09.05.2020

Covid-Startup-Hilfsfonds: Sudern für Fortgeschrittene

Kommentar. Die Auswahlkriterien für den Covid-Startup-Hilfsfonds des aws erhitzen die Gemüter in Teilen der Startup-Szene. Warum muss das aws denn auch Kriterien definieren? (Vorsicht: Sarkasmus)
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Kommentar: Covid-Startup-Hilfsfonds - Sudern für Fortgeschrittene
(c) Adobe Stock - AntonioDiaz

Der Staat verdoppelt Investments für von Corona betroffene Startups bis zu 800.000 Euro. Zurückgezahlt werden muss der Zuschuss nur, wenn im Laufe der folgenden zehn Jahre ein entsprechender Jahresüberschuss erwirtschaftet wird. Das ist grob erklärt der Deal beim neuen Covid-Startup-Hilfsfonds. Was zunächst nach einem tollen Angebot für von der Coronakrise geschüttelte Startups klingt, stößt dennoch auf mehr Kritik als Freude. Denn der Teufel liegt im Detail – die genauen Konditionen sind hier nachzulesen.

+++ Alles zur Coronakrise +++

Frechheit: Gängigste Startup-Definition angewandt

Einer der Steine des Anstoßes: Das für die Abwicklung zuständige aws (Austria Wirtschaftsservice) hat sich (Anm. Vorsicht: Sarkasmus) die Frechheit herausgenommen, für die Kriterien des Covid-Startup-Hilfsfonds die gängigste Startup-Definition heranzuziehen. Demnach gelten Unternehmen nur dann als „Startup„, wenn sie höchstens fünf Jahre alt sind und  auf einer „innovativen Geschäftsidee, die über hohes Wachstumspotential verfügt“, basieren. Zwar nicht in der Startup-Definition, aber ein wichtiges Kriterium für den Hilfsfonds: Das Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.

Fünf Jahre sind viel zu wenig, sagen die Kritiker. Eine ganze Menge fortgeschrittener österreichischer „Startups“, vielfach aus dem Hardware-Bereich, wo Entwicklungszyklen viel länger dauern, weswegen man auch nach mehr als fünf Jahren noch rote Zahlen schreibt, sei so nicht bezugsberechtigt.

Zwei große Fragen an jedes Startup

Das ist natürlich nicht schön für die betroffenen Unternehmen. Doch sie (und ihre Bestandsinvestoren, die sich ebenfalls beschweren) müssen sich zwei Fragen dann doch gefallen lassen. Es sind die großen Fragen, die jedes Startup sich irgendwann stellen muss: Ist das Produkt wirklich so skalierbar? Und ist das Marktpotenzial wirklich so groß?

Diese Fragen mit nein beantworten zu müssen ist keine Schande und auch kein „Scheitern“ (was ja in der Startup-Welt angeblich eh so positiv gesehen wird). Es ist vollkommen in Ordnung und gesellschaftlich und volkswirtschaftlich begrüßenswert, wenn nach der Startup-Phase keine Scaleup-Phase folgt, sondern ein solides Klein- oder Mittelunternehmen entsteht. ABER: Dass der Weg des Unternehmens so verläuft will und kann auch rechtzeitig erkannt werden. Und wenn es so ist, dann darf man nach fünf Jahren Profitabilität erwarten. Das wiederum eröffnet die Möglichkeit anderer Corona-Hilfsinstrumente.

Wenn das Startup jedoch zum Scaleup wird und, wie inzwischen einige heimische Wachstumsunternehmen, seine globale Expansion mit achtstelligen Kapitalrunden finanziert, dann wären 800.000 Euro ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Doch die Bestandsinvestoren werden wohl auch bereit sein, ihr bislang eingezahltes Geld zu retten.

