09.06.2023

Crypto Weekly #103: Die Hintergründe zum US-Doppelschlag gegen Coinbase und Binance

Diese Woche: Die US-Börsenaufsicht bringt Klagen gegen zwei der größten Namen der Kryptobranche ein: Zuerst gegen Binance, dann gegen Coinbase. Was steckt dahinter?
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United States Securities and Exchange Commission
Foto: Adobe Stock

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Daten von Coingecko / Stand: Freitagmittag

👊👊 Der Doppelschlag der US-Börsenaufsicht: Zuerst Binance, dann Coinbase

Seit Monaten ist es eines der bestimmenden Themen in der Branche: Das Vorgehen der US-Börsenaufsicht gegen Krypto-Unternehmen. Und spätestens seit einem Vergleich mit der US-Kryptobörse Kraken im Februar war klar: Auch die großen Namen sind nicht gefeit. 

Diese Woche ging es nun Schlag auf Schlag: Am Montag machte die Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), eine Klage gegen die weltgrößte Kryptobörse Binance öffentlich. Und am Folgetag dann gleich noch eine – gegen die US-Börse Coinbase. Gleich vorweg: Beide bestreiten jegliches Fehlverhalten.

Kamen die Klagen überraschend? Nicht wirklich. 

  • Schon im März hatte die Börsenaufsicht Coinbase eine sogenannte Wells Notice übermittelt – eine Art Vorwarnung, dass es bald zu rechtlichen Schritten kommen könnte (siehe Crypto Weekly #95)
  • Und auch zuvor war die Beziehung zwischen der Börse und der Behörde nicht die beste.
  • Allerspätestens seit im Sommer 2021 ein geplantes Angebot von Coinbase zum Verleih von Kryptowährungen am US-Markt auf Druck der SEC zurückgezogen wurde (siehe Crypto Weekly #26), liegen die beiden im Clinch.

Der Vorwurf der SEC an Coinbase lautet im Wesentlichen: Die Börse würde Krypto-Assets zum Verkauf anbieten, die gemäß US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien. Daher agiere Coinbase als unregistrierte Wertpapierbörse. 

Auch das ist alles andere als überraschend: Die Einstufung von Krypto-Assets im US-Recht ist ein Dauerthema in der Branche. Dass die meisten Krypto-Unternehmen und die SEC hier unterschiedliche Einschätzungen haben, ist ebenfalls bereits lange bekannt.

🤯 Wie Binance in den USA in Schwierigkeiten geriet

Bei Binance ist die Sache etwas komplexer. Hier ist es eine ganze Reihe an unterschiedlichen Verstößen, die die SEC entdeckt haben will. Darunter: Interessenskonflikte, Offenlegungsversäumnisse, Vermischen von Kundengeldern. 

Allerdings: Es ist auch schon die Ausgangslage eine etwas andere. Binance ist mit seiner eigentlichen Handelsplattform schon seit mehreren Jahren nicht mehr am US-Markt aktiv. Stattdessen agiert man dort mit einem eigenen Ableger namens Binance.US. Das hat rechtliche Gründe – hauptsächlich, weil bestimmte Finanzprodukte in den USA Privatanleger:innen gar nicht erst angeboten werden dürfen. 

Deshalb weist Binance.US ein deutlich geringeres Angebot an handelbaren Assets auf als die internationale Börse. Dafür soll sie aber in Einklang mit den US-Gesetzen stehen. Behauptete man zumindest bei Binance. Die Börsenaufsicht sieht das nun anders.

Und nicht nur sie: Denn Binance ist schon im März von einer anderen US-Behörde geklagt worden – von der Commodity Futures Trading Commission (CFTC). Diese ist für die Regulierung von Derivaten zuständig. Also von Finanzprodukte, die den Preis anderer Assets – etwa von Rohstoffen wie Öl oder Gold – nachbilden. 

Alle Hintergründe zu dieser Klage könnt ihr ausführlich in Crypto Weekly #96 nachlesen. Im Wesentlichen ging es aber darum, dass Binance US-Kund:innen Zugang zu unerlaubten Finanzprodukten ermöglicht haben soll. Und somit die Struktur mit dem abgetrennten US-Geschäft nicht vollständig der Realität entsprochen habe. 

Detail am Rande: Auch die Pleite-Börse FTX hatte eine ähnliche Struktur mit einem abgetrennten US-Geschäft gewählt. Oder sagen wir: einem vermeintlich abgetrennten US-Geschäft. Denn bei FTX stellte sich dann heraus, dass die beiden Teile nicht so unabhängig voneinander waren, wie immer behauptet wurde. 

