26.05.2020

Covid-Startup-Hilfsfonds: 32 Startups erhielten Zuschuss auf private Investments

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gab am Dienstagvormittag im Rahmen einer Pressekonferenz einen ersten Einblick zur bisherigen Bilanz des Covid-Startup-Hilfsfonds. Insgesamt wurde bisher 32 Startups ein Zuschuss auf private Investments genehmigt. Die Zuschüsse belaufen sich auf 8,3 Millionen Euro.
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Am Dienstagvormittag informierte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen einer Pressekonferenz zum Thema Beschäftigung & Standort unter anderem über die aktuelle Bilanz des Covid-Startup-Hilfsfonds.

Der Fonds wurde am 16. April im Rahmen des Startup-Hilfspakets erstmals vorgestellt. Startups erhalten dabei Zuschüsse auf private Investments, die seit Ausbruch der COVID-Krise getätigt wurden. Das bedeutet, bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch einen Zuschuss verdoppelt. Seit 8. Mai können Anträge gestellt werden – mehr zu den Kriterien könnt ihr hier lesen.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

32 Startups erhalten Zuschuss

Seit 8. Mai wurde laut Schramböck 32 Startups ein Zuschuss auf private Investments aus dem Startup-Hilfsfonds zugesagt. Insgesamt wurden Zusagen in der Höhe von 8,3 Millionen Euro erteilt. Die Zusagen betragen im Durchschnitt 260.000 Euro pro Startup. Wie viele Anträge nicht genehmigt wurden, ist nicht bekannt.

Die Wirtschaftsministerin gab auch Auskunft über die einzelnen Branchen der Startups. Zehn Startups kommen aus dem Bereich Software- und Telekommunikation, zwei aus dem Life Science und Health Bereich, drei aus dem Energiesektor, zehn Startups aus dem B2B-Bereich und sieben Startups aus dem B2C-Bereich.

Drei Startups namentlich genannt

Die Wirtschaftsministerin nannte im Rahmen der Pressekonferenz auch drei Startups namentlich, denen Zuschüsse auf private Investments aus dem Covid-Startup-Hilfsfonds gewährt wurden. Zu den genannten zählen WisR (213.000 Euro) Tripmakery (240.000 Euro) und Schoolfox (370.000 Euro). Wer die privaten Investments getätigt hat, ist derzeit noch nicht bekannt.

Zudem verwies Schramböck auf den Venture Captial Fonds, der die zweite Säule des Startup Hilfspakets bildet – mehr darüber könnt ihr hier lesen. „Derzeit werden die letzten Details zum Venture Capital Fonds erarbeitet, der in den nächsten Wochen ausgeschrieben wird“, so Schramböck.

Covid-Startup-Hilfsfonds: Das Beispiel Schoolfox

Ebenfalls bei der Pressekonferenz vertreten war Julian Breitenecker, CEO & Co-Founder vom Wiener EduTech Schoolfox, das eine Messenger-App für Schulen auf den Markt gebracht hat. Über die App können Lehrer, Eltern und Schüler DSGVO-konform kommunizieren und gemeinsam arbeiten.

Breitenecker gab einen Einblick, welchen Effekt die Coronakrise auf das Geschäft hatte und mit welchen Herausforderungen Schoolfox aktuell zu kämpfen hat. „Wir haben bisher unsere Umsätze dadurch lukriert, indem wir Premium-Lizenzen an Schulen bzw. Schulerhalter verkauft haben. Im März ist unser Umsatz von einem Tag auf den anderen komplett weggefallen, da wir allen Schulen unsere Premium-Services kostenlos zur Verfügung stellten“, so Breitenecker.

Neben dem Wegfall der Umsätze sind laut Breitenecker zudem die Kosten gestiegen, da höhere Serverkapazitäten in Anspruch genommen werden mussten. Zudem ist der Support-Aufwand gestiegen.

Schoolfox verdoppelt Nutzer

„Wir konnten unsere Investoren motivieren nochmals Geld zu investieren. Allerdings war dies zu wenig, um die Phase durchzustehen und daher haben wir bei der aws eine Unterstützung aus dem Covid-Startup-Hilfsfonds und eine Garantie beantragt. Das war sehr beeindruckend, dass diese in wenigen Tagen im Schnellverfahren genehmigt wurde“, so Breitenecker. Ohne diese Beiträge hätte er das Startup nicht weiterführen können, so Breitenecker.

Derzeit zählt Schoolfox 4000 Schulen und 400.000 Nutzer, die den Service in Anspruch nehmen. Die Hälfte der Nutzer sei laut Breitenecker im Zuge der Coronakrise hinzugekommen.


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Was man alles mit auf Large Language Models (LLMs) aufbauenden Chatbots machen kann, zeigen Unternehmen landauf, landab täglich. Kaum eine Branche kommt noch ohne die AI-Tools aus, die mal eher eine nette Spielerei und mal sehr nützlich sind. Ein zweifelsfrei sinnvoller Anwendungsfall ist die Rechtsrecherche – schließlich haben Jursit:innen es bekanntlich mit riesigen Mengen an Text zu tun, die manuell bzw. mit einer simplen Stichwortsuche zu durchforsten sehr aufwendig ist.

