09.05.2020

Covid-Startup-Hilfsfonds: Sudern für Fortgeschrittene

Kommentar. Die Auswahlkriterien für den Covid-Startup-Hilfsfonds des aws erhitzen die Gemüter in Teilen der Startup-Szene. Warum muss das aws denn auch Kriterien definieren? (Vorsicht: Sarkasmus)
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Kommentar: Covid-Startup-Hilfsfonds - Sudern für Fortgeschrittene
(c) Adobe Stock - AntonioDiaz

Der Staat verdoppelt Investments für von Corona betroffene Startups bis zu 800.000 Euro. Zurückgezahlt werden muss der Zuschuss nur, wenn im Laufe der folgenden zehn Jahre ein entsprechender Jahresüberschuss erwirtschaftet wird. Das ist grob erklärt der Deal beim neuen Covid-Startup-Hilfsfonds. Was zunächst nach einem tollen Angebot für von der Coronakrise geschüttelte Startups klingt, stößt dennoch auf mehr Kritik als Freude. Denn der Teufel liegt im Detail – die genauen Konditionen sind hier nachzulesen.

+++ Alles zur Coronakrise +++

Frechheit: Gängigste Startup-Definition angewandt

Einer der Steine des Anstoßes: Das für die Abwicklung zuständige aws (Austria Wirtschaftsservice) hat sich (Anm. Vorsicht: Sarkasmus) die Frechheit herausgenommen, für die Kriterien des Covid-Startup-Hilfsfonds die gängigste Startup-Definition heranzuziehen. Demnach gelten Unternehmen nur dann als „Startup„, wenn sie höchstens fünf Jahre alt sind und  auf einer „innovativen Geschäftsidee, die über hohes Wachstumspotential verfügt“, basieren. Zwar nicht in der Startup-Definition, aber ein wichtiges Kriterium für den Hilfsfonds: Das Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.

Fünf Jahre sind viel zu wenig, sagen die Kritiker. Eine ganze Menge fortgeschrittener österreichischer „Startups“, vielfach aus dem Hardware-Bereich, wo Entwicklungszyklen viel länger dauern, weswegen man auch nach mehr als fünf Jahren noch rote Zahlen schreibt, sei so nicht bezugsberechtigt.

Zwei große Fragen an jedes Startup

Das ist natürlich nicht schön für die betroffenen Unternehmen. Doch sie (und ihre Bestandsinvestoren, die sich ebenfalls beschweren) müssen sich zwei Fragen dann doch gefallen lassen. Es sind die großen Fragen, die jedes Startup sich irgendwann stellen muss: Ist das Produkt wirklich so skalierbar? Und ist das Marktpotenzial wirklich so groß?

Diese Fragen mit nein beantworten zu müssen ist keine Schande und auch kein „Scheitern“ (was ja in der Startup-Welt angeblich eh so positiv gesehen wird). Es ist vollkommen in Ordnung und gesellschaftlich und volkswirtschaftlich begrüßenswert, wenn nach der Startup-Phase keine Scaleup-Phase folgt, sondern ein solides Klein- oder Mittelunternehmen entsteht. ABER: Dass der Weg des Unternehmens so verläuft will und kann auch rechtzeitig erkannt werden. Und wenn es so ist, dann darf man nach fünf Jahren Profitabilität erwarten. Das wiederum eröffnet die Möglichkeit anderer Corona-Hilfsinstrumente.

Wenn das Startup jedoch zum Scaleup wird und, wie inzwischen einige heimische Wachstumsunternehmen, seine globale Expansion mit achtstelligen Kapitalrunden finanziert, dann wären 800.000 Euro ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Doch die Bestandsinvestoren werden wohl auch bereit sein, ihr bislang eingezahltes Geld zu retten.

Gemein: Covid-Startup-Hilfsfonds soll kommunizierten Zweck erfüllen

Ein zweiter großer Stein des Anstoßes beim Covid-Startup-Hilfsfonds ist, dass die Verdopplung eines Investments durch Geschäftsführer des Unternehmens explizit ausgeschlossen ist. Damit fallen in den meisten Fällen die Gründer selbst als potenzielle Investoren aus. Gerade dass diese ihr Unternehmen nun mit ihrem Privatvermögen aus der Krise hieven wollen, sollte doch gefördert werden, meinen die Kritiker.