Die SEC hat auch einige interessante interne Nachrichten von Binance ergattern können. In der Klage wird etwa eine zitiert, in der der Chief Legal Officer von Binance wörtlich schreibt: “we are operating as a fking unlicensed securities exchange in the USA bro.” (Schreibweisen im Original) Das macht natürlich kein gutes Bild. 

Die ersten Folgen der Klage sind auch schon spürbar: Mittlerweile sind Dollar-Einzahlungen bei Binance.US ausgesetzt worden. Auch kündigte die Börse an, dass ihre Partnerbanken Auszahlungen von Binance.US ab kommender Woche ebenfalls pausieren würden. 

Binance betont immer wieder, mit Behörden zu kooperieren und darauf bedacht zu sein, alle Vorschriften einzuhalten. Allerdings: Speziell in den frühen Jahren der Börse hatten viele den Eindruck, dass das Erfüllen sämtlicher regulatorischer Vorgaben nicht die allererste Priorität war. Und das ist zurückhaltend formuliert. Aber schon alleine aufgrund der Größe, die Binance erreicht hatte, war klar, dass dies kein dauerhaft gangbarer Weg war.

🤔 Wie sich die Klagen gegen Binance und Coinbase unterscheiden…

Coinbase hat grundsätzlich einen anderen Ansatz gewählt. Das Unternehmen wollte sich als jene Kryptobörse positionieren, die in vollem Einklang mit den regulatorischen Vorschriften steht. Dazu passt auch der eigene Börsengang. Seit April 2021 sind Coinbase-Aktien an der Nasdaq handelbar. 

Und ein Börsengang in den USA geht mit einer ganzen Reihe an Vorschriften einher. Börsennotierte Unternehmen haben auch hohe Transparenzvorgaben – weshalb Coinbase beispielsweise auch jedes Quartal umfassende Geschäftszahlen veröffentlichen muss.

Coinbase war daher auch gleich bedacht, sich von der Klage gegen Binance abzugrenzen: “Übrigens, falls es nicht offensichtlich ist, die Coinbase-Klage unterscheidet sich sehr von anderen Klagen”, schrieb CEO Brian Armstrong in einem Statement auf Twitter – ohne Binance explizit zu nennen. Die Klage gegen Coinbase konzentriere sich ausschließlich auf den Punkt, ob von der Börse angebotene Krypto-Assets als Wertpapiere einzustufen seien oder nicht. 

Das ist, wie eingangs erwähnt, ein Dauerthema – das weiterhin nicht vollständig geklärt ist. Die SEC erwähnt in ihrer Klage nun mehrere Krypto-Assets explizit, die ihrer Einschätzung nach als Wertpapiere registriert werden hätten müssen. Darunter sind mit 

  • Solanas SOL-Token
  • Cardanos ADA-Token und 
  • MATIC von Polygon 

auch drei Kryptowährungen, die aktuell unter den Top-10-Krypo-Assets nach Marktkapitalisierung liegen.

🧐 …und wie es jetzt weitergeht

In seinem Vergleich mit der SEC im Februar hatte sich der Coinbase-Konkurrent Kraken zu einer Strafzahlung in der Höhe von 30 Mio. Dollar und zum Einstellen seines Staking-Angebots am US-Markt verpflichtet. Coinbase hat schon damals klargemacht, dass man sich auf keinen Vergleich einlassen will – und stattdessen vor Gericht ziehen würde. So wird es jetzt wohl auch kommen. Binance wiederum wirft der SEC vor, Verhandlungen über einen Vergleich abgebrochen zu haben.

Bis es zu einem Urteil kommen wird, kann in beiden Fällen noch viel Zeit vergehen. Dies zeigt auch der Fall von Ripple. Das Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP befindet sich seit Dezember 2020 in einem Rechtsstreit mit der Börsenaufsicht. Diese wirft Ripple vor, dass – wie könnte es anders sein – XRP in den USA rechtlich gesehen ein registrierungspflichtiges Wertpapier darstelle. Der Prozess läuft weiterhin (auch wenn manche Beobachter:innen von einem Urteil in den nächsten Wochen ausgehen).

Außerhalb des Gerichtssaals lobbyiert Coinbase nach wie vor in der Politik für eine gesonderte Krypto-Regulierung (siehe Crypto Weekly #101). Also einen umfassenden Rechtsrahmen (ähnlich wie MiCA in der EU) spezifisch für Krypto-Assets, sodass diese nicht nach dem bestehenden US-Wertpapierrecht beurteilt werden müssen. 

Republikanische Politiker:innen im Repräsentantenhaus haben in der Vorwoche tatsächlich einen umfassenden Entwurf dafür präsentiert. Der Entwurf würde die CFTC im Krypto-Bereich gegenüber der SEC deutlich stärken – der von der Kryptobranche bevorzugte Ansatz. Allerdings: Dieser Entwurf ist bestenfalls der Beginn eines Diskussionsprozesses. Bis zum Beschluss einer umfassenden Krypto-Regulierung – sofern sie überhaupt kommt – könnten auch noch Jahre vergehen.