„ChatGPT rechtliche Fragen zu stellen, ist eine gefährliche Sache“

Deshalb sind in den vergangenen Monaten und Jahren bereits einige Rechtsrecherche-Tools auf den Markt gekommen – brutkasten berichtete etwa über das Tool AI:ssociate. Diese Spezialisierung mit eigens trainierten Modellen ist entscheidend, erklärt Stefan Fenz: „ChatGPT rechtliche Fragen zu stellen, ist eine gefährliche Sache. Es kann etwa nicht ausreichend zwischen österreichischem, deutschem, oder Schweizer Recht unterscheiden und das Problem der Halluzinationen ist auch nicht nicht ganz beseitigt.“ Fenz hat gemeinsam mit seinem Co-Founder Michael Berg-Müller ein auf mehreren LLMs basierendes Rechtsrecherche-Tool auf den Markt gebracht: RechtGPT.

Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensjurist:innen als Zielgruppe von RechtGPT

Im Gegensatz zu Standard-AI-Chatbots wie ChatGPT liefert das Tool zu jeder Antwort präzise Quellenangaben direkt aus den zugrundeliegenden Gesetzestexten. „Die Nutzerinnen und Nutzer können sich damit sofort vergewissern, ob der Inhalt korrekt wiedergegeben wurde“, erklärt Fenz. Diese User:innen, also die Zielgruppe, sind rechtsgelehrte Personen, vor allem Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensjurist:innen. RechtGPT beschleunige die Recherche aber nicht nur, sondern erhöhe auch die Qualität. „Es liefert auch relevante Paragraphen, die man mit einer einfachen Stichwortsuche vielleicht nicht gefunden hätte“, so der Gründer.

Im Februar in Baden gegründet

Das können andere Rechtsrecherche-Tools, die bereits länger am Markt sind, freilich auch. Wodurch will RechtGPT, hinter dem das erst im Februar dieses Jahres von Fenz und Berg-Müller in Baden gegründete Unternehmen Prime AI GmbH steht, also hervorstechen? „Es sind die umfassenden Quellen, die von uns verwendet werden“, antwortet Fenz darauf. Denn im Gegensatz zu anderen Tools greife RechtGPT nicht nur auf das österreichische Gesetzestexte und Judikatur zurück – unter anderem über das Rechtsinformationssystem (RIS), sondern etwa auch auf deutsches Bundesrecht, bayrisches Landesrecht sowie EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Judikatur.

Deutsche und europäische Gesetze für grenzüberschreitende Kanzleien

„Das kommt zum Beispiel Steuerberatern und Anwälten zugute, die grenzüberschreitend arbeiten. Gerade in den grenznahen Regionen in Österreich gibt es davon viele“, so Fenz. Die Anzahl an Quellen werde zudem laufend erweitert, es gebe wöchentlich Updates, „die sofort sämtlichen Usern zugute kommen“. Zudem evaluiere man laufend die Anwendung neuer LLM-Versionen im Hintergrund, um immer die besten Ergebnisse zu liefern.

„Ich kann fragen, wie die konkrete Gesetzeslage zum Beispiel im Oktober 2018 war“

„Erst heute haben wir Entscheide des Verwaltungsgerichtshofs integriert, vor eine Woche Entscheide der Datenschutzbehörde. Für Steuerberater ist etwa auch die Integration von Findok [Anm.: Finanzdokumentation] des Bundesfinanzgerichts sehr relevant“, sagt Fenz. Punkten könne man außerdem damit, dass im Fall des RIS auch Gesetze in früheren Fassungen integriert seien. „Ich kann also fragen, wie die konkrete Gesetzeslage zum Beispiel im Oktober 2018 war“, erklärt der Gründer.

RechtGPT soll auch mit Preis überzeugen

Und zu guter Letzt soll RechtGPT auch mit dem Pricing überzeugen. „Die anderen Angebote am Markt sind teilweise sehr kostspielig“, sagt Fenz. Man habe es zudem von Beginn an als Mission gesehen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen und Kanzleien, die nicht selbst interne KI-Anwendungen aufsetzen können, die Vorteile der Künstlichen Intelligenz nutzen könnten. „Dazu wollten wir auch eine sehr niederschwellige Lösung schaffen“, so der Gründer.

„Technologisch ähnliche“ Produkte neben RechtGPT angedacht

Mehr als 2.500 Nutzer:innen konnten mit diesem Angebot bereits überzeugt werden. Dabei ist das Unternehmen bislang gebootstrappt. Fremdfinanzierung sei aktuell keine notwendig, sagt Fenz. In Zukunft sei auch angedacht, weitere, „technologisch ähnliche“ Produkte auf den Markt zu bringen. „Also im Bereich Dokumenten- und Datenverarbeitung bzw. Informationsmanagement. Da macht eine Erweiterung des Produktportfolios Sinn.“ Noch gelte aber: „Aktuell liegt unser voller Fokus darauf, RechtGPT für die Kunden immer besser zu machen und möglichst viele Leute darüber in Kenntnis zu setzen, dass es das gibt.“

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