17.10.2024
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Cropster: Mehrheitsübernahme von Innsbrucker Kaffee-Software-Scaleup

Verdane schlägt abermals in Österreich zu und übernimmt die Mehrheit des Innsbrucker Scaleups Cropster, das Starbucks zu seinen Kunden zählt.
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Die Cropster-Gründer (vlnr.) Norbert Niederhauser, Andreas Idl und Martin Wiesinger | (c) Cropster
Die Cropster-Gründer (vlnr.) Norbert Niederhauser, Andreas Idl und Martin Wiesinger | (c) Cropster

Der Name Verdane schlug dieses Jahr bereits mehrfach in der brutkasten-Berichterstattung auf. Im Juni holte sich das Wiener Scaleup Fiskaly eine nicht genauer bezifferte Summe in zumindest achtstelliger Höhe. Anfang dieses Monats verkündete das Wiener Scaleup Eversports, mehrheitlich von Verdane übernommen zu werden. Und auch beim Exit des Wiener Scaleups myClubs hatte der europaweit aktive Growth-Investor seine Finger im Spiel – allerdings indirekt als Kapitalgeber des Käufers. Nun wurde mit Cropster aus Innsbruck die nächste Mehrheitsübernahme verkündet.

Wahrscheinlich zumindest achtstelliger Deal

Betrag wurde auch bei dieser Transaktion keiner genannt. Üblicherweise liegen die Investments von Verdane in der relativ großen Spanne zwischen 20 und 250 Millionen Euro. Es ist also von einem zumindest achtstelligen Deal für Cropster auszugehen.

Cropster bislang zu zwei Dritteln in Gründer-Hand

Das 2008 von Andreas Idl, Norbert Niederhauser und Martin Wiesinger gegründete Unternehmen hat eine Softwareplattform für die Kaffeeindustrie entwickelt und befand sich bislang zu zwei Dritteln in Besitz der Gründer. Cropster richtet sich an die gesamte Wertschöpfungskette in der Kaffeeindustrie, also Produzenten, Händler und Verarbeiter. Die Plattform bietet mehrere integrierte Tools sowie Datenanalysen in Echtzeit, mit denen Kunden „Qualität, Konsistenz, Effizienz und Rentabilität nachhaltig verbessern“ können sollen.

B-Corp-Zertifizierung und Starbucks und Whole Foods als Referenzkunden

Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben Kunden in mehr als 100 Ländern. Zu den Referenzkunden zählen Starbucks und die US-Supermarkt-Kette Whole Foods. Zudem verfügt Cropster über eine B-Corp-Zertifizierung, die mit relativ hohen Auflagen in Sachen Nachhaltigkeit verbunden ist.

Akquisitionen geplant

Mit dem Kapital von Verdane soll nun der Wachstumskurs weiter verstärkt werden – „sowohl durch Akquisitionen als auch durch organisches Wachstum“. „Verdane sticht als eine auf Wachstumskapital spezialisierte Beteiligungsgesellschaft aus dem Markt heraus und wir freuen uns sehr, einen neuen Partner gefunden zu haben, der unsere Werte teilt und uns dabei unterstützt, Cropster auf die nächste Entwicklungsstufe zu heben“, kommentiert Cropster-CEO Andreas Idl in einer Aussendung. „Wir sind von der Software-Expertise und der internationalen Erfahrung von Verdane überzeugt – ein Beleg dafür ist die hervorragende Buy-and-Build-Bilanz des Verdane-Teams.“

Verdane: „Nachhaltig führende Marktposition von Cropster ist Beleg für bisherige Leistungen des Teams“

Dominik Schwarz, Partner bei Verdane, meint: „Vom ersten Tag an waren wir beeindruckt von der Liebe, Loyalität und dem Gemeinschaftsgefühl, das Cropster im globalen Röster- und Kaffee-Ökosystem aufgebaut hat, sowie von der starken werteorientierten Kultur innerhalb des Unternehmens.“ Und Ralph Karg, Director bei Verdane, kommentiert: „Die nachhaltig führende Marktposition von Cropster ist ein Beleg für die bisherigen Leistungen des Teams. Darauf wollen wir aufbauen und gemeinsam das nächste Kapitel dieser beeindruckenden Wachstumsgeschichte schreiben.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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