31.03.2020

Coronavirus-Kurve in Österreich flacht ab – reichen die Intensiv-Betten?

Die Coronavirus-Kurve in Österreich flacht nach wie vor ab - die Wachstumsrate der bekannten Fälle wird (mit Schwankungen) immer kleiner. Gleichzeitig wächst die absolute Zahl der Fälle aber weiter - und damit zeitversetzt auch die Zahl der Personen, die intensivmedizinische Betreuung brauchen. Geht es sich für das Gesundheitssystem aus? Wir haben selber (grob) nachgerechnet.
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Coronavirus-Kurve in Österreich - Intensiv-Betten - Intensivbetten-Kapazitäten
(c) Adobe Stock - Taechit

„Flatten the Curve“ – das war das Motto, das nicht nur in Österreich zum Beginn der strengen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ausgegeben wurde. Ziel ist eben nicht, die Epidemie komplett zu stoppen – das ist ohne Impfung praktisch unmöglich – sondern die Zahl gleichzeitig auftretender Fälle so stark zu begrenzen, dass es zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der intensivmedizinischen Kapazitäten kommt. Genau das führt in Ländern wie Italien, Spanien oder den USA zu der großen Zahl an Toten – viele Patienten können gar nicht ausreichend behandelt werden. Tatsächlich hat das Abflachen der Coronavirus-Kurve in Österreich bereits vor mehr als einer Woche eingesetzt. Doch reicht das aus, um das System vor einer Überlastung zu bewahren?

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Offen pessimistische Regierung

Die Bundesregierung war bei ihrer gestrigen Pressekonferenz diesbezüglich offen pessimistisch. Zwischen Mitte April und Mitte Mai erwartet man den Höhepunkt der Zahl an Erkrankten („Peak“). 2500 Intensiv-Betten gibt es in Österreich. Laut Zahlen des Gesundheitsministeriums sind bereits heute 198 davon von Covid-19-Patienten belegt. Da auch Menschen mit anderen Erkrankungen Intensiv-Betten brauchen, könnten die Kapazitäten beim Peak nicht mehr ausreichen. Kanzler und Vizekanzler sprachen von einer „Ruhe vor dem Sturm“, die es derzeit noch gebe. Dabei arbeite man natürlich intensiv daran, diese Kapazitäten, etwa durch die „Umwidmung“ von OP-Betten und den Aufbau provisorischer Einrichtungen so stark wie möglich zu erweitern, versichern die Regierungsvertreter.

Coronavirus-Kurve flacht schon länger ab: Warum kommt der Peak so spät?

Aber warum kommt der Peak erst so spät, wenn die Coronavirus-Kurve bereits mehr als eine Woche abflacht? Dafür gibt es drei Haupt-Gründe: Erstens liegt es am Verlauf der Krankheit. Eine etwaige Krankenhaus- bzw. intensivmedizinische Betreuung ist nicht unmittelbar, sondern erst nach einiger Zeit notwendig, wodurch der Anstieg der Zahl der Personen in Intensiv-Betten mit dem Anstieg der Fälle insgesamt etwas zeitversetzt stattfindet. Zweitens ist die medizinische Betreuung über einen längeren Zeitraum notwendig. Bis die ersten Patienten wieder entlassen werden können summiert sich die Zahl der Hospitalisierten immer weiter auf. Drittens – und das ist am wichtigsten: Die absolute Zahl der Erkrankten (laut Testergebnissen) steigt weiterhin stark an –  um mehrere 100 pro Tag. Das ist nicht mehr exponentiell, aber sehr relevant für die Kapazitäten des Gesundheitssystems. Noch wächst die Zahl an offiziell Genesenen erheblich langsamer.

Auch absolutes Wachstum muss sich verringern

Auch das bisherige Abflachen der Coronavirus-Kurve trat, primär aufgrund der Inkubationszeit der Krankheit und dem Zögern von Patienten, deutlich zeitversetzt zur Einführung der Maßnahmen ein. Nach wie vor sinken die relativen Wachstumsraten (mit Schwankungen). Wie weit sie noch sinken werden, sprich, wie effizient die bisherigen Maßnahmen tatsächlich sind, wird sich erst zeigen. Fest steht, dass nicht nur das relative Wachstum („die Coronavirus-Kurve“) sondern auch das absolute, also das tägliche Plus an Fallzahlen, sich verringern muss, um den Peak möglichst niedrig und kurz zu halten. Dieses geringere absolute Wachstum könnte als Folge der Maßnahmen zeitversetzt bereits in den kommenden Tagen eintreten.

