21.07.2020

Corona-Maskenpflicht in Österreich wieder ab 24. Juli

Ab 24. Juli wird das Tragen von Corona-Schutzmasken im Supermarkt, in Banken und Postfilialen wieder verpflichtend.
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Coronakrise - Warum das Epidemiegesetz sterben musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten
Bundeskanzler Sebastian Kurz | (c) BKA

In den vergangenen Tagen wurde in Medien vermehrt darüber spekuliert, dass die Pflicht zum Tragen von Masken in Österreich wieder eingeführt werden könnte. Hintergrund dessen sind die zuletzt wieder gestiegenen Zahlen an Corona-Infektionen und die damit verbundene Angst vor einer zweiten Welle. Nun hat die Bundesregierung in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer entsprechende Maßnahmen verkündet.

Wo die Corona-Maske getragen werden muss

Demnach gilt ab 24. Juli wieder die Corona-Maskenpflicht in Supermärkten sowie in Bank- und Postfilialen, wie die Regierung auf der Pressekonferenz verkündet. Laut Innenminister Nehammer gilt dabei das „Hausrecht“: Trägt ein Kunde keine Maske, so kann der Supermarkt den Einlass verwehren. Gibt es weitere Unstimmigkeiten, so kann die Polizei einschreiten.

Erhalten bleiben auch die Regeln zu den Orten, an denen schon bisher das Tragen von MNS-Masken verpflichtend war, wie Gesundheitsminister Anschober ausführt: Dazu zählen die Öffentlichen Verkehrsmittel, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Fach- und Publikumsmessen sowie Apotheken und Dienstleistungsbetrieben. In den Öffentlichen Verkehrsmitteln wird derzeit verstärkt kontrolliert, in manchen Fällen werden Strafen verhängt.

Strafen gegen Quarantäne-Bruch

A propos Strafen: Innenminister Karl Nehammer erwähnte im Kontext der Pressekonferenz auch, dass kontrolliert wird, ob eine verhängte Quarantäne tatsächlich eingehalten wird. Demnach wurde bisher 56.000 Mal die Einhaltung von Quarantäne-Maßnahmen kontrolliert, 260 Mal wurden Strafen verhängt.

Das Brechen der Quarantäne ist laut Nehammer „kein Kavaliersdelikt“: Ist die Person nicht mit dem Coronavirus infiziert, so beträgt die Strafe 1450 Euro. Ist die Person nachweislich infiziert, so gibt es überdies noch Maßnahmen aus dem Strafgesetzbuch.

Corona-Ampel für regionale Corona-Cluster

Außerdem verkündete die Regierung auf der Pressekonferenz di Einführung eines Corona-Ampelsystems, mit dem regionale Cluster der Pandemie identifiziert werden können. Darauf aufbauend soll es möglich sein, regionale Maßnahmen zu setzen. Als Basis hierfür dürfte wohl die Karte des Complexity Science Hub gelten, welche zuletzt neben der österreichischen auch in einer internationalen Variante vorhanden ist.

Laut Anschober wird man im Sommer-Ministerrat kommende Woche jene Kriterien beschließen, nach denen die Corona-Ampel erstellt wird. Zusätzlich wird eine „Corona-Kommission“ etabliert, welche die Verantwortung für das Ampelsystem übernimmt. Im August wird es einen Probebetrieb geben; zusätzlich werden Leitlinien dazu entwickelt, wie bei einem regionalen Ausbruch vorzugehen ist. Im September sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit Österreich im Herbst ein „voll funktionsfähiges Ampelsystem“ hat.

Verstärkte Corona-Kontrollen an den Grenzen

Ein Problem ist laut Kurz schließlich noch die Einschleppung des Coronavirus aus dem Ausland, und hier ganz besonders aus den Staaten des Westbalkan. Dementsprechend werden hier die Grenzkontrollen verschärft und Quarantäne-Maßnahmen stärker überprüft. Ab Freitag ist die Einreise aus Risikogebieten nur noch mit negativem PCR-Test erlaubt. Der Test muss aus einem zertifizierten Labor stammen.

Auch werden vermehrt Ansteckungen bei Religionsgemeinschaften mit Bezug zu den Risikogebieten verzeichnet. Daher werden hier die Gottesdienste reduziert, es sind ebenfalls Masken zu tragen.

Die Pressekonferenz vom 21.7. als Live-Stream

Aktuelle Coronavirus-Zahlen in Österreich

DAm 21. Juli zu mittag gab es laut offiziellem Dashboard des Gesundheitsministeriums 1373 aktive Corona-Fälle, insgesamt wurden bisher 19.758 Personen positiv auf das Virus getestet. Die meisten aktiv an Corona erkrankten Personen gibt es derzeit in Oberösterreich (496), gefolgt von Wien (449).

Derzeit sind 96 Normalbetten sowie 16 Intensivbetten belegt. Es sind noch 9750 Normalbetten und 785 Intesnivbetten verfügbar. Die Zahl der an Corona erkrankten Personen ist somit in den vergangenen Wochen wieder gestiegen, es sind jedoch noch ausreichend Betten verfügbar.

Die aktuellen Maßnahmen sollen laut der Regierung jedoch dazu entgegen, einer möglichen zweiten Welle entgegen zu steuern. Anschober betont in diesem Kontext erneut, dass die Pandemie weltweit voranschreite: Es bestätige sich die Prognose der WHO von März 2020, dass es sich bei Covid-10 um die schlimmste Pandemie seit rund 100 Jahren handle.

Kurz in Brüssel: EU-Corona-Rettungspaket

Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte aufgrund der zuletzt gestiegenen Corona-Zahlen bereits vergangene Woche eine Ausweitung der Maskenpflicht angedeutet. Zuletzte verweilte er aber in Brüssel, um dort gemeinsam mit den anderen Regierungschefs das EU-Corona-Rettungspaket zu beschließen. Es wird davon ausgegangen, dass die EU die daraus entstandenden Schulden bis zum Jahr 2058 zurückzahlt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Corona-Maskenpflicht in Österreich wieder ab 24. Juli

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