02.07.2020

Covid-Startup-Hilfsfonds: Bislang 107 Investments verdoppelt

Für den vom aws umgesetzten Covid-Startup-Hilfsfonds, mit dem private Investments für von der Coronavirus-Pandemie betroffene Startups verdoppelt werden, gab es mittlerweile 142 Anträge.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Über den im April erstmals vorgestellten Covid-Startup-Hilfsfonds erhalten Startups (höchstens fünf Jahre alt) Zuschüsse auf private Investments, die seit Ausbruch der Coronakrise getätigt wurden. Das bedeutet, bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch einen Zuschuss verdoppelt (maximal 800.000 Euro; unter bestimmten Bedingungen zurückzuzahlen). ⇒ Mehr zu den Kriterien

Covid-Startup-Hilfsfonds: 107 bewilligte Anträge mit 23,4 Mio. Euro Volumen

Nach einem ersten Update Ende Mai gab es nun neue Zahlen vom Wirtschaftsministerium. Demnach hat sich seitdem das zugesagte Fördervolumen auf 23,4 Millionen Euro fast verdreifacht. 107 von insgesamt 142 eingegangenen Anträgen (Gesamtvolumen: ca. 31 Mio. Euro) wurden demnach bewilligt.

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Gegen Ende Juni kam es zu einer neuerlichen Steigerung an eingebrachten Anträgen. Allein an den letzten zwei Tagen des Monats sind zwölf Anträge über ein Gesamtvolumen von rund 3,3 Millionen Euro eingegangen. Insgesamt sind in der zweiten Juni-Hälfte 45 Anträge mit rund zehn Millionen Euro Volumen eingegangen.

Schramböck: „zeigt das Potenzial innovativer Ideen“

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kommentiert: „Startups schaffen die Märkte von morgen und sind ein dynamischer Motor für Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit. Der große Zuspruch zu unseren Hilfsmaßnahmen zeigt, wie wichtig es war, unseren Startups in der Corona-Pandemie Unterstützung zu bieten“. Wenn Startups selbst in dieser schwierigen Zeit Investorinnen und Investoren von ihrem Geschäftsmodell überzeugen könnten, zeige dies das Potenzial ihrer innovativen Ideen. „Ein Dank gilt vor allem den hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der aws, die rund um die Uhr arbeiten und dafür sorgen, dass die Anträge rasch abgearbeitet werden“, so die Ministerin.

⇒ Der Hilfsfonds auf der Page des aws

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Notarin Maria Thierrichter | (c) Julia Dragosits
Notarin Maria Thierrichter | (c) Julia Dragosits

Dieses Advertorial erschien zuerst in der neuen Ausgabe des brutkasten-Printmagazins „Neue Welten“. Das Magazin wird exklusiv an die wichtigsten Stakeholder des österreichischen Innovations-Ecosystems zugestellt. Eine Möglichkeit zum Download findet sich am Ende des Beitrags.


Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung – bei der Unternehmensgründung sind in Österreich einige Formalitäten abzuwickeln. Und zu diesem Punkt muss man erst einmal kommen, denn davor stellen sich ganz grundsätzliche Fragen; etwa, welche Gesellschaftsform am besten geeignet ist: GmbH, FlexCo oder doch eine Personengesellschaft?

Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt ist die Namensfindung – denn der Name muss nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern darf auch keine bestehenden Markenrechte verletzen. Und auch darüber hinaus besteht ganz zu Beginn eine Menge Beratungsbedarf, um eine stabile Basis zu schaffen.

Rundum-Paket für die Gründung

Die gute Nachricht: All das muss man nicht mühevoll selbst herausfinden. Es gibt die oft geforderte Anlaufstelle, die als One-Stop-Shop alles aus einer Hand bietet, bereits: die Notariate. „Eine gute Beratung am Beginn der Gründung eines Unternehmens ist ein höchst empfehlenswerter Schritt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein solide gebautes Fundament schützt vor einstürzenden Mauern“, sagt Maria Thierrichter, Notarin in Wien.