Hier geht’s zu allen Folgen des brutkasten Crypto Weekly


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Biogena, Börse, Aktien
Albert Schmidbauer, Gründer und CEO von Biogena | (c) Biogena.

Biogena-Gründer Albert Schmidbauer setzte sich jüngst gegen das Ende der Sachbezugsbefreiung für E-Dienstwagen ein – brutkasten berichtete. Nun beschleunigt der Salzburger Mikronährstoff-Hersteller seinen Weg in Richtung Kapitalmarkt. Über die Biogena Good Vibes AG läuft derzeit eine außerbörsliche Kapitalerhöhung mit einem geplanten Volumen von bis zu 25 Millionen Euro.

Biogena und die Unternehmensbewertung

Der Ausgabepreis für neue Aktien liegt bei 4,803 Euro. Insgesamt sollen rund vier bis fünf Millionen neue Aktien ausgegeben werden. Die Gesellschaft positioniert die Maßnahme als zentralen Baustein ihrer langfristigen Kapitalmarktstrategie und bereitet parallel die Handelbarkeit im Direct Market Plus der Wiener Börse vor. Im Zuge der Kapitalmaßnahme rückt auch die Unternehmensbewertung stärker in den Fokus und soll bei rund 475 Millionen Euro liegen.

„Die im Prospekt genannte Bewertung basiert nicht auf einer losgelösten Marketingannahme, sondern auf einer internen Unternehmensbewertung nach den Grundsätzen des Fachgutachtens KFS/BW“ (Anm.: zentrales Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen – KSW – zur Unternehmensbewertung in Österreich), erklärt Schmidbauer. „Zusätzlich wurde diese Bewertung mit branchenspezifischen Transaktionsdaten für Nahrungsergänzungsmittel in Österreich und Deutschland plausibilisiert. Wichtig ist die genaue Einordnung: Der Angebotspreis beträgt 4,803 Euro je Aktie. Auf dieser Basis wird die Emittentin aktuell mit rund 450 Mio. Euro bewertet. Die oft genannten rund 470 bis 475 Mio. Euro lassen sich wirtschaftlich als Größenordnung nach vollständiger Kapitalerhöhung erklären: 450 Mio. Euro bestehende Bewertung plus bis zu 25 Mio. Euro Bruttoemission ergibt rund 475 Mio. Euro.“

Bewertungsfaktoren

Die Bewertung stützt sich aus Sicht von Schmidbauer auf mehrere Faktoren: Biogena erzielte im Geschäftsjahr 2024/2025 einen Umsatz von rund 124,9 Mio. Euro. Das operative Ergebnis (EBITDA) lag bei rund 19,1 Mio. Euro, was einer EBITDA-Marge von etwa 15,3 Prozent entspricht. In der bereinigten Pro-Forma-Betrachtung steigt das EBITDA auf rund 19,8 Mio. Euro, die Marge liegt dann bei rund 15,9 Prozent.

„Dazu kommt eine sehr starke Substanz. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Eigenkapital beträgt (laut Prospekt) rund 298,9 Mio. Euro. Das ist für die Kapitalmarkteinordnung wesentlich, weil Biogena nicht nur über Wachstumsfantasie, sondern auch über eine bereits erhebliche Eigenkapitalbasis verfügt“, so Schmidbauer weiter. „Ein weiterer entscheidender Bewertungsfaktor ist die bereits vorhandene Skalierungsfähigkeit. Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Mio. Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 % ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden.“

Somit erklärte sich die Bewertung – zusammenfassend gesagt – aus dem Zusammenspiel von „heutiger Ertragskraft, hoher Eigenkapitalbasis, bestehender Produktionskapazität für rund 500 Mio. Euro Umsatz und einer klaren Wachstumsplanung“.

In anderen Worten: Der Konzernumsatz von Biogena soll von 156,65 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025/2026 auf 502,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2029/2030 steigen. Diese Zahlen sind ausdrücklich Planwerte des Managements, keine Garantie und keine bindende Prognose, wie Schmidbauer betont.

E-Commerce und D2C

Die Planung verteilt sich im Kern auf folgende steuerbare Wachstumskanäle: E-Commerce und D2C: E-Commerce soll laut Prospekt von 96,4 Mio. Euro Umsatz 2025/2026 auf 233,2 Mio. Euro 2029/2030 wachsen. Getragen werden soll das durch Performance-Marketing, CRM, Subscription-Modelle, höhere Wiederkaufraten und eine stärkere Fokussierung auf Deutschland.

