08.04.2020

Coronakrise: Keine Auflockerung bei Reisefreiheit für Österreicher in Sicht

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz gingen Außenminister Alexander Schallenberg und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger auf den Status der Reisefreiheit in Österreich aufgrund der Coronavirus-Pandemie und die Auswirkungen auf den Tourismus ein.
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Reisewarnung
(c) BKA / Andy Wenzel: Außenminister Alexander Schallenberg

Die hohe Stufe der Reisewarnung für den gesamten Planeten bleibt aufrecht – das stellte Außenminister Alexander Schallenberg bei seiner heutigen Pressekonferenz gemeinsam mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger klar. Für mehrere Staaten wurde die Warnung sogar erst heute aufgrund des Coronavirus auf die höchste Stufe gesetzt, darunter Belgien, Portugal un Brasilien. Vergangene Woche war das unter anderem für die US-Staaten New York, New Jersey und Louisiana festgelegt. Insgesamt sind derzeit weltweit 24 Länder auf der höchsten Stufe. Die Reisefreiheit für Österreicher bleibt damit bis auf Weiteres nahezu ausgesetzt.

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Reisefreiheit bleibt eingeschränkt: „Eine Frage des Hausverstands“

„Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle Staaten hier im Gleichschritt sind. Während wir in Österreich bereits über die Auflockerung der Maßnahmen sprechen, wird es in einigen Staaten noch länger brauchen“, sagt Schallenberg. Global gesehen befände man sich noch mitten in der Krise. „Wir wollen natürlich sobald wie möglich die volle Reisefreiheit wieder herstellen. Solange das Coronavirus nicht besiegt, wird das aber nicht möglich sein“, sagt der Außenminister, „ich bin mir bewusst, dass das hart ist. Ich glaube aber, es ist eine Frage des Hausverstands. Eine zu Frühe Auflockerung könnte zu einer zweiten Welle führen. Wir würden das, was wir erreicht haben, leichtfertig aufs Spiel setzen“. Letztlich könne Österreich auch nicht im Alleingang Entscheidungen treffen. Man befände sich natürlich in laufender Abstimmung mit anderen Staaten.

Tourismus hart getroffen – erste Auflockerungen ab Mitte Mai

Einer dieser Staaten ist Deutschland, wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger erklärt. Aus keinem anderen Land kommen üblicherweise so viele Touristen ins Land. „So wir jetzt Schrittweise Maßnahmen gesetzt haben, um die Wirtschaft wieder hochzufahren, soll das auch mit dem Tourismus passieren“, sagt sie. Konkret sollen Unternehmen aus Gastronomie und Tourismus „vorsichtig ab Mitte Mai stufenweise“ den Betrieb wieder aufnehmen. Dabei würden strenge Regeln in Sachen Abstand halten, Schutzmasken-Pflicht und dergleichen gelten. Im Land werde für den Sommer jedenfalls gelten: „Urlaub in Österreich steht an oberster Stelle“.

Für Österreich sei Tourismus ein extrem wichtiger Wirtschaftszweig, der üblicherweise 16 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung erbringe. Noch im Februar habe es 20 Mio. Nächtigungen in Österreich gegeben. „Das ist alles abrupt zum Stillstand gekommen“, so Köstinger. Mit den Hilfsmaßnahmen, die zuletzt auf weitere Bereiche im Tourismus ausgeweitet wurden, wolle man das Überleben der Betriebe gewährleisten.

⇒ Reisewarnungen auf der Page des Außenministeriums

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

Coronakrise: Keine Auflockerung bei Reisefreiheit für Österreicher in Sicht

  • Die hohe Stufe der Reisewarnung für den gesamten Planeten bleibt aufrecht – das stellte Außenminister Alexander Schallenberg bei seiner heutigen Pressekonferenz gemeinsam mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger klar.
  • Für mehrere Staaten wurde die Warnung sogar erst heute aufgrund des Coronavirus auf die höchste Stufe gesetzt, darunter Belgien, Portugal un Brasilien.
  • Dennoch gibt es bereits einen Fahrplan für das wieder Hochfahren des Tourismus.
  • Konkret sollen Unternehmen aus Gastronomie und Tourismus „vorsichtig ab Mitte Mai stufenweise“ den Betrieb wieder aufnehmen.
  • Im Land werde für den Sommer jedenfalls gelten: „Urlaub in Österreich steht an oberster Stelle“.

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