Die rund 530 österreichischen Notariate bieten angehenden Unternehmer:innen ein Rundum-Paket zur Gründung – von der rechtlichen Beratung über die Vertragsgestaltung bis zur administrativen Umsetzung. „Bei Notaren und Notarinnen werden alle rechtlichen Schritte, die bei der Gründung eines Unternehmens anfallen, vorgenommen. Dies hat für die Gründerinnen und Gründer den Vorteil, dass effiziente Abläufe kombiniert mit kompetenter Beratung geboten werden“, präzisiert Notarin Thierrichter.

Gesamte Gründung in 24 Stunden im One-Stop-Shop Notariat

Und wie sieht das in der Praxis aus? Zu Beginn jeder Gründung steht das sogenannte Assessment: In einem persönlichen oder digitalen Gespräch wird gemeinsam mit dem Notar oder der Notarin geklärt, welche Gesellschaftsform für die geplante Geschäftstätigkeit geeignet ist. Dabei werden neben Haftungsfragen auch steuerliche Überlegungen mitgedacht. Die Rechtsform eines Unternehmens kann übrigens ohne steuerliche Nachteile zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Auch dabei begleiten Notariate den Übergang rechtssicher und effizient.

Darüber hinaus übernehmen Notariate alle relevanten Schritte von der Prüfung des Firmennamens über Vertragserrichtung und Anmeldung beim Firmenbuch bis hin zur Beantragung von Steuer- und UID-Nummern. Alle Formalitäten im Gründungsprozess können in diesem One-Stop-Shop in vielen Fällen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden.

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AI Summaries

Covid-Startup-Hilfsfonds: Bislang 107 Investments verdoppelt

  • Über den im April erstmals vorgestellten Covid-Startup-Hilfsfonds erhalten Startups Zuschüsse auf private Investments, die seit Ausbruch der Coronakrise getätigt wurden.
  • Das bedeutet, bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch einen Zuschuss verdoppelt.
  • Nach einem ersten Update Ende Mai gab es nun neue Zahlen vom Wirtschaftsministerium.
  • Demnach hat sich seitdem das zugesagte Fördervolumen auf 23,4 Millionen Euro fast verdreifacht.
  • 107 von insgesamt 142 eingegangenen Anträgen (Gesamtvolumen: ca. 31 Mio. Euro) wurden demnach bewilligt.

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  • Über den im April erstmals vorgestellten Covid-Startup-Hilfsfonds erhalten Startups Zuschüsse auf private Investments, die seit Ausbruch der Coronakrise getätigt wurden.
  • Das bedeutet, bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch einen Zuschuss verdoppelt.
  • Nach einem ersten Update Ende Mai gab es nun neue Zahlen vom Wirtschaftsministerium.
  • Demnach hat sich seitdem das zugesagte Fördervolumen auf 23,4 Millionen Euro fast verdreifacht.
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Covid-Startup-Hilfsfonds: Bislang 107 Investments verdoppelt

  • Über den im April erstmals vorgestellten Covid-Startup-Hilfsfonds erhalten Startups Zuschüsse auf private Investments, die seit Ausbruch der Coronakrise getätigt wurden.
  • Das bedeutet, bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch einen Zuschuss verdoppelt.
  • Nach einem ersten Update Ende Mai gab es nun neue Zahlen vom Wirtschaftsministerium.
  • Demnach hat sich seitdem das zugesagte Fördervolumen auf 23,4 Millionen Euro fast verdreifacht.
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Covid-Startup-Hilfsfonds: Bislang 107 Investments verdoppelt

  • Über den im April erstmals vorgestellten Covid-Startup-Hilfsfonds erhalten Startups Zuschüsse auf private Investments, die seit Ausbruch der Coronakrise getätigt wurden.
  • Das bedeutet, bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch einen Zuschuss verdoppelt.
  • Nach einem ersten Update Ende Mai gab es nun neue Zahlen vom Wirtschaftsministerium.
  • Demnach hat sich seitdem das zugesagte Fördervolumen auf 23,4 Millionen Euro fast verdreifacht.
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