21.07.2020

Corona-Maskenpflicht in Österreich wieder ab 24. Juli

Ab 24. Juli wird das Tragen von Corona-Schutzmasken im Supermarkt, in Banken und Postfilialen wieder verpflichtend.
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Coronakrise - Warum das Epidemiegesetz sterben musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten
Bundeskanzler Sebastian Kurz | (c) BKA

In den vergangenen Tagen wurde in Medien vermehrt darüber spekuliert, dass die Pflicht zum Tragen von Masken in Österreich wieder eingeführt werden könnte. Hintergrund dessen sind die zuletzt wieder gestiegenen Zahlen an Corona-Infektionen und die damit verbundene Angst vor einer zweiten Welle. Nun hat die Bundesregierung in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer entsprechende Maßnahmen verkündet.

Wo die Corona-Maske getragen werden muss

Demnach gilt ab 24. Juli wieder die Corona-Maskenpflicht in Supermärkten sowie in Bank- und Postfilialen, wie die Regierung auf der Pressekonferenz verkündet. Laut Innenminister Nehammer gilt dabei das “Hausrecht”: Trägt ein Kunde keine Maske, so kann der Supermarkt den Einlass verwehren. Gibt es weitere Unstimmigkeiten, so kann die Polizei einschreiten.

Erhalten bleiben auch die Regeln zu den Orten, an denen schon bisher das Tragen von MNS-Masken verpflichtend war, wie Gesundheitsminister Anschober ausführt: Dazu zählen die Öffentlichen Verkehrsmittel, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Fach- und Publikumsmessen sowie Apotheken und Dienstleistungsbetrieben. In den Öffentlichen Verkehrsmitteln wird derzeit verstärkt kontrolliert, in manchen Fällen werden Strafen verhängt.

Strafen gegen Quarantäne-Bruch

A propos Strafen: Innenminister Karl Nehammer erwähnte im Kontext der Pressekonferenz auch, dass kontrolliert wird, ob eine verhängte Quarantäne tatsächlich eingehalten wird. Demnach wurde bisher 56.000 Mal die Einhaltung von Quarantäne-Maßnahmen kontrolliert, 260 Mal wurden Strafen verhängt.

Das Brechen der Quarantäne ist laut Nehammer “kein Kavaliersdelikt”: Ist die Person nicht mit dem Coronavirus infiziert, so beträgt die Strafe 1450 Euro. Ist die Person nachweislich infiziert, so gibt es überdies noch Maßnahmen aus dem Strafgesetzbuch.

Corona-Ampel für regionale Corona-Cluster

Außerdem verkündete die Regierung auf der Pressekonferenz di Einführung eines Corona-Ampelsystems, mit dem regionale Cluster der Pandemie identifiziert werden können. Darauf aufbauend soll es möglich sein, regionale Maßnahmen zu setzen. Als Basis hierfür dürfte wohl die Karte des Complexity Science Hub gelten, welche zuletzt neben der österreichischen auch in einer internationalen Variante vorhanden ist.

Laut Anschober wird man im Sommer-Ministerrat kommende Woche jene Kriterien beschließen, nach denen die Corona-Ampel erstellt wird. Zusätzlich wird eine “Corona-Kommission” etabliert, welche die Verantwortung für das Ampelsystem übernimmt. Im August wird es einen Probebetrieb geben; zusätzlich werden Leitlinien dazu entwickelt, wie bei einem regionalen Ausbruch vorzugehen ist. Im September sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit Österreich im Herbst ein “voll funktionsfähiges Ampelsystem” hat.

Verstärkte Corona-Kontrollen an den Grenzen

Ein Problem ist laut Kurz schließlich noch die Einschleppung des Coronavirus aus dem Ausland, und hier ganz besonders aus den Staaten des Westbalkan. Dementsprechend werden hier die Grenzkontrollen verschärft und Quarantäne-Maßnahmen stärker überprüft. Ab Freitag ist die Einreise aus Risikogebieten nur noch mit negativem PCR-Test erlaubt. Der Test muss aus einem zertifizierten Labor stammen.

Auch werden vermehrt Ansteckungen bei Religionsgemeinschaften mit Bezug zu den Risikogebieten verzeichnet. Daher werden hier die Gottesdienste reduziert, es sind ebenfalls Masken zu tragen.

