01.12.2021

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Co: Diese Covid-Hilfen gelten aktuell

Diese Covid-Förderungen stehen Unternehmen derzeit in Österreich zu Verfügung: Die Expert:innen von Ecovis geben einen Überblick.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Im Rahmen der Verkündung des bundesweiten vierten Lockdowns wurden auch weitere finanzielle Covid-Hilfen angekündigt. Neben der Verlängerung des Ausfallsbonus, des Verlustersatzes und des Härtefallfonds, wurde auch die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den bisherigen Verlustersatz bis 31. März 2022 verlängert. Die Expert:innen von Ecovis geben einen ersten Überblick:

Fristverlängerung Antragstellung Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz wurde vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert. Beide Zuschüssen haben den Betrachtungszeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021. Der Vollständigkeit halber: Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft unverändert bis 30.06.2022.

Neu angekündigte Covid-Hilfen

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus III soll bei mindestens 40 Prozent Covid-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inklusive März 2022 beantragt werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 Euro pro Monat. Die prozentuelle Höhe des Zuschusses soll analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus II je nach Branche gestaffelt werden und zwischen 10 Prozent und 40 Prozent des Umsatzrückganges betragen.

Für jeden Monat muss ein eigener Antrag eingebracht werden. Anträge können jeweils ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des viertfolgenden Monats gestellt werden:

BetrachtungszeitraumAntragstellung
November 202116.12.2021 – 15.03.2022
Dezember 202116.01.2022 – 15.04.2022
Januar 202216.02.2022 – 15.05.2022
Februar 202216.03.2022 – 15.06.2022
März 202216.04.2022 – 15.07.2022

Bislang wurden erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist noch ausständig.

Verlängerung Verlustersatz

Der Verlustersatz soll um drei weitere Monate verlängert werden (Jänner bis März 2022). Anträge können für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, soll es jedoch nicht schädlich sein, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Ersetzt werden sollen 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Auch zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Verlängerung Härtefallfonds

Die Förderung soll für die Monate November 2021 bis März 2022 gewährt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds soll ein Einkommensrückgang von mindestens 40 Prozent sein bzw. soll ein Anspruch entstehen, sobald die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Es werden 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro ersetzt. Die Mindestförderung beträgt monatlich 600 Euro, maximal werden 2.000 Euro pro Monat ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinstunternehmen, Erwerbstätige Gesellschafter, Neue Selbständige sowie freie Dienstnehmer und freie Berufe. Bisher wurden nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Überblick Covid-Hilfen

Überblick Covid-Hilfen vierter Lockdown Österreich
(c) Ecovis

Abschließend ein Hinweis: Es wurde angekündigt, dass nun bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden sollen. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, sollen die Corona-Hilfen für den Monat zurückgezahlt werden müssen.

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Das Founder-Team von Serwas, v.l. Timo Berkmann, Manuel Untergasser und Lucas Bolte | © Johannes Aitzetmüller
Das Founder-Team von Serwas, v.l. Timo Berkmann, Manuel Untergasser und Lucas Bolte | © Johannes Aitzetmüller

„Serwas verbindet zwei Märkte, die in den kommenden Jahren massiv an Bedeutung gewinnen werden: Rechenleistung und nachhaltige Energieversorgung“, sagt Markus Kainz, Gründer und CEO von Gateway Ventures. Die auf Investoren-Pooling basierte Beteiligungsgesellschaft übernahm nun den Lead in einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde für das Innsbrucker Startup Serwas Technologies, über das brutkasten bereits berichtete.

Server-Heizung für Schwimmbäder, Hotels und Co

„Wir wollen Rechenleistung dort aufbauen, wo die dabei entstehende Wärme direkt gebraucht wird. Server sollen künftig nicht nur rechnen, sondern gleichzeitig Gebäude beheizen“, erläutert Serwas Co-Founder Timo Berkmann. Das Startup fokussiert dabei auf Gebäude mit konstant hohem Wärmebedarf, etwa Schwimmbäder, Hotels, Pflegeeinrichtungen und größere Wohnanlagen. Serwas hat die dafür genutzte Kühltechnologie selbst entwickelt. Das Unternehmen betreibt die Server selbst und übernimmt die Integration in die bestehende Wärmeinfrastruktur der Gebäude. Die Rechenleistung wird an Unternehmen verkauft.

300.000 Euro im ersten Closing – zweites soll schon im Oktober folgen

Bei der aktuellen Finanzierungsrunde über insgesamt 300.000 Euro stiegen neben Gateway Ventures Business Angels aus dem „Pioneers Club“ und das MCI Innsbruck ein. Schon im Oktober soll ein Second Closing erfolgen und die Pre-Seed-Runde damit erweitert werden. „Besonders überzeugt uns der dezentrale Ansatz, weil neue Rechenkapazitäten dort aufgebaut werden können, wo die entstehende Wärme unmittelbar genutzt wird“, kommentiert Gateway-CEO Kainz.

Erster Standort in Innsbrucker Hallenbad

Bislang betreibt Serwas einen Standort in einem Innsbrucker Hallenbad. „Mit dem neuen Kapital wollen wir unseren ersten Standort weiter ausbauen und das Konzept auf weitere Gebäude übertragen“, sagt Serwas-Co-Founder Berkmann. Geplant ist laut Startup eine „schrittweise Skalierung“. Zuträglich sein soll dabei natürlich der massiv erhöhte Bedarf an Server-Zentren durch den KI-Boom. Die Nutzung bestehender Gebäude mit geeigneten Strom-Anschlüssen soll gleichzeitig eine Alternative in den Debatten rund um den Neubau großer Serverzentren sein.

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