Die Argumentation hat natürlich was. Doch es gibt – wie immer – eine andere Seite der Medaille. Was hat sich das aws also bloß bei dieser (Vorsicht: Sarkasmus) gemeinen Regelung gedacht? Vielleicht will man mit dem Hilfsfonds ja einfach den Zweck erfüllen, der auch kommuniziert wurde, nämlich einen Investitionsanreiz für Privatinvestoren, insbesondere Business Angels zu bieten. Diese treffen mit ihrer Investitionsentscheidung nämlich eine Vorauswahl für das aws. Es ist quasi ein unabhängiges Attest, dass es sich um eine vielversprechende Geschäftsidee handelt. Sind nur die Gründer selbst bereit zu investieren (was sie ja auch in einer geförderten Runde dürfen – der Betrag wird bloß nicht verdoppelt), ist die Idee vielleicht doch nicht so überzeugend.

Denn all die „niemand hat daran geglaubt, aber dann…“-Stories gehören zumindest in der Startup-Welt ins Reich der Märchen. Wer keine Investoren findet, findet im Normalfall auch nicht ausreichend Kunden für ein lukratives Geschäft – entweder, weil die Idee nicht gut genug ist, oder weil er sie nicht ausreichend gut verkaufen kann.

Sudern für Fortgeschrittene beim Covid-Startup-Hilfsfonds

Aber es wäre natürlich nicht Österreich, wenn der Ankündigung des Staats, Unternehmen unter bestimmten Bedingungen bis zu 800.000 Euro zu schenken, nicht sofort mit Sudern begegnet würde. Es ist Sudern für Fortgeschrittene. Erstens, weil „Anfänger“-Startups ja im Covid-Startup-Hilfsfonds bezugsberechtigt sind. Zweitens, weil es schon einige Übung im politischen Sudern braucht, um unmittelbar nach der Veröffentlichung gleich zu wissen, warum „das alles vollkommen an den Bedürfnissen der Startups vorbeigeht“.

Den lauten Kritikern seien noch einmal ein paar Punkte vor Augen geführt:

Erstens: Die Coronakrise ist eine Krise. Sie kam auch für Regierung, aws und Co. unvorhergesehen und hat auf jeden Fall massive negative Auswirkungen auf die Wirtschaft. Der Staat kann nur versuchen, diese abzumildern. Er kann aber nicht mit Geldgeschenken alle Einbußen ausgleichen und muss daher Kriterien und Grenzen definieren. Es gibt auch noch solche Dinge wie ein Budgetdefizit.

Zweitens: Der Staat kann schon gar nicht jetzt, anlässlich der Coronakrise, auch noch Unternehmen vor sich selbst retten, die ohnehin auf Sand gebaut waren.

Drittens: Außerdem wurden noch weitere Startup-spezifische Maßnahmen neben dem Covid-Startup-Hilfsfonds angekündigt. Wie auch bei den bisherigen Corona-Maßnahmen wie Kurzarbeit, Härtefallfonds und Notfallfonds gibt es einfach kein One-Size-Fits-All-Instrument – nicht für EPU, nicht für KMU, nicht für Corporates und eben auch nicht für Startups und solche, die gerne eines wären.

⇒ Infos auf der aws-Page   

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Biogena, Börse, Aktien
Albert Schmidbauer, Gründer und CEO von Biogena | (c) Biogena.

Biogena-Gründer Albert Schmidbauer setzte sich jüngst gegen das Ende der Sachbezugsbefreiung für E-Dienstwagen ein – brutkasten berichtete. Nun beschleunigt der Salzburger Mikronährstoff-Hersteller seinen Weg in Richtung Kapitalmarkt. Über die Biogena Good Vibes AG läuft derzeit eine außerbörsliche Kapitalerhöhung mit einem geplanten Volumen von bis zu 25 Millionen Euro.

Biogena und die Unternehmensbewertung

Der Ausgabepreis für neue Aktien liegt bei 4,803 Euro. Insgesamt sollen rund vier bis fünf Millionen neue Aktien ausgegeben werden. Die Gesellschaft positioniert die Maßnahme als zentralen Baustein ihrer langfristigen Kapitalmarktstrategie und bereitet parallel die Handelbarkeit im Direct Market Plus der Wiener Börse vor. Im Zuge der Kapitalmaßnahme rückt auch die Unternehmensbewertung stärker in den Fokus und soll bei rund 475 Millionen Euro liegen.

