypto Weekly #26), liegen die beiden im Clinch.

Der Vorwurf der SEC an Coinbase lautet im Wesentlichen: Die Börse würde Krypto-Assets zum Verkauf anbieten, die gemäß US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien. Daher agiere Coinbase als unregistrierte Wertpapierbörse. 

Auch das ist alles andere als überraschend: Die Einstufung von Krypto-Assets im US-Recht ist ein Dauerthema in der Branche. Dass die meisten Krypto-Unternehmen und die SEC hier unterschiedliche Einschätzungen haben, ist ebenfalls bereits lange bekannt.

🤯 Wie Binance in den USA in Schwierigkeiten geriet

Bei Binance ist die Sache etwas komplexer. Hier ist es eine ganze Reihe an unterschiedlichen Verstößen, die die SEC entdeckt haben will. Darunter: Interessenskonflikte, Offenlegungsversäumnisse, Vermischen von Kundengeldern. 

Allerdings: Es ist auch schon die Ausgangslage eine etwas andere. Binance ist mit seiner eigentlichen Handelsplattform schon seit mehreren Jahren nicht mehr am US-Markt aktiv. Stattdessen agiert man dort mit einem eigenen Ableger namens Binance.US. Das hat rechtliche Gründe – hauptsächlich, weil bestimmte Finanzprodukte in den USA Privatanleger:innen gar nicht erst angeboten werden dürfen. 

Deshalb weist Binance.US ein deutlich geringeres Angebot an handelbaren Assets auf als die internationale Börse. Dafür soll sie aber in Einklang mit den US-Gesetzen stehen. Behauptete man zumindest bei Binance. Die Börsenaufsicht sieht das nun anders.

Und nicht nur sie: Denn Binance ist schon im März von einer anderen US-Behörde geklagt worden – von der Commodity Futures Trading Commission (CFTC). Diese ist für die Regulierung von Derivaten zuständig. Also von Finanzprodukte, die den Preis anderer Assets – etwa von Rohstoffen wie Öl oder Gold – nachbilden. 

Alle Hintergründe zu dieser Klage könnt ihr ausführlich in Crypto Weekly #96 nachlesen. Im Wesentlichen ging es aber darum, dass Binance US-Kund:innen Zugang zu unerlaubten Finanzprodukten ermöglicht haben soll. Und somit die Struktur mit dem abgetrennten US-Geschäft nicht vollständig der Realität entsprochen habe. 

Detail am Rande: Auch die Pleite-Börse FTX hatte eine ähnliche Struktur mit einem abgetrennten US-Geschäft gewählt. Oder sagen wir: einem vermeintlich abgetrennten US-Geschäft. Denn bei FTX stellte sich dann heraus, dass die beiden Teile nicht so unabhängig voneinander waren, wie immer behauptet wurde. 

Die SEC hat auch einige interessante interne Nachrichten von Binance ergattern können. In der Klage wird etwa eine zitiert, in der der Chief Legal Officer von Binance wörtlich schreibt: “we are operating as a fking unlicensed securities exchange in the USA bro.” (Schreibweisen im Original) Das macht natürlich kein gutes Bild. 

Die ersten Folgen der Klage sind auch schon spürbar: Mittlerweile sind Dollar-Einzahlungen bei Binance.US ausgesetzt worden. Auch kündigte die Börse an, dass ihre Partnerbanken Auszahlungen von Binance.US ab kommender Woche ebenfalls pausieren würden. 

Binance betont immer wieder, mit Behörden zu kooperieren und darauf bedacht zu sein, alle Vorschriften einzuhalten. Allerdings: Speziell in den frühen Jahren der Börse hatten viele den Eindruck, dass das Erfüllen sämtlicher regulatorischer Vorgaben nicht die allererste Priorität war. Und das ist zurückhaltend formuliert. Aber schon alleine aufgrund der Größe, die Binance erreicht hatte, war klar, dass dies kein dauerhaft gangbarer Weg war.

