01.12.2021

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Co: Diese Covid-Hilfen gelten aktuell

Diese Covid-Förderungen stehen Unternehmen derzeit in Österreich zu Verfügung: Die Expert:innen von Ecovis geben einen Überblick.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Im Rahmen der Verkündung des bundesweiten vierten Lockdowns wurden auch weitere finanzielle Covid-Hilfen angekündigt. Neben der Verlängerung des Ausfallsbonus, des Verlustersatzes und des Härtefallfonds, wurde auch die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den bisherigen Verlustersatz bis 31. März 2022 verlängert. Die Expert:innen von Ecovis geben einen ersten Überblick:

Fristverlängerung Antragstellung Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz wurde vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert. Beide Zuschüssen haben den Betrachtungszeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021. Der Vollständigkeit halber: Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft unverändert bis 30.06.2022.

Neu angekündigte Covid-Hilfen

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus III soll bei mindestens 40 Prozent Covid-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inklusive März 2022 beantragt werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 Euro pro Monat. Die prozentuelle Höhe des Zuschusses soll analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus II je nach Branche gestaffelt werden und zwischen 10 Prozent und 40 Prozent des Umsatzrückganges betragen.

Für jeden Monat muss ein eigener Antrag eingebracht werden. Anträge können jeweils ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des viertfolgenden Monats gestellt werden:

BetrachtungszeitraumAntragstellung
November 202116.12.2021 – 15.03.2022
Dezember 202116.01.2022 – 15.04.2022
Januar 202216.02.2022 – 15.05.2022
Februar 202216.03.2022 – 15.06.2022
März 202216.04.2022 – 15.07.2022

Bislang wurden erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist noch ausständig.

Verlängerung Verlustersatz

Der Verlustersatz soll um drei weitere Monate verlängert werden (Jänner bis März 2022). Anträge können für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, soll es jedoch nicht schädlich sein, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Ersetzt werden sollen 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Auch zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Verlängerung Härtefallfonds

Die Förderung soll für die Monate November 2021 bis März 2022 gewährt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds soll ein Einkommensrückgang von mindestens 40 Prozent sein bzw. soll ein Anspruch entstehen, sobald die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Es werden 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro ersetzt. Die Mindestförderung beträgt monatlich 600 Euro, maximal werden 2.000 Euro pro Monat ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinstunternehmen, Erwerbstätige Gesellschafter, Neue Selbständige sowie freie Dienstnehmer und freie Berufe. Bisher wurden nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Überblick Covid-Hilfen

Überblick Covid-Hilfen vierter Lockdown Österreich
(c) Ecovis

Abschließend ein Hinweis: Es wurde angekündigt, dass nun bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden sollen. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, sollen die Corona-Hilfen für den Monat zurückgezahlt werden müssen.

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Matthias Gruber und Daniel Keinrath von fonio.ai (c) Kurt Keinrath

KMUs und KI sollen sich nicht mehr ausschließen. Das frische Wiener AI-Startup fonio.ai kombiniert Künstliche Intelligenz mit Telefonnummern und ermöglicht es Kleinunternehmen, sich ihre eigenen KI-Telefonagenten “in wenigen Minuten” zu bauen. Damit könne man “Anrufweiterleitungen nutzen, um KI in bestehende Telefon-Workflows einzubinden”, heißt es im Ankünder-LinkedIn-Posting des Mitgründers Daniel Keinrath.

Co-Gründer lernten sich bei Sigma Squared kennen

Keinrath war von 2020 bis Mai 2024 als CO-Founder und CEO beim Wiener Startup GetNano tätig – unter anderem gemeinsam mit Claudio Rebernig. Das AdTech-Startup, das sich auf die Vermarktung von User Generated Content spezialisierte, wurde 2024 von stylink, einer deutschen Influencer-Vergütungs-Plattform, übernommen – brutkasten berichtete.

Nun startet der nächste Streich des Founders: Gemeinsam mit Matthias Gruber hat Keinrath fonio.ai aus Eigenmitteln gegründet: “Wir wussten sofort, dass wir diese Idee zum Leben erwecken müssen”, schreibt Keinrath auf LinkedIn dazu. Mittlerweile habe man sich auch ein “unglaubliches Team zusammengestellt und kommen schneller voran, als wir je erwartet hätten.”

Co-Founder Gruber war zuvor beim SoftwareTech Platomics als Chief Product Officer vertreten. Und ist – wie Keinrath selbst – Mitglied der Sigma Squared Society. Mit Ende September legt Gruber seinen Posten bei Platomics ab und wird sich fortan dem Ausbau von fonio.ai widmen. Gemeinsam verfolgt das Gründerduo das Ziel, “KMUs zu befähigen, ihren eigenen KI-Telefonagenten in wenigen Minuten zu erstellen”, heißt es aus LinkedIn.

Eigener KI-Telefonassistent “wenigen Minuten”

Fonio.ai erstellt “in Sekunden” eine zusätzliche Telefonnummer, “über die dein individueller KI-Telefonassistent künftig erreichbar ist”, heißt es auf der Website des Startups. Folglich könne man Aufgaben und Themen, die die KI abdecken soll, festlegen und Details zum Unternehmen preisgeben, damit “die KI zuverlässig auf Kundenanfragen reagieren kann”.

Auch die KI-generierte Stimme kann an den Typus des Unternehmens angepasst und als männliche oder weibliche Stimme festgelegt werden. Anschließend sei es möglich, die KI in interne CRM-Systeme, Terminkalender oder Datenbanken zu integrieren. Während der KI-Telefonassistent im Einsatz ist, werden “in Echtzeit” Reportings erstellt und man sieht, “wie gut die Telefonate laufen”.

Noch vor drei Tagen verkündete Co-Gründer Keinrath auf LinkedIn die beta-Version von fonio.ai: In der Anfangsphase werde jeder Kunde noch einzeln in die Funktionsweise der KI eingeführt. Bald wolle man aber den Schritt wagen und die Plattform universell zugänglich machen.

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