02.07.2020

Covid-Startup-Hilfsfonds: Bislang 107 Investments verdoppelt

Für den vom aws umgesetzten Covid-Startup-Hilfsfonds, mit dem private Investments für von der Coronavirus-Pandemie betroffene Startups verdoppelt werden, gab es mittlerweile 142 Anträge.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Über den im April erstmals vorgestellten Covid-Startup-Hilfsfonds erhalten Startups (höchstens fünf Jahre alt) Zuschüsse auf private Investments, die seit Ausbruch der Coronakrise getätigt wurden. Das bedeutet, bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch einen Zuschuss verdoppelt (maximal 800.000 Euro; unter bestimmten Bedingungen zurückzuzahlen). ⇒ Mehr zu den Kriterien

Covid-Startup-Hilfsfonds: 107 bewilligte Anträge mit 23,4 Mio. Euro Volumen

Nach einem ersten Update Ende Mai gab es nun neue Zahlen vom Wirtschaftsministerium. Demnach hat sich seitdem das zugesagte Fördervolumen auf 23,4 Millionen Euro fast verdreifacht. 107 von insgesamt 142 eingegangenen Anträgen (Gesamtvolumen: ca. 31 Mio. Euro) wurden demnach bewilligt.

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Gegen Ende Juni kam es zu einer neuerlichen Steigerung an eingebrachten Anträgen. Allein an den letzten zwei Tagen des Monats sind zwölf Anträge über ein Gesamtvolumen von rund 3,3 Millionen Euro eingegangen. Insgesamt sind in der zweiten Juni-Hälfte 45 Anträge mit rund zehn Millionen Euro Volumen eingegangen.

Schramböck: „zeigt das Potenzial innovativer Ideen“

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kommentiert: „Startups schaffen die Märkte von morgen und sind ein dynamischer Motor für Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit. Der große Zuspruch zu unseren Hilfsmaßnahmen zeigt, wie wichtig es war, unseren Startups in der Corona-Pandemie Unterstützung zu bieten“. Wenn Startups selbst in dieser schwierigen Zeit Investorinnen und Investoren von ihrem Geschäftsmodell überzeugen könnten, zeige dies das Potenzial ihrer innovativen Ideen. „Ein Dank gilt vor allem den hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der aws, die rund um die Uhr arbeiten und dafür sorgen, dass die Anträge rasch abgearbeitet werden“, so die Ministerin.

⇒ Der Hilfsfonds auf der Page des aws

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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Covid-Startup-Hilfsfonds: Bislang 107 Investments verdoppelt

  • Über den im April erstmals vorgestellten Covid-Startup-Hilfsfonds erhalten Startups Zuschüsse auf private Investments, die seit Ausbruch der Coronakrise getätigt wurden.
  • Das bedeutet, bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch einen Zuschuss verdoppelt.
  • Nach einem ersten Update Ende Mai gab es nun neue Zahlen vom Wirtschaftsministerium.
  • Demnach hat sich seitdem das zugesagte Fördervolumen auf 23,4 Millionen Euro fast verdreifacht.
  • 107 von insgesamt 142 eingegangenen Anträgen (Gesamtvolumen: ca. 31 Mio. Euro) wurden demnach bewilligt.

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  • Das bedeutet, bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch einen Zuschuss verdoppelt.
  • Nach einem ersten Update Ende Mai gab es nun neue Zahlen vom Wirtschaftsministerium.
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  • Über den im April erstmals vorgestellten Covid-Startup-Hilfsfonds erhalten Startups Zuschüsse auf private Investments, die seit Ausbruch der Coronakrise getätigt wurden.
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