28.04.2020

Corona-Kredite: Neue Regeln für Bearbeitungsgebühren der Banken

Die Banken werden im Rahmen der Coronakrise die Bearbeitungsgebühren für Kredite auf 0,5 bis 0,8 Prozent reduzieren.
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Schramböck, Investitionskontrolle, Beteiligung,
(c) BKA Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck stellt Instrument zum Schutz vor ausländischer "Übernahme" vor.

Im Rahmen der Pressekonferenz der Regierung zu den aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus am 28. Mai hat Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck unter anderem Neuerungen in Bezug auf die Bearbeitungsgebühren der Banken bei Krediten verkündet, die im Rahmen der Coronakrise vergeben werden. In der Vergangenheit habe sie festgestellt, dass „Gebühren von bis zu 2,5 Prozent“ von den Banken in Anspruch genommen wurden.

Gebühren: 0,5 bis 0,8 Prozent der Kredite

Nun heißt es seitens Schramböck, dass sie vergangene Nacht mit der Erste Bank, der Raiffeisenbank  und der Bank Austria entsprechende Gespräche geführt habe. Von den jeweiligen Banken wurde zugesichert, dass sie die Kredit-Bearbeitungsgebühren auf einen Rahmen von maximal 0,5 bis 0,8 Prozent reduzieren. „Das ist ein angemessenes Maß“, sagt Schramböck: „Es geht nicht darum, hier übertriebene Gebühren zu verlangen.“

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Die Ministerin bittet die anderen Banken, den Positivbeispielen zu folgen und die Bearbeitungsgebühren für Kredite ebenfalls zu senken. Die Liquidität sei ein „Paarlauf mit den Banken“, betont die Ministerin: Sie habe bereits in der Vergangenheit betont, dass es seitens der Banken Erleichterungen, vor allem für KMU, geben soll, und dass zum Beispiel „keine Businesspläne erforderlich sind, was von den Banken entsprechend umgesetzt worden ist“. Aus der Startupszene hatte es in der Vergangenheit Kritik an den hohen Bearbeitungsgebühren gegeben.

Wirtschaft und Corona: Mehr Kunden in Geschäften

Eine weitere Neuerung gibt es in den Geschäften: Diese müssen derzeit 20 Prozent Geschäftsfläche pro Kunde zur Verfügung stellen. Diese Fläche wird nun auf zehn Prozent pro Quadratmeter reduziert. Die Gastronomie darf ab 15. Mai wieder öffnen, allerdings muss man sich auch hier an den entsprechenden Mindestabstand halten und es gibt eine verpflichtende Sperrstunde (23 Uhr). Bezüglich der Öffnung gegenüber den Nachbarstaaten hielt sich die Regierung noch vage: Man werde sich eher gegenüber Staaten öffnen, die ähnliche Erfolge erzielen wie Österreich – konkret wurden dabei Deutschland und Tschechien genannt.

Allgemein wird es ab 1. Mai eine deutliche Auflockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen geben. Ausgehen ist wieder erlaubt, dabei gilt es aber weiterhin der Mindestabstand von einem Meter. Auch kleine Versammlungen und Demonstrationen mit bis zu zehn Personen werden wieder möglich sein. Für Begräbnisse sind höchstens 30 Personen erlaubt. Die neuen Regeln gelten zunächst bis Ende Juni und werden dann neu evaluiert. Mehr dazu unter diesem Link.

Neue Regeln für den Corona-Härtefonds

Außerdem kommunizierte Schramböck die neuen Regeln für den Corona-Härtefonds, die bereits am Wochenende von der Wirtschaftskammer publiziert wurden. Der Härtefonds richtet sich vor allem an Klein- und Kleinstbetriebe. Alle Details dazu unter diesem Link.

Das insgesamt 38 Milliarden Euro schwere Hilfspaket spiegelt laut Schramböck „die Vielfalt der österreichischen Unternehmerlandschaft wider“. Angesichts der Fülle an Maßnahmen fällt es oft schwer, entsprechend den Überblick zu behalten. Die Wirtschaftskammer hat dementsprechend eine Grafik erstellt, welche die entsprechenden Maßnahmen übersichtlich darstellt.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Video: Die Pressekonferenz der Regierung am 28. April

==> zur Corona-Infopage des Gesundheitsministeriums

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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