09.05.2020

Covid-Startup-Hilfsfonds: Sudern für Fortgeschrittene

Kommentar. Die Auswahlkriterien für den Covid-Startup-Hilfsfonds des aws erhitzen die Gemüter in Teilen der Startup-Szene. Warum muss das aws denn auch Kriterien definieren? (Vorsicht: Sarkasmus)
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Kommentar: Covid-Startup-Hilfsfonds - Sudern für Fortgeschrittene
(c) Adobe Stock - AntonioDiaz

Der Staat verdoppelt Investments für von Corona betroffene Startups bis zu 800.000 Euro. Zurückgezahlt werden muss der Zuschuss nur, wenn im Laufe der folgenden zehn Jahre ein entsprechender Jahresüberschuss erwirtschaftet wird. Das ist grob erklärt der Deal beim neuen Covid-Startup-Hilfsfonds. Was zunächst nach einem tollen Angebot für von der Coronakrise geschüttelte Startups klingt, stößt dennoch auf mehr Kritik als Freude. Denn der Teufel liegt im Detail – die genauen Konditionen sind hier nachzulesen.

+++ Alles zur Coronakrise +++

Frechheit: Gängigste Startup-Definition angewandt

Einer der Steine des Anstoßes: Das für die Abwicklung zuständige aws (Austria Wirtschaftsservice) hat sich (Anm. Vorsicht: Sarkasmus) die Frechheit herausgenommen, für die Kriterien des Covid-Startup-Hilfsfonds die gängigste Startup-Definition heranzuziehen. Demnach gelten Unternehmen nur dann als „Startup„, wenn sie höchstens fünf Jahre alt sind und  auf einer „innovativen Geschäftsidee, die über hohes Wachstumspotential verfügt“, basieren. Zwar nicht in der Startup-Definition, aber ein wichtiges Kriterium für den Hilfsfonds: Das Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.

Fünf Jahre sind viel zu wenig, sagen die Kritiker. Eine ganze Menge fortgeschrittener österreichischer „Startups“, vielfach aus dem Hardware-Bereich, wo Entwicklungszyklen viel länger dauern, weswegen man auch nach mehr als fünf Jahren noch rote Zahlen schreibt, sei so nicht bezugsberechtigt.

Zwei große Fragen an jedes Startup

Das ist natürlich nicht schön für die betroffenen Unternehmen. Doch sie (und ihre Bestandsinvestoren, die sich ebenfalls beschweren) müssen sich zwei Fragen dann doch gefallen lassen. Es sind die großen Fragen, die jedes Startup sich irgendwann stellen muss: Ist das Produkt wirklich so skalierbar? Und ist das Marktpotenzial wirklich so groß?

Diese Fragen mit nein beantworten zu müssen ist keine Schande und auch kein „Scheitern“ (was ja in der Startup-Welt angeblich eh so positiv gesehen wird). Es ist vollkommen in Ordnung und gesellschaftlich und volkswirtschaftlich begrüßenswert, wenn nach der Startup-Phase keine Scaleup-Phase folgt, sondern ein solides Klein- oder Mittelunternehmen entsteht. ABER: Dass der Weg des Unternehmens so verläuft will und kann auch rechtzeitig erkannt werden. Und wenn es so ist, dann darf man nach fünf Jahren Profitabilität erwarten. Das wiederum eröffnet die Möglichkeit anderer Corona-Hilfsinstrumente.

Wenn das Startup jedoch zum Scaleup wird und, wie inzwischen einige heimische Wachstumsunternehmen, seine globale Expansion mit achtstelligen Kapitalrunden finanziert, dann wären 800.000 Euro ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Doch die Bestandsinvestoren werden wohl auch bereit sein, ihr bislang eingezahltes Geld zu retten.

Gemein: Covid-Startup-Hilfsfonds soll kommunizierten Zweck erfüllen

Ein zweiter großer Stein des Anstoßes beim Covid-Startup-Hilfsfonds ist, dass die Verdopplung eines Investments durch Geschäftsführer des Unternehmens explizit ausgeschlossen ist. Damit fallen in den meisten Fällen die Gründer selbst als potenzielle Investoren aus. Gerade dass diese ihr Unternehmen nun mit ihrem Privatvermögen aus der Krise hieven wollen, sollte doch gefördert werden, meinen die Kritiker.

Die Argumentation hat natürlich was. Doch es gibt – wie immer – eine andere Seite der Medaille. Was hat sich das aws also bloß bei dieser (Vorsicht: Sarkasmus) gemeinen Regelung gedacht? Vielleicht will man mit dem Hilfsfonds ja einfach den Zweck erfüllen, der auch kommuniziert wurde, nämlich einen Investitionsanreiz für Privatinvestoren, insbesondere Business Angels zu bieten. Diese treffen mit ihrer Investitionsentscheidung nämlich eine Vorauswahl für das aws. Es ist quasi ein unabhängiges Attest, dass es sich um eine vielversprechende Geschäftsidee handelt. Sind nur die Gründer selbst bereit zu investieren (was sie ja auch in einer geförderten Runde dürfen – der Betrag wird bloß nicht verdoppelt), ist die Idee vielleicht doch nicht so überzeugend.

Denn all die „niemand hat daran geglaubt, aber dann…“-Stories gehören zumindest in der Startup-Welt ins Reich der Märchen. Wer keine Investoren findet, findet im Normalfall auch nicht ausreichend Kunden für ein lukratives Geschäft – entweder, weil die Idee nicht gut genug ist, oder weil er sie nicht ausreichend gut verkaufen kann.

