13.03.2020

Coronakrise: Own360-Community spricht sich für Absage von Aktionärstreffen aus

Das Online-Anlageportal Own360 hat in einer Umfrage unter ihren Community-Mitgliedern erhoben, ob Aktionärstreffen in Zeiten der Coronakrise abgehalten werden sollen oder nicht. Die Umfrage zeigt ein deutliches Bild.
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Aktionärstreffen
(c) AdobeStock

Die Corona-Pandemie durchdringt mittlerweile alle Bereiche unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Erst am Nachmittag hat Bundeskanzler Sebastian Kurz angekündigt, dass ab Montag die Geschäfte mit Ausnahme von Supermärkten, Apotheken, Drogerien, Post und Banken geschlossen bleiben.

+++ So geht die heimische Startup-Szene mit der Coronakrise um +++

Seit Dienstag sind zudem Indoor-Veranstaltungen mit mehr als 100 Leuten untersagt. Das Versammlungsverbot soll bis Anfang April gelten. Somit könnten auch Aktionärstreffen börsennotierter Konzerne wie OMV, Verbund oder der Post dadurch verschoben werden. Die Hauptversammlungen finden üblicherweise von März bis Juni statt.

Die Folgen könnten sein, dass sich wichtige Entscheidungen, wie die Bestellung des Aufsichtsrats, die Entlastung des Vorstands oder die Verteilung der Gewinne verzögern.

Own360 Umfrage

Generell stellt sich die Frage, wie mit Aktionärsversammlungen in Zeiten der Coronakrise umgegangen werden soll, sofern diese prinzipiell abhaltbar wären.

Das Online-Anlageportal Own360 hat dazu eine App-Umfrage in seiner Community durchgeführt. Dafür wurden mehr als 670 Own360-Nutzer befragt. Die Umfrage zeigt ein klares Bild. 63 Prozent der Teilnehmer haben sich für eine Absage oder Verschiebung, lediglich 32 Prozent für das Abhalten von Aktionärsversammlungen ausgesprochen.

Das Online-Anlegeportal Own360 bietet seit 2017 einen Standort-Fonds an, bei dem sich Kleinanleger an den für Österreich relevantesten Unternehmen beteiligen können. Dazu zählen neben heimische Unternehmen, wie der OMV, Voestalpine oder der EVN, auch ausländische Unternehmen, wie Siemens, Nike oder McDonalds.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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