„Die im Prospekt genannte Bewertung basiert nicht auf einer losgelösten Marketingannahme, sondern auf einer internen Unternehmensbewertung nach den Grundsätzen des Fachgutachtens KFS/BW“ (Anm.: zentrales Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen – KSW – zur Unternehmensbewertung in Österreich), erklärt Schmidbauer. „Zusätzlich wurde diese Bewertung mit branchenspezifischen Transaktionsdaten für Nahrungsergänzungsmittel in Österreich und Deutschland plausibilisiert. Wichtig ist die genaue Einordnung: Der Angebotspreis beträgt 4,803 Euro je Aktie. Auf dieser Basis wird die Emittentin aktuell mit rund 450 Mio. Euro bewertet. Die oft genannten rund 470 bis 475 Mio. Euro lassen sich wirtschaftlich als Größenordnung nach vollständiger Kapitalerhöhung erklären: 450 Mio. Euro bestehende Bewertung plus bis zu 25 Mio. Euro Bruttoemission ergibt rund 475 Mio. Euro.“

Bewertungsfaktoren

Die Bewertung stützt sich aus Sicht von Schmidbauer auf mehrere Faktoren: Biogena erzielte im Geschäftsjahr 2024/2025 einen Umsatz von rund 124,9 Mio. Euro. Das operative Ergebnis (EBITDA) lag bei rund 19,1 Mio. Euro, was einer EBITDA-Marge von etwa 15,3 Prozent entspricht. In der bereinigten Pro-Forma-Betrachtung steigt das EBITDA auf rund 19,8 Mio. Euro, die Marge liegt dann bei rund 15,9 Prozent.

„Dazu kommt eine sehr starke Substanz. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Eigenkapital beträgt (laut Prospekt) rund 298,9 Mio. Euro. Das ist für die Kapitalmarkteinordnung wesentlich, weil Biogena nicht nur über Wachstumsfantasie, sondern auch über eine bereits erhebliche Eigenkapitalbasis verfügt“, so Schmidbauer weiter. „Ein weiterer entscheidender Bewertungsfaktor ist die bereits vorhandene Skalierungsfähigkeit. Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Mio. Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 % ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden.“

Somit erklärte sich die Bewertung – zusammenfassend gesagt – aus dem Zusammenspiel von „heutiger Ertragskraft, hoher Eigenkapitalbasis, bestehender Produktionskapazität für rund 500 Mio. Euro Umsatz und einer klaren Wachstumsplanung“.

In anderen Worten: Der Konzernumsatz von Biogena soll von 156,65 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025/2026 auf 502,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2029/2030 steigen. Diese Zahlen sind ausdrücklich Planwerte des Managements, keine Garantie und keine bindende Prognose, wie Schmidbauer betont.

E-Commerce und D2C

Die Planung verteilt sich im Kern auf folgende steuerbare Wachstumskanäle: E-Commerce und D2C: E-Commerce soll laut Prospekt von 96,4 Mio. Euro Umsatz 2025/2026 auf 233,2 Mio. Euro 2029/2030 wachsen. Getragen werden soll das durch Performance-Marketing, CRM, Subscription-Modelle, höhere Wiederkaufraten und eine stärkere Fokussierung auf Deutschland.

„Das ist ein zentraler Punkt: Biogena will nicht nur über Handel wachsen, sondern über die direkte Kundenbeziehung. Über 70 % der Umsätze werden bereits heute über das Web abgewickelt, und Biogena zählt laut Prospekt rund 1 Mio. Kundinnen und Kunden aus 70 Ländern sowie mehr als 500.000 registrierte Nutzer im Biogena Club“, präzisiert Schmidbauer.

Biogena mit Apothekenkanal

Zudem soll der neu aufzubauende Apothekenkanal in der DACH-Region laut Planung bis 2029/2030 einen Umsatzbeitrag von 163,3 Mio. Euro leisten, davon 129,0 Mio. Euro in Deutschland. „Das ist strategisch wichtig, weil Biogena damit neben dem starken D2C-Geschäft einen zweiten großen Skalierungskanal aufbaut: Apotheken schaffen Reichweite, Vertrauen und Zugang zu gesundheitsbewussten Kunden“, so der Founder weiter.