Sudern für Fortgeschrittene beim Covid-Startup-Hilfsfonds

Aber es wäre natürlich nicht Österreich, wenn der Ankündigung des Staats, Unternehmen unter bestimmten Bedingungen bis zu 800.000 Euro zu schenken, nicht sofort mit Sudern begegnet würde. Es ist Sudern für Fortgeschrittene. Erstens, weil „Anfänger“-Startups ja im Covid-Startup-Hilfsfonds bezugsberechtigt sind. Zweitens, weil es schon einige Übung im politischen Sudern braucht, um unmittelbar nach der Veröffentlichung gleich zu wissen, warum „das alles vollkommen an den Bedürfnissen der Startups vorbeigeht“.

Den lauten Kritikern seien noch einmal ein paar Punkte vor Augen geführt:

Erstens: Die Coronakrise ist eine Krise. Sie kam auch für Regierung, aws und Co. unvorhergesehen und hat auf jeden Fall massive negative Auswirkungen auf die Wirtschaft. Der Staat kann nur versuchen, diese abzumildern. Er kann aber nicht mit Geldgeschenken alle Einbußen ausgleichen und muss daher Kriterien und Grenzen definieren. Es gibt auch noch solche Dinge wie ein Budgetdefizit.

Zweitens: Der Staat kann schon gar nicht jetzt, anlässlich der Coronakrise, auch noch Unternehmen vor sich selbst retten, die ohnehin auf Sand gebaut waren.

Drittens: Außerdem wurden noch weitere Startup-spezifische Maßnahmen neben dem Covid-Startup-Hilfsfonds angekündigt. Wie auch bei den bisherigen Corona-Maßnahmen wie Kurzarbeit, Härtefallfonds und Notfallfonds gibt es einfach kein One-Size-Fits-All-Instrument – nicht für EPU, nicht für KMU, nicht für Corporates und eben auch nicht für Startups und solche, die gerne eines wären.

⇒ Infos auf der aws-Page   

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Wenn schnell bzw. temporär ein Gebäude benötigt wird, fällt die Wahl meist auf Container-Bauten. Während diese etwa auf Baustellen das immer gleiche spartanische Design haben, sind sie in aufwändigeren Ausführungen erst auf den zweiten Blick bzw. für das geschulte Auge als Container zu erkennen. Europäischer Marktführer in dem Bereich ist mit Containex eine bereits vor 45 Jahren gegründete Tochter der Wiener Neudorfer Walter Group.

Lücken im Prozess geschlossen

Vergangenes Jahr bekam das Unternehmen mit Containex Project eine neue Schwester, die nun mit ersten Projekten in den Markt startete. Das Ziel: als One-Stop-Shop alle Schritte zwischen der ersten Kundenanfrage und der Übergabe des fertigen Gebäudes innerhalb der Gruppe abdecken. Die neue Gesellschaft schließt damit die verbleibenden Lücken im Prozess, die bei Containex bislang noch bestanden. „Modulares Bauen entfaltet sein volles Potenzial dann, wenn Planung und Ausführung nahtlos ineinandergreifen. Mit Containex Project bündeln wir diese Kompetenzen in einer eigenständigen Projektgesellschaft“, sagt Geschäftsführer Markus Pöcksteiner.

Containex Project als Generalunternehmer

Als Generalunternehmer übernimmt Containex Project den kompletten Bauprozess, also Beratung, Planung, Erstellung von Einreichunterlagen, Fundamentlösungen und Baugrundvorbereitung, Herstellung von technischer Infrastruktur wie Kanal, Wasser, Strom und Daten, Lieferung, Montage und Ausbau der Containermodule, Dach- und Fassadengestaltung, Innenausbau und Koordination aller beteiligten Gewerke. „Unsere Kunden erwarten funktionale, technisch einwandfreie Lösungen mit klar definierten Verantwortlichkeiten. Genau das leisten wir – vom ersten Entwurf bis zur schlüsselfertigen Übergabe“, meint Pöcksteiner.

Unter den ersten Referenzprojekten sind etwa eine Landarztpraxis, ein Kindergarten, ein Seminarzentrum, ein Ausweichquartier eines Gymnasiums, eine Mitarbeiter:innen-Unterkunft eines Logistik-Betriebs oder Ladehubs für E-Autos bzw. E-Bikes inklusive „Lounge“ von Burgenland Energie. Dabei sind nicht alle umgesetzten Projekte temporär.

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Covid-Startup-Hilfsfonds: Sudern für Fortgeschrittene

  • Der Staat verdoppelt Investments für von Corona betroffene Startups bis zu 800.000 Euro, zurückgezahlt werden muss der Zuschuss nur, wenn im Laufe der folgenden zehn Jahre ein entsprechender Jahresüberschuss erwirtschaftet wird
  • Das ist grob erklärt der Deal beim neuen Covid-Startup-Hilfsfonds – doch die kritischen Stimmen überwiegen.
  • Denn der Teufel liegt im Detail.
  • Die Kritiker müssen sich aber einige Fragen gefallen lassen.

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  • Die Kritiker müssen sich aber einige Fragen gefallen lassen.

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  • Das ist grob erklärt der Deal beim neuen Covid-Startup-Hilfsfonds – doch die kritischen Stimmen überwiegen.
  • Denn der Teufel liegt im Detail.
  • Die Kritiker müssen sich aber einige Fragen gefallen lassen.

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