🤔 Wie sich die Klagen gegen Binance und Coinbase unterscheiden…

Coinbase hat grundsätzlich einen anderen Ansatz gewählt. Das Unternehmen wollte sich als jene Kryptobörse positionieren, die in vollem Einklang mit den regulatorischen Vorschriften steht. Dazu passt auch der eigene Börsengang. Seit April 2021 sind Coinbase-Aktien an der Nasdaq handelbar. 

Und ein Börsengang in den USA geht mit einer ganzen Reihe an Vorschriften einher. Börsennotierte Unternehmen haben auch hohe Transparenzvorgaben – weshalb Coinbase beispielsweise auch jedes Quartal umfassende Geschäftszahlen veröffentlichen muss.

Coinbase war daher auch gleich bedacht, sich von der Klage gegen Binance abzugrenzen: “Übrigens, falls es nicht offensichtlich ist, die Coinbase-Klage unterscheidet sich sehr von anderen Klagen”, schrieb CEO Brian Armstrong in einem Statement auf Twitter – ohne Binance explizit zu nennen. Die Klage gegen Coinbase konzentriere sich ausschließlich auf den Punkt, ob von der Börse angebotene Krypto-Assets als Wertpapiere einzustufen seien oder nicht. 

Das ist, wie eingangs erwähnt, ein Dauerthema – das weiterhin nicht vollständig geklärt ist. Die SEC erwähnt in ihrer Klage nun mehrere Krypto-Assets explizit, die ihrer Einschätzung nach als Wertpapiere registriert werden hätten müssen. Darunter sind mit 

  • Solanas SOL-Token
  • Cardanos ADA-Token und 
  • MATIC von Polygon 

auch drei Kryptowährungen, die aktuell unter den Top-10-Krypo-Assets nach Marktkapitalisierung liegen.

🧐 …und wie es jetzt weitergeht

In seinem Vergleich mit der SEC im Februar hatte sich der Coinbase-Konkurrent Kraken zu einer Strafzahlung in der Höhe von 30 Mio. Dollar und zum Einstellen seines Staking-Angebots am US-Markt verpflichtet. Coinbase hat schon damals klargemacht, dass man sich auf keinen Vergleich einlassen will – und stattdessen vor Gericht ziehen würde. So wird es jetzt wohl auch kommen. Binance wiederum wirft der SEC vor, Verhandlungen über einen Vergleich abgebrochen zu haben.

Bis es zu einem Urteil kommen wird, kann in beiden Fällen noch viel Zeit vergehen. Dies zeigt auch der Fall von Ripple. Das Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP befindet sich seit Dezember 2020 in einem Rechtsstreit mit der Börsenaufsicht. Diese wirft Ripple vor, dass – wie könnte es anders sein – XRP in den USA rechtlich gesehen ein registrierungspflichtiges Wertpapier darstelle. Der Prozess läuft weiterhin (auch wenn manche Beobachter:innen von einem Urteil in den nächsten Wochen ausgehen).

Außerhalb des Gerichtssaals lobbyiert Coinbase nach wie vor in der Politik für eine gesonderte Krypto-Regulierung (siehe Crypto Weekly #101). Also einen umfassenden Rechtsrahmen (ähnlich wie MiCA in der EU) spezifisch für Krypto-Assets, sodass diese nicht nach dem bestehenden US-Wertpapierrecht beurteilt werden müssen. 

Republikanische Politiker:innen im Repräsentantenhaus haben in der Vorwoche tatsächlich einen umfassenden Entwurf dafür präsentiert. Der Entwurf würde die CFTC im Krypto-Bereich gegenüber der SEC deutlich stärken – der von der Kryptobranche bevorzugte Ansatz. Allerdings: Dieser Entwurf ist bestenfalls der Beginn eines Diskussionsprozesses. Bis zum Beschluss einer umfassenden Krypto-Regulierung – sofern sie überhaupt kommt – könnten auch noch Jahre vergehen.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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„Wir wollen Lust auf Zukunft machen, zeigen, dass KMU bereit sind für die Transformation und sie dabei an der Hand nehmen“, sagt Florian Moosbeckhofer im brutkasten-Talk. Gemeinsam mit Marie-Therese Barth hat er nun in Wien das Unternehmen We Are Unicorns gegründet. Die beiden arbeiteten zuvor knapp sieben Jahre lang in der Wirtschaftskammer zusammen – unter anderem an der „Innovation Map“. Aus dieser gemeinsamen Zeit kenne man die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen genau, sagt Barth.

