18.11.2020

Coronavirus-Kurve: Die Lage in Österreichs Spitälern wird kritisch

Momentan zeigt sich die Stärke des heimischen Gesundheitssystems. Doch die Entwicklung der Coronavirus-Zahlen deutet auf einen kritischen Zustand in absehbarer Zeit hin.
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Coronavirus-Kurve in Österreich - Intensiv-Betten - Intensivbetten-Kapazitäten
(c) Adobe Stock - Taechit

Es sind teilweise etwas irreführende Meldungen, die dieser Tage über die Auslastung der Intensivstationen in Österreich kursieren. So vermeldeten etwa mehrere Tageszeitungen gestern, dass in Wien 148 von 150 Intensivbetten belegt seien. Das stimmt jedoch (glücklicherweise) nur in der aktuellen Ausbaustufe. Tatsächlich kann noch auf bis zu 320 aufgestockt werden, wodurch die tatsächliche Auslastung in der Hauptstadt heute 39,1 Prozent beträgt, wie auch ein Blick auf das offizielle AGES-Covid-19-Dashboard verrät. Das ist allerdings nur unmittelbar beruhigend. Die Entwicklung der Coronavirus-Kurve in Österreich deutet auf einen kritischen Zustand in absehbarer Zeit hin.

Intensivbetten-Kapazität kann noch weiter aufgestockt werden

Dass dieser Zustand, der das medizinische Personal in anderen Ländern zur Triage zwang, noch nicht eingetreten ist, verdankt das Land der vergleichsweise hervorragenden Kapazität im intensivmedizinischen Bereich. Konkret wurde in den vergangenen Wochen sukzessive von unter 800 verfügbaren Intensivbetten auf mehr als 1400 aufgestockt (gut im ORF-Covid-19-Dashboard zu sehen) und es sind, wie oben beschrieben, noch weitere Ausbaustufen möglich. Insgesamt liegt die Intensivbetten-Auslastung bundesweit derzeit bei 46,1 Prozent.

Bedarf an Intensivbetten im Zeitverlauf | Screenshot: covid19-dashboard.ages.at

Allerdings gibt es deutliche regionale Unterschiede. So beträgt laut AGES-Dashboard die Intensivbetten-Auslastung in Tirol gegenwärtig bereits 93,3 Prozent, in Oberösterreich 85 Prozent und in Vorarlberg 70,9 Prozent. In Niederösterreich beträgt sie dagegen nur 20 Prozent, in der Steiermark knapp unter 60 Prozent. Es könnte also durch Patientenverlegungen zwischen den Bundesländern noch eine Zeit lang Schlimmeres verhindert werden. Doch die Frage ist: Wie lange?

Coronavirus-Kurve: Noch Stagnation statt Sinken

Denn bei den Neuinfektionen gibt es derzeit bloß, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober es zuletzt ausdrückte, eine „Stabilisierung auf dramatisch hohem Niveau“. Der zunächst verhängte Teil-Lockdown, dessen Auswirkung nun zeitverzögert sichtbar ist, führte lediglich zu einem Abflachen, aber noch nicht zu einem Sinken der Coronavirus-Kurve der Neuinfektionen. Erst der am Dienstag inkraft getretene harte Lockdown dürfte – abermals zeitverzögert – zu einem Sinken führen.

Für die heimischen Intensivstationen dürfte es dann aber bereits zu spät sein. Man erinnere sich an die erste Covid-19-Welle in Österreich im Frühjahr, in der es unvergleichbar niedrigere Fallzahlen gab. Damals gab es den Peak bei registrierten Neuinfektionen am 26. März (mit rund 1000 etwa ein Neuntel des aktuellen Rekordwerts vom 11. November). Der Gipfel bei belegten Intensivbetten war im Frühling erst am 8. April, also fast zwei Wochen später, zu verzeichnen. Im Zeitraum dazwischen sanken die Neuinfektionszahlen massiv (auf unter 300 am 8. April). Das ist, wie oben beschrieben, derzeit nicht der Fall.

Es wird kritisch

Österreich steht bei mehr als 110.000 aktiven bekannten Covid-19-Fällen (das ist – relativ zur Bevölkerung – derzeit weltweit einer der höchsten Werte, wie man gut im internationalen Vergleich der 7-Tage-Inzidenz auf der Plattform Our World in Data sehen kann). Im Frühjahr betrug am Peak der Auslastung der Intensivstationen am 8. April der Anteil der Intensivpatienten an allen bekannten Coronavirus-Fällen 3,8 Prozent. Gestern lag dieser Anteil bei rund 0,6 Prozent. Da inzwischen deutlich flächendeckender getestet wird, als im Frühjahr, dürfte der Anteil nun in der zweiten Welle zwar letztlich niedriger ausfallen als damals. Doch er wird voraussichtlich – wie im Frühling – zeitverzögert noch deutlich ansteigen.

Es scheint bei weiterhin hohen Neuinfektions-Zahlen also ausgesprochen unwahrscheinlich, dass es sich bei jetzt bereits fast 50 Prozent Intensivbetten-Auslastung mit den Kapazitäten ausgehen kann. Mit Blick auf die Coronavirus-Kurve wirkt es unausweichlich: Die Lage in Österreichs Intensivstationen wird in den kommenden Wochen kritisch werden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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