01.12.2021

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Co: Diese Covid-Hilfen gelten aktuell

Diese Covid-Förderungen stehen Unternehmen derzeit in Österreich zu Verfügung: Die Expert:innen von Ecovis geben einen Überblick.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Im Rahmen der Verkündung des bundesweiten vierten Lockdowns wurden auch weitere finanzielle Covid-Hilfen angekündigt. Neben der Verlängerung des Ausfallsbonus, des Verlustersatzes und des Härtefallfonds, wurde auch die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den bisherigen Verlustersatz bis 31. März 2022 verlängert. Die Expert:innen von Ecovis geben einen ersten Überblick:

Fristverlängerung Antragstellung Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz wurde vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert. Beide Zuschüssen haben den Betrachtungszeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021. Der Vollständigkeit halber: Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft unverändert bis 30.06.2022.

Neu angekündigte Covid-Hilfen

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus III soll bei mindestens 40 Prozent Covid-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inklusive März 2022 beantragt werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 Euro pro Monat. Die prozentuelle Höhe des Zuschusses soll analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus II je nach Branche gestaffelt werden und zwischen 10 Prozent und 40 Prozent des Umsatzrückganges betragen.

Für jeden Monat muss ein eigener Antrag eingebracht werden. Anträge können jeweils ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des viertfolgenden Monats gestellt werden:

BetrachtungszeitraumAntragstellung
November 202116.12.2021 – 15.03.2022
Dezember 202116.01.2022 – 15.04.2022
Januar 202216.02.2022 – 15.05.2022
Februar 202216.03.2022 – 15.06.2022
März 202216.04.2022 – 15.07.2022

Bislang wurden erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist noch ausständig.

Verlängerung Verlustersatz

Der Verlustersatz soll um drei weitere Monate verlängert werden (Jänner bis März 2022). Anträge können für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, soll es jedoch nicht schädlich sein, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Ersetzt werden sollen 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Auch zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Verlängerung Härtefallfonds

Die Förderung soll für die Monate November 2021 bis März 2022 gewährt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds soll ein Einkommensrückgang von mindestens 40 Prozent sein bzw. soll ein Anspruch entstehen, sobald die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Es werden 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro ersetzt. Die Mindestförderung beträgt monatlich 600 Euro, maximal werden 2.000 Euro pro Monat ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinstunternehmen, Erwerbstätige Gesellschafter, Neue Selbständige sowie freie Dienstnehmer und freie Berufe. Bisher wurden nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Überblick Covid-Hilfen

Überblick Covid-Hilfen vierter Lockdown Österreich
(c) Ecovis

Abschließend ein Hinweis: Es wurde angekündigt, dass nun bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden sollen. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, sollen die Corona-Hilfen für den Monat zurückgezahlt werden müssen.

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Das neue Labor von Sequestra ist weltweit einzigartig. | © sequestra

Es ist wohl eine der großen Fragen unserer Zeit: Wie kann der CO2-Gehalt in der Atmosphäre reduziert werden? Das Wiener Startup sequestra nimmt sich dieses Problems an. In seinem neu eröffneten und weltweit einzigartigen Labor erhebt es, wie viel CO2 in Schlacken, Aschen und Baurestmaterialien gebunden werden kann. Dadurch sollen die technologischen und monetären Nutzungsmöglichkeiten von diesen Materialen bewertet werden können. Kernstück ist die selbst entwickelte Analyseplattform Luma, die durch automatisierte Versuchsabläufe fundierte Daten über die CO2-Bindung und Materialumwandlung liefert.

„Maßnahmen zur CO2-Reduktion, sei es durch Verringerung industrieller Emissionen oder das Entfernen von CO2 aus der Atmosphäre, müssen durch transparente und wissenschaftlich fundierte Methoden belegt werden. Bei sequestra arbeiten wir an audit- und zukunftsfähigen Lösungen, welche das Rückgrat der Messung und Validierung von CO2-Bindung durch Mineralisierung bilden“, erklärt Chief Scientific Officer Matthias Ginterseder.

Ziel ist die globale Marktführung

Zu sequestras Kunden zählen Unternehmen z. B. aus der Stahl-, Zement- oder Bauindustrie. Die Absicht des Greentech-Startups ist klar. Es möchte globaler Marktführer im Feld der Messung und Optimierung von CO2-Mineralisierungsprozessen, also der Bindung von CO2 in z. B. mineralischen Reststoffen, werden. Mittelfristig will sequestra seine Messmethoden und Analysetechnologien zum Industriestandard entwickeln.

Sequestra untersucht wie viel CO2 in diversen Materialien gebunden werden kann. | © sequestra

2027 sollen Anlagen vermarktet werden

„Zurückblickend freuen wir uns sehr, sogar deutlich früher als ursprünglich geplant von unseren ersten Schritten der Technologieentwicklung bis zur Inbetriebnahme des kommerziellen Labors fortgeschritten zu sein“, sagt Roberto Lerche-Antoniazzi, Founder and Co-CEO von sequestra. Das Wiener Startup baut aktuell eine vorindustrielle Anlage am Standort Attnang-Puchheim. Ende 2027 möchte das Greentech-Unternehmen erste industrielle Anlagen zur CO2-Abbindung vermarkten.

Laut eigenen Angaben gehört die Firma zu den am schnellsten wachsenden Greentech-Unternehmen Mitteleuropas. Anfang des Jahres schloss sie eine Seed-Finanzierungsrunde über drei Millionen Euro ab. Überdies wurde sequestra durch die aufeinander aufbauende Förderprogramme der FFG unterstützt.

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