Gemein: Covid-Startup-Hilfsfonds soll kommunizierten Zweck erfüllen

Ein zweiter großer Stein des Anstoßes beim Covid-Startup-Hilfsfonds ist, dass die Verdopplung eines Investments durch Geschäftsführer des Unternehmens explizit ausgeschlossen ist. Damit fallen in den meisten Fällen die Gründer selbst als potenzielle Investoren aus. Gerade dass diese ihr Unternehmen nun mit ihrem Privatvermögen aus der Krise hieven wollen, sollte doch gefördert werden, meinen die Kritiker.

Die Argumentation hat natürlich was. Doch es gibt – wie immer – eine andere Seite der Medaille. Was hat sich das aws also bloß bei dieser (Vorsicht: Sarkasmus) gemeinen Regelung gedacht? Vielleicht will man mit dem Hilfsfonds ja einfach den Zweck erfüllen, der auch kommuniziert wurde, nämlich einen Investitionsanreiz für Privatinvestoren, insbesondere Business Angels zu bieten. Diese treffen mit ihrer Investitionsentscheidung nämlich eine Vorauswahl für das aws. Es ist quasi ein unabhängiges Attest, dass es sich um eine vielversprechende Geschäftsidee handelt. Sind nur die Gründer selbst bereit zu investieren (was sie ja auch in einer geförderten Runde dürfen – der Betrag wird bloß nicht verdoppelt), ist die Idee vielleicht doch nicht so überzeugend.

Denn all die „niemand hat daran geglaubt, aber dann…“-Stories gehören zumindest in der Startup-Welt ins Reich der Märchen. Wer keine Investoren findet, findet im Normalfall auch nicht ausreichend Kunden für ein lukratives Geschäft – entweder, weil die Idee nicht gut genug ist, oder weil er sie nicht ausreichend gut verkaufen kann.

Sudern für Fortgeschrittene beim Covid-Startup-Hilfsfonds

Aber es wäre natürlich nicht Österreich, wenn der Ankündigung des Staats, Unternehmen unter bestimmten Bedingungen bis zu 800.000 Euro zu schenken, nicht sofort mit Sudern begegnet würde. Es ist Sudern für Fortgeschrittene. Erstens, weil „Anfänger“-Startups ja im Covid-Startup-Hilfsfonds bezugsberechtigt sind. Zweitens, weil es schon einige Übung im politischen Sudern braucht, um unmittelbar nach der Veröffentlichung gleich zu wissen, warum „das alles vollkommen an den Bedürfnissen der Startups vorbeigeht“.

Den lauten Kritikern seien noch einmal ein paar Punkte vor Augen geführt:

Erstens: Die Coronakrise ist eine Krise. Sie kam auch für Regierung, aws und Co. unvorhergesehen und hat auf jeden Fall massive negative Auswirkungen auf die Wirtschaft. Der Staat kann nur versuchen, diese abzumildern. Er kann aber nicht mit Geldgeschenken alle Einbußen ausgleichen und muss daher Kriterien und Grenzen definieren. Es gibt auch noch solche Dinge wie ein Budgetdefizit.

Zweitens: Der Staat kann schon gar nicht jetzt, anlässlich der Coronakrise, auch noch Unternehmen vor sich selbst retten, die ohnehin auf Sand gebaut waren.

Drittens: Außerdem wurden noch weitere Startup-spezifische Maßnahmen neben dem Covid-Startup-Hilfsfonds angekündigt. Wie auch bei den bisherigen Corona-Maßnahmen wie Kurzarbeit, Härtefallfonds und Notfallfonds gibt es einfach kein One-Size-Fits-All-Instrument – nicht für EPU, nicht für KMU, nicht für Corporates und eben auch nicht für Startups und solche, die gerne eines wären.

⇒ Infos auf der aws-Page   

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contextflow, Corona, Radiologie
(c) contextflow - Das contextflow-Team.