Die Pressekonferenz vom 21.7. als Live-Stream

Aktuelle Coronavirus-Zahlen in Österreich

DAm 21. Juli zu mittag gab es laut offiziellem Dashboard des Gesundheitsministeriums 1373 aktive Corona-Fälle, insgesamt wurden bisher 19.758 Personen positiv auf das Virus getestet. Die meisten aktiv an Corona erkrankten Personen gibt es derzeit in Oberösterreich (496), gefolgt von Wien (449).

Derzeit sind 96 Normalbetten sowie 16 Intensivbetten belegt. Es sind noch 9750 Normalbetten und 785 Intesnivbetten verfügbar. Die Zahl der an Corona erkrankten Personen ist somit in den vergangenen Wochen wieder gestiegen, es sind jedoch noch ausreichend Betten verfügbar.

Die aktuellen Maßnahmen sollen laut der Regierung jedoch dazu entgegen, einer möglichen zweiten Welle entgegen zu steuern. Anschober betont in diesem Kontext erneut, dass die Pandemie weltweit voranschreite: Es bestätige sich die Prognose der WHO von März 2020, dass es sich bei Covid-10 um die schlimmste Pandemie seit rund 100 Jahren handle.

Kurz in Brüssel: EU-Corona-Rettungspaket

Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte aufgrund der zuletzt gestiegenen Corona-Zahlen bereits vergangene Woche eine Ausweitung der Maskenpflicht angedeutet. Zuletzte verweilte er aber in Brüssel, um dort gemeinsam mit den anderen Regierungschefs das EU-Corona-Rettungspaket zu beschließen. Es wird davon ausgegangen, dass die EU die daraus entstandenden Schulden bis zum Jahr 2058 zurückzahlt.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Die Nachricht schlug im vergangenen Herbst in der heimischen Startup-Szene hohe Wellen: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity. Dieses betreibt seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen und gewann damit nach eigenen Angeben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer.

notarity: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In ihrer Klage führte die ÖNK mehrere Punkte an, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Zentraler Punkt war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man beim Startup bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

ÖNK argumentiert mittlerweile mit Vermittlungsverbot

Nun ist der Prozess nach drei Verhandlungen abgeschlossen. Das Urteil steht noch aus und wird im Sommer erwartet. notarity-CEO Schuster sieht seine Position jedoch bereits davor bestätigt, wie er in einer Aussendung darlegt. Mittlerweile habe auch ein von der ÖNK selbst beauftragtes Gutachten nämlich ergeben, dass es sich beim Angebot des Startups um eine Vermittlungstätigkeit handle. Nun argumentiert die Kammer aber mit einem “absoluten Vermittlungsverbot”, das Schuster als rechtlich nicht haltbar erachtet.

notarity-CEO Schuster: “Ursprüngliche Position nicht mehr haltbar”

“Die Kammer hat wohl erkannt, dass ihre ursprüngliche Position, die auf einem behaupteten Vertragsschluss zwischen dem Interessenten und notarity aufgebaut hat, nicht mehr haltbar ist. Jetzt stellt sie die Zulässigkeit der Vermittlung notarieller Dienstleistungen grundsätzlich in Frage – dabei war dieses angebliche absolute Vermittlungsverbot gar nicht Bestandteil der Urteilsbegehren der im September 2023 eingereichten Klage”, so Schuster in der Aussendung.

Die Kammer habe dieses “angebliche Vermittlungsverbot” erst danach “entdeckt”. “Da seit vielen Jahren auch andere Berufsgruppen regelmäßig mit Notariaten zusammenarbeiten und diesen dabei wohl auch unentgeltlich Klient:innen vermitteln werden, war dieser neue Standpunkt der Kammer überraschend. Ein explizites Verbot der Vermittlung wie von der ÖNK behauptet gibt es in der Notariatsordnung oder in anderen Gesetzen nicht”, so der notarity-CEO.

Gesprächsangebote abgelehnt

Schuster bekrittelt auch ein weiteres Mal, dass die Kammer insbesondere seit der Klage alle Gesprächsangebote des Startups abgelehnt habe. “Die ÖNK hat das ‘Recht ohne Streit’ in ihren Leitlinien verankert und viele Mediator:innen in ihren Reihen. Das Vorgehen der Kammerspitze können wir daher absolut nicht nachvollziehen. Auch Notariate, mit denen wir im guten Austausch stehen, halten diese Vorgangsweise für unrichtig”, meint er.

Investor Ruschin: “Kampf Goliath gegen David”

Auch Investor Benjamin Ruschin, dessen Big Cheese Venture am Startup beteiligt ist, äußert sich