Außerdem sollen Stores, Labs und Plaza-Konzepte laut Prospekt von 37,2 Mio. Euro 2025/2026 auf 86,5 Mio. Euro 2029/2030 wachsen. Sie werden von Biogena als Beratungs-, Erlebnis- und Vertrauenszentren verstanden und mit Diagnostik-, Biohacking- und Longevity-Angeboten verbunden. „Hier liegt der Unterschied zu reinen Online-Supplement-Marken: Biogena baut physische Orte, an denen Gesundheit messbar, beratbar und erlebbar wird.“

Deutschland als wichtigster Markt

Deutschland bleibt dabei der wichtigste Wachstumsmarkt. Der Umsatz dort soll von 58 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025/2026 auf 335,5 Mio. Euro bis 2029/2030 steigen. Nach der Planung des Managements soll der Marktanteil in Deutschland von derzeit rund 0,7 Prozent auf etwa drei Prozent ebenfalls wachsen.

Dieses Wachstumspotenzial ergibt sich auch aus der noch vergleichsweise geringen Markenbekanntheit, wie Schmidbauer beschreibt. Während der gestützte Bekanntheitsgrad in Österreich bei 42 Prozent liege, betrage er in Deutschland erst acht Prozent. Der deutsche Markt sei damit nicht nur größer, sondern biete auch beim Markenaufbau noch deutliches Potenzial.

Wie Schmidbauer erklärt, ist Biogenas Internationalisierung somit vor allem über diesen Markt konkretisiert. Dazu kommen bestehende internationale Grundlagen: Die bereits erwähnten Kunden aus 70 Ländern, D2C als zweiter großer Hebel und die starke Web-Abwicklung, was den Umsatz betrifft.

Biogena als Health-Ökosystem mit starker Vertikalisierung

„Das zeigt, dass Biogena schon heute eine direkte Kundenbeziehung hat und nicht ausschließlich vom stationären Handel abhängig ist. Digitale Gesundheitsservices sind der strategische Differenzierungshebel. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen unter anderem in Webshop 3.0 bzw. World of Biogena, Wellbeing Checks & Longevity-Systemlösungen, Biogena ONE, E-Commerce-Marketing Deutschland sowie den weiteren Ausbau der Plaza-Konzepte fließen“, sagt Schmidbauer. „Damit wird deutlich: Biogena verkauft nicht nur Nahrungsergänzungsmittel. Das Modell entwickelt sich in Richtung eines integrierten Health-Ökosystems aus Produkt, Diagnostik, Beratung, Biohacking, digitalen Services, Club-Modell und stationärer Erlebniswelt.“

Zwischen Consumer Health, Supplement Brand und Longevity-Plattform

Zur Frage der Positionierung zur Konkurrenz meint Schmidbauer, dass Biogena im Vergleich zu vielen Consumer-Health-Unternehmen stärker vertikal integriert sei. „Die Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt selbst“, erklärt er. „Gleichzeitig verfügt sie über ein eigenes Wissenschafts- und Entwicklungsteam mit rund 20 akademischen Expertinnen und Experten sowie über mehr als 729 geschützte Marken, vor allem in der Europäischen Union.“

Im Vergleich zu jungen Longevity- oder Supplement-Startups habe Biogena bereits eine „substanzielle Umsatzbasis“, ein positives hohes EBITDA, eine starke Eigenkapitalbasis, eigene Produktionskapazitäten, rund 30.000 Partnerärzte und Therapeuten im B2B-Bereich sowie eine große B2C-Kundenbasis, zieht Schmidbauer sein Fazit: „Biogena steht zwischen klassischem Consumer Health, Premium Supplement Brand und moderner Longevity-Plattform. Der Unterschied liegt in der Kombination aus Wissenschaft, eigener Produktion, direkter Kundenbeziehung, ärztlichem Partnernetzwerk, digitalen Gesundheitsservices. Und physischen Gesundheitsorten.“

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AI Summaries

Covid-Startup-Hilfsfonds: Sudern für Fortgeschrittene

  • Der Staat verdoppelt Investments für von Corona betroffene Startups bis zu 800.000 Euro, zurückgezahlt werden muss der Zuschuss nur, wenn im Laufe der folgenden zehn Jahre ein entsprechender Jahresüberschuss erwirtschaftet wird
  • Das ist grob erklärt der Deal beim neuen Covid-Startup-Hilfsfonds – doch die kritischen Stimmen überwiegen.
  • Denn der Teufel liegt im Detail.
  • Die Kritiker müssen sich aber einige Fragen gefallen lassen.

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