„Das ist ein zentraler Punkt: Biogena will nicht nur über Handel wachsen, sondern über die direkte Kundenbeziehung. Über 70 % der Umsätze werden bereits heute über das Web abgewickelt, und Biogena zählt laut Prospekt rund 1 Mio. Kundinnen und Kunden aus 70 Ländern sowie mehr als 500.000 registrierte Nutzer im Biogena Club“, präzisiert Schmidbauer.

Biogena mit Apothekenkanal

Zudem soll der neu aufzubauende Apothekenkanal in der DACH-Region laut Planung bis 2029/2030 einen Umsatzbeitrag von 163,3 Mio. Euro leisten, davon 129,0 Mio. Euro in Deutschland. „Das ist strategisch wichtig, weil Biogena damit neben dem starken D2C-Geschäft einen zweiten großen Skalierungskanal aufbaut: Apotheken schaffen Reichweite, Vertrauen und Zugang zu gesundheitsbewussten Kunden“, so der Founder weiter.

Außerdem sollen Stores, Labs und Plaza-Konzepte laut Prospekt von 37,2 Mio. Euro 2025/2026 auf 86,5 Mio. Euro 2029/2030 wachsen. Sie werden von Biogena als Beratungs-, Erlebnis- und Vertrauenszentren verstanden und mit Diagnostik-, Biohacking- und Longevity-Angeboten verbunden. „Hier liegt der Unterschied zu reinen Online-Supplement-Marken: Biogena baut physische Orte, an denen Gesundheit messbar, beratbar und erlebbar wird.“

Deutschland als wichtigster Markt

Deutschland bleibt dabei der wichtigste Wachstumsmarkt. Der Umsatz dort soll von 58 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025/2026 auf 335,5 Mio. Euro bis 2029/2030 steigen. Nach der Planung des Managements soll der Marktanteil in Deutschland von derzeit rund 0,7 Prozent auf etwa drei Prozent ebenfalls wachsen.

Dieses Wachstumspotenzial ergibt sich auch aus der noch vergleichsweise geringen Markenbekanntheit, wie Schmidbauer beschreibt. Während der gestützte Bekanntheitsgrad in Österreich bei 42 Prozent liege, betrage er in Deutschland erst acht Prozent. Der deutsche Markt sei damit nicht nur größer, sondern biete auch beim Markenaufbau noch deutliches Potenzial.

Wie Schmidbauer erklärt, ist Biogenas Internationalisierung somit vor allem über diesen Markt konkretisiert. Dazu kommen bestehende internationale Grundlagen: Die bereits erwähnten Kunden aus 70 Ländern, D2C als zweiter großer Hebel und die starke Web-Abwicklung, was den Umsatz betrifft.

Biogena als Health-Ökosystem mit starker Vertikalisierung

„Das zeigt, dass Biogena schon heute eine direkte Kundenbeziehung hat und nicht ausschließlich vom stationären Handel abhängig ist. Digitale Gesundheitsservices sind der strategische Differenzierungshebel. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen unter anderem in Webshop 3.0 bzw. World of Biogena, Wellbeing Checks & Longevity-Systemlösungen, Biogena ONE, E-Commerce-Marketing Deutschland sowie den weiteren Ausbau der Plaza-Konzepte fließen“, sagt Schmidbauer. „Damit wird deutlich: Biogena verkauft nicht nur Nahrungsergänzungsmittel. Das Modell entwickelt sich in Richtung eines integrierten Health-Ökosystems aus Produkt, Diagnostik, Beratung, Biohacking, digitalen Services, Club-Modell und stationärer Erlebniswelt.“

Zwischen Consumer Health, Supplement Brand und Longevity-Plattform

Zur Frage der Positionierung zur Konkurrenz meint Schmidbauer, dass Biogena im Vergleich zu vielen Consumer-Health-Unternehmen stärker vertikal integriert sei. „Die Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt selbst“, erklärt er. „Gleichzeitig verfügt sie über ein eigenes Wissenschafts- und Entwicklungsteam mit rund 20 akademischen Expertinnen und Experten sowie über mehr als 729 geschützte Marken, vor allem in der Europäischen Union.“

Im Vergleich zu jungen Longevity- oder Supplement-Startups habe Biogena bereits eine „substanzielle Umsatzbasis“, ein positives hohes EBITDA, eine starke Eigenkapitalbasis, eigene Produktionskapazitäten, rund 30.000 Partnerärzte und Therapeuten im B2B-Bereich sowie eine große B2C-Kundenbasis, zieht Schmidbauer sein Fazit: „Biogena steht zwischen klassischem Consumer Health, Premium Supplement Brand und moderner Longevity-Plattform. Der Unterschied liegt in der Kombination aus Wissenschaft, eigener Produktion, direkter Kundenbeziehung, ärztlichem Partnernetzwerk, digitalen Gesundheitsservices. Und physischen Gesundheitsorten.“

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