02.07.2020

240 Millionen Euro: Regierung startet groß angelegtes Screening auf SARS-Cov-2

Gesundheitsminister Rudolf Anschober präsentierte am Donnerstagvormittag ein neues Screening-Programm für SARS-Cov-2. Dafür sollen pro Woche rund 30.000 Menschen untersucht werden. Für das Programm möchte der Bund rund 240 Millionen Euro in die Hand nehmen.
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Screening
Gesundheitsminister Rudolf Anschober | (c) BMSGPK /Flikr

Ab kommender Woche soll in Österreich ein groß angelegtes Screening-Programm auf SARS-Cov-2 starten. Ziel ist die Testung von 25.000 bis 30.000 Menschen pro Woche. Im Zentrum stehen dabei Risikogruppen und Menschen, die in prekären Arbeits- und Wohnverhältnissen leben. Das Programm wurde am Donnerstagvormittag von Gesundheitsminister Rudolf Anschober in einem Pressegespräch im Gesundheitsministerium gemeinsam mit Experten vorgestellt.

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Kosten in der Höhe von 240 Millionen Euro

Die Kosten für das Programm sollen sich auf rund 240 Millionen Euro belaufen. 160 Millionen Euro entfallen dabei auf Laborkosten, 80 Euro Millionen auf die Organisation der Tests.

Als Zeitrahmen für das Screening gab Anschober das zweite Halbjahr 2020 an. Das Programm sei gemeinsam mit den Bundesländern akkordiert und die veranschlagte Summe bereits im Ministerrat abgesegnet worden. Daher könne die direkte Umsetzung nun starten, so Anschober.

Die Zielgruppen des Screening

Als Zielgruppe des Screening-Programms nannte Anschober Risikogruppen. Diese umfassen Bewohner und Personal von Pflege- und Altenheime bzw. Krankenhäuser, Logistikunternehmen, aber auch große Betriebe. Als Beispiel führte er die Fleischverarbeitungsindustrie an.

Zudem sollen ab kommender Woche auch Menschen getestet werden, die mit Menschen aus den Ländern des Westbalkans in Kontakt waren. Erst gestern verhängte die österreichische Bundesregierung für sechs Staaten des Westbalkans die „höchste Reisewarnung“. Zu den Ländern zählen Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Albanien, Nordmazedonien und der Kosovo – der brutkasten berichtete.

Keine Öffnung für Nachtgastronomie

Anschober ging zudem auf die schrittweisen Teilöffnungen ein, die seit 14. April vorgenommen wurden. In Summe gab es bislang zehn Tranchen, die zu keinem größeren Anstieg führten. Allerdings sei es zu einzelnen Clusterbildungen gekommen, wie zuletzt in Oberösterreich. In enger Abstimmungen mit den Bundesländern würde man versuchen, diese mit den entsprechenden Mitteln einzudämmen und die Zahl der Neuinfektionen zu stabilisieren.

Der elfte Öffnungsschritt würde laut Anschober die Nachtgastronomie umfassen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung muss hier noch abgewartet werden. Zudem würde man auch die Situation in den Nachbarländern genau beobachten. In diesem Zusammenhang verwies der Gesundheitsminister auf eine aktuelle Clusterbildung in der Schweiz. Ende Juni steckte eine an Covid-19 erkrankte Person in einem Züricher Nachtclub mehrere Gäste an. Daraufhin kam es in der Schweiz zu einer Verschärfung der Corona-Auflagen für Nachtclub-Betreiber.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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