In den vergangenen Jahren war es um das auf KI-basierte Radiologie spezialisierte Wiener Startup Contextflow medial etwas stiller. Davor, im September 2021, hatte man eine bereits kommunizierte Investmentrunde um zwei Millionen Euro auf 6,7 Millionen Euro erweitert – brutkasten berichtete.

Contextflow-Deal: Millionen und Aktien

Nun gibt es wieder Neuigkeiten. 4DMedical, ein australisches Medizintechnikunternehmen für Atemwegsmedizin mit KI-basierter Bildgebung, hat eine verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Contextflow unterzeichnet. Der Deal umfasst laut einer am Montag bei der australischen Börse eingereichten Mitteilung eine Cash-Vorauszahlung in Höhe von rund 18,6 Millionen australischen Dollar (aktuell ca. 11,5 Millionen Euro), 56.235 Aktien sowie einen Earn-out von bis zu 2,6 Millionen Optionen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Vorbehaltlich der Erreichung bestimmter Leistungsziele.

Die Übernahme soll 4DMedical eine umfassende kommerzielle Plattform direkt vor Ort in Europa ermöglichen und die globale Wachstumsstrategie beschleunigen.

Schnelle Expansion und eine Ersparnis

Während sich die Transaktion strategisch auf die geografische Expansion konzentriert, stärke sie zugleich die Technologieplattform von 4DMedical, heißt es in der Aussendung. Die KI-basierten Erkennungs- und Workflow-Tools von Contextflow, insbesondere im Bereich des Lungenkrebs-Screenings, sollen dabei die funktionellen Bildgebungsfähigkeiten von 4DMedical ergänzen, die eine quantitative Bewertung von Ventilation, Perfusion und Lungenmechanik ermöglichen.

Durch die Übernahme von Contextflow gewinnt 4DMedical ein in Europa ansässiges Team mit kommerzieller und technischer Expertise, einen etablierten Kundenstamm sowie eine klinische Präsenz in ganz Europa. Darüber hinaus erhält das Unternehmen eine CE-gekennzeichnete Produktsuite, die bereits in routinemäßigen klinischen Workflows eingesetzt wird, sowie eine regulatorisch konforme Plattform, die den Anforderungen der europäischen Medical Device Regulation (MDR) entspricht. Diese Grundlage diene 4DMedical dazu, den Zeit- und Komplexitätsaufwand für den Aufbau einer neuen regionalen Präsenz zu umgehen.

Contextflow-CEO wird General Manager

Durch diese Kombination komplementärer Produktsuiten sei das australische Unternehmen nun konkret in der Lage, funktionelle Lungenbildgebungslösungen in etablierte europäische radiologische Workflows einzuführen, Cross-Selling innerhalb der bestehenden installierten Kundenbasis zu betreiben, in Märkte mit etablierten Erstattungspfaden – einschließlich Deutschland – zu expandieren sowie die Markteinführungszeit für neue KI-gestützte Lösungen zu verkürzen. Die Ergänzung um eine kommerziell aktive, MDR-konforme Plattform reduziere dabei zusätzliche regulatorische Reibungsverluste und ermögliche skalierbares Wachstum in mehreren europäischen Märkten.

Markus Holzer, CEO von Contextflow, übernimmt künftig die Rolle des General Managers von 4DMedical Europe, verantwortet das Wachstum des Unternehmens in der Region und berichtet direkt an Gründer und CEO Andreas Fouras.

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Covid-Startup-Hilfsfonds: Sudern für Fortgeschrittene

  • Der Staat verdoppelt Investments für von Corona betroffene Startups bis zu 800.000 Euro, zurückgezahlt werden muss der Zuschuss nur, wenn im Laufe der folgenden zehn Jahre ein entsprechender Jahresüberschuss erwirtschaftet wird
  • Das ist grob erklärt der Deal beim neuen Covid-Startup-Hilfsfonds – doch die kritischen Stimmen überwiegen.
  • Denn der Teufel liegt im Detail.
  • Die Kritiker müssen sich aber einige Fragen gefallen lassen.

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