„Ziellosigkeit“ als Ausgangslage

Und heimische Betriebe würden aktuell massiv unter Druck stehen. Die Energiewende, der Fachkräftemangel und die rasche Digitalisierung würden den Geschäftsalltag tiefgreifend verändern. Den Unternehmen fehlt dabei für weitreichende Strategieprozesse nach Erfahrung von Barth oft schlichtweg die Zeit. „Viele KMU suchen nach Wegen zur Zukunftsgestaltung und stehen dabei häufig vor einer gewissen Ziellosigkeit“, erklärt die Co-Gründerin. „Sie wissen, sie müssen etwas tun, wissen aber nicht, wie sie anfangen sollen“.

„Innovationsabteilung as a Service“

Genau diese Lücke möchte We Are Unicorns mit dem sogenannten Future Radar schließen, dessen Oberfläche optisch an die genannte „Innovation Map“ erinnert. Das kostenfreie digitale Werkzeug soll den Betrieben 55 handfeste Chancen für den eigenen unternehmerischen Erfolg aufzeigen. „Es ist ein Zukunftsradar, das sehr klar und greifbar konkrete Chancen zeigt, die KMU direkt ergreifen können“, betont Moosbeckhofer. Ein eigens entwickelter KI-Assistent ergänzt das Programm. Dieser Helfer ordnet relevante Themen ein und leitet daraus konkrete nächste Schritte für das jeweilige Unternehmen ab. Das Gründerteam versteht sich dabei als unmittelbare, zusätzliche Ressource für die Betriebe. „Wir fungieren ein bisschen als Innovationsabteilung as a Service“, beschreibt Barth den Ansatz. „Wir kommen in den Betrieb und arbeiten gemeinsam mit dem Team, denn jedes Unternehmen ist selbst Experte in der eigenen Branche“.

Verbindung mit Startups als wichtiger Baustein

Besondere Gelegenheiten für derartige Innovationen entstehen nach Beobachtung des Gründer:innen-Duos bei Betriebsübergaben. Tausende Familienunternehmen stehen in den kommenden Jahren vor einer solchen Nachfolgesituation. „Das sind oft Fenster, die sich im betrieblichen Ablauf öffnen, um Dinge neu zu denken“, schildert Moosbeckhofer seine Erfahrungen aus der Beratungspraxis. Das Team sieht hier hohes Potenzial in einer gezielten Zusammenarbeit mit Startups. Junge Technologieunternehmen bringen nach Überzeugung von Moosbeckhofer häufig völlig neue Lösungen mit. Die etablierten Betriebe bieten den Startups im Gegenzug Verbindlichkeit und Marktzugang. „Für Startups sind KMU extrem gut, weil sie Traktion am Markt und eine hohe Verbindlichkeit haben“, führt Moosbeckhofer aus.

„Wieder positive Narrative nach vorne holen“

Dieser Weg in die Zukunft gelingt für alle Akteur:innen nach Ansicht der Gründer:innen am besten mit einer positiven Grundeinstellung. „Destruktives Jammern“ löse eine negative Spirale aus und bremse die Gestaltungskraft, meint Barth. Sie verweist dabei auf Erkenntnisse aus der Hirnforschung, wonach Jammern einen ähnlichen Effekt im Gehirn auslöse wie eine Sucht. „Wir müssen schauen, dass wir wieder positive Narrative nach vorne holen“, fordert sie daher. Es brauche einen bewussten Perspektivenwechsel. „Unsere Zukunft ist positiv und wir können stolz darauf sein“.

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