01.12.2021

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Co: Diese Covid-Hilfen gelten aktuell

Diese Covid-Förderungen stehen Unternehmen derzeit in Österreich zu Verfügung: Die Expert:innen von Ecovis geben einen Überblick.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Im Rahmen der Verkündung des bundesweiten vierten Lockdowns wurden auch weitere finanzielle Covid-Hilfen angekündigt. Neben der Verlängerung des Ausfallsbonus, des Verlustersatzes und des Härtefallfonds, wurde auch die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den bisherigen Verlustersatz bis 31. März 2022 verlängert. Die Expert:innen von Ecovis geben einen ersten Überblick:

Fristverlängerung Antragstellung Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz wurde vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert. Beide Zuschüssen haben den Betrachtungszeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021. Der Vollständigkeit halber: Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft unverändert bis 30.06.2022.

Neu angekündigte Covid-Hilfen

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus III soll bei mindestens 40 Prozent Covid-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inklusive März 2022 beantragt werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 Euro pro Monat. Die prozentuelle Höhe des Zuschusses soll analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus II je nach Branche gestaffelt werden und zwischen 10 Prozent und 40 Prozent des Umsatzrückganges betragen.

Für jeden Monat muss ein eigener Antrag eingebracht werden. Anträge können jeweils ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des viertfolgenden Monats gestellt werden:

BetrachtungszeitraumAntragstellung
November 202116.12.2021 – 15.03.2022
Dezember 202116.01.2022 – 15.04.2022
Januar 202216.02.2022 – 15.05.2022
Februar 202216.03.2022 – 15.06.2022
März 202216.04.2022 – 15.07.2022

Bislang wurden erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist noch ausständig.

Verlängerung Verlustersatz

Der Verlustersatz soll um drei weitere Monate verlängert werden (Jänner bis März 2022). Anträge können für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, soll es jedoch nicht schädlich sein, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Ersetzt werden sollen 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Auch zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Verlängerung Härtefallfonds

Die Förderung soll für die Monate November 2021 bis März 2022 gewährt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds soll ein Einkommensrückgang von mindestens 40 Prozent sein bzw. soll ein Anspruch entstehen, sobald die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Es werden 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro ersetzt. Die Mindestförderung beträgt monatlich 600 Euro, maximal werden 2.000 Euro pro Monat ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinstunternehmen, Erwerbstätige Gesellschafter, Neue Selbständige sowie freie Dienstnehmer und freie Berufe. Bisher wurden nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Überblick Covid-Hilfen

Überblick Covid-Hilfen vierter Lockdown Österreich
(c) Ecovis

Abschließend ein Hinweis: Es wurde angekündigt, dass nun bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden sollen. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, sollen die Corona-Hilfen für den Monat zurückgezahlt werden müssen.

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Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten heute die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten
Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten im Juli 2025 die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten

Im Juli 2025 ging das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid in einem durchaus ungewöhnlichen Schritt nur vier Jahre nach der Gründung am Direct Market Plus an die Wiener Börse. Ein Run auf die Aktie blieb damals aus – es gab keinen Trade am ersten Tag, wie brutkasten berichtete.

Große Meilensteine, aber noch immer wenig Handelsvolumen

Seitdem hat sich bei Reploid viel getan: Millionenfinanzierungen, geografische Expansion, neue große Kunden, zahlreiche Personalien und eine Steigerung auf rund neun Millionen Euro Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr (brutkasten berichtete). Einzig: Die Liquidität der Aktie, die aktuell bei 1.700 Euro pro Stück steht, hält sich nach wie vor in Grenzen, wie ein Blick auf Daten der Wiener Börse verrät. Oft gibt es mehrere Tage lang keine Trades, nur an wenigen Handelstagen werden zweistellige Stückzahlen erreicht.

Aktiensplit geht mit Erhöhung des Grundkapitals einher

Doch das soll sich jetzt ändern. Denn wie Reploid per Aussendung bekanntgibt, plant man einen Aktiensplit im Verhältnis 1:15 – der Preis einer Aktie reduziert sich damit also auf ein Fünfzehntel des aktuellen Werts. Damit erhöht sich die Anzahl der Aktien von 110.881 auf 1.663.215, wobei auf jede Stückaktie weiterhin ein anteiliger Betrag am Grundkapital von einem Euro entfällt.

Das bedeutet auch: Das Grundkapital muss dafür von derzeit 110.881 Euro auf 1.663.215 Euro erhöht werden. Das soll ohne die Ausgabe neuer Aktien, sondern „durch Umwandlung eines Teilbetrags der nicht gebundenen Kapitalrücklagen, die sich aus dem im Geschäftsjahr 2025 gesteigerten Eigenkapital speisen“, erfolgen. Der Beschlussvorschlag dafür werde der ordentlichen Hauptversammlung am 14. September 2026 vorgelegt, heißt es von Reploid.

„Wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“

„Die Reploid-Aktie notierte zuletzt bei 1.700 Euro. Würden wir heute splitten, läge der Kurs bei etwa 113 Euro. Genau das ist unser Ziel: Wir wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“, kommentiert Gründer und CEO Philip Pauer.

Ob die gewünschte Wirkung erzielt wird, bleibt freilich abzuwarten. Die Liquidität im Direct Market Plus der Wiener Börse ist generell niedrig. Wohl aber zeigt ein Blick auf die Daten: Titel mit geringeren Stückkosten kommen tendenziell auf mehr Trades.

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