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Coronavirus-Kurve: Größe des Peaks lässt sich nur mehr ins Negative ändern

Damit – und auch mit den weiteren von der Regierung eingeführten Maßnahmen – kann der Peak nach hinten hin begrenzt werden. An seiner Größe dürfte sich aufgrund der zeitlichen Versetzung aber nichts mehr ins Positive ändern lassen. Zuletzt verdoppelte sich die Anzahl der Personen in intensivmedizinischer Betreuung laut Daten des Gesundheitsministeriums innerhalb von ca. vier Tagen. Zeitgleich gab es aber einen starken Anstieg der Todeszahlen. Darum bereinigt (in der Annahme, dass sich die verstorbenen vor dem Tod in intensivmedizinischer Betreuung befunden haben) kommt man eher auf einen Verdopplungszeitraum von drei Tagen.

Intensiv-Betten-Bedarf wächst stark zeitversetzt mit Coronavirus-Kurve

Bei den bestätigten Fällen gab es diesen Verdopplungszeitraum von drei Tagen vor mehr als eineinhalb Wochen – ein Indikator dafür, wie stark zeitversetzt die Kurven sind. Verläuft die Entwicklung der beiden Kurven tatsächlich zeitversetzt parallel, wäre mit der nächsten Verdopplung der Anzahl von Covid-19-Intensivstation-Einweisungen innerhalb von vier Tagen zu rechnen, wobei Todesfälle von der Anzahl belegter Betten abzuziehen sind, die sich damit in nicht wünschenswerter Weise positiv auf die Kapazitäten auswirken. Mit einer weiteren Verdopplung wäre dann in den darauf folgenden fünf Tagen zu rechnen. Vom heutigen Stand (198 Personen in intensivmedizinischer Betreuung) aus, wäre dann innerhalb der kommenden neun Tage mit rund 600 weiteren Einweisungen in die Intensivstation zu rechnen. Insgesamt wären es dann rund 800 Personen, wobei Todesfälle und ausreichend Genesene (wohl noch nicht sehr viele) davon noch abzuziehen sind.

Regionale Unterschiede als weiteres Problem

Danach müsste sich die in den vergangenen Tagen noch deutlichere Abflachung der Coronavirus-Kurve bei den bestätigten Fällen auch im Zuwachs der Anzahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen auswirken. Dennoch werden die absoluten Zahlen weiter wachsen. Zugleich müssten nun aber (partiell) Genesene und leider auch Todesfälle schon für relativ große wieder frei werdende Kapazitäten sorgen. Der Peak dürfte – dieser groben Prognose folgend – bei (deutlich) weniger als 1500 Personen, die gleichzeitig wegen Covid-19 intensivmedizinische Betreuung brauchen, liegen. Zu bedenken ist dabei allerdings, dass es enorme regionale Unterschiede in der Ausbreitung des Coronavirus gibt und sich die Zahl daher nicht einfach mit der österreichweiten Anzahl an Intensiv-Betten aufrechnen lässt.

Fazit: Zeitweise Überlastung der Intensiv-Betten-Kapazität in bestimmten Regionen

Zurück zur Eingangsfrage: Reicht die Abflachung der Coronavirus-Kurve aus, um das System vor einer Überlastung zu bewahren? Dieser groben Rechnung (die allerdings einer großen Unsicherheit unterliegt) nach, nicht. Denn dafür müsste die Auslastung der Intensiv-Betten mit Nicht-Covid-19-Patienten jedenfalls unter 50 Prozent liegen. Tatsächlich beträgt sie laut Gesundheitsministerium im Jahresdurchschnitt aber über 80 Prozent. Weil durch die Coronavirus-Maßnahmen auch andere infektiöse Erkrankungen eingedämmt werden und weniger Unfälle passieren, sollte die Zahl allerdings wiederum niedriger liegen, als im Schnitt. Letztendlich dürfte es also zu einer zeitweisen Überlastung in bestimmten Regionen kommen, die aber bei weitem nicht so verheerend ausfällt wie in Italien, Spanien oder Teilen der USA. Diese Einschätzung entspräche wiederum den Signalen, die derzeit von der Bundesregierung kommen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Coronavirus-Kurve in Österreich flacht ab – reichen die Intensiv-Betten?

  • Ziel der Coronavirus-Maßnahmen ist nicht, die Epidemie komplett zu stoppen – das ist ohne Impfung praktisch unmöglich – sondern die Zahl gleichzeitig auftretender Fälle so stark zu begrenzen, dass es zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der intensivmedizinischen Kapazitäten kommt.
  • Da auch Menschen mit anderen Erkrankungen Intensiv-Betten brauchen, könnten die Kapazitäten beim Peak nicht mehr ausreichen.
  • An der Größe des Peaks dürfte sich aufgrund der zeitlichen Versetzung nichts mehr ins Positive ändern lassen.
  • Zu bedenken ist auch, dass es enorme regionale Unterschiede in der Ausbreitung des Coronavirus gibt und sich die Zahl der Personen, die intensivmedizinische Betreuung brauchen, nicht einfach mit der österreichweiten Anzahl an Intensiv-Betten aufrechnen lässt.
  • Insgesamt ist aufgrund der Entwicklung der Kurven davon auszugehen, dass es zu einer zeitweisen Überlastung in bestimmten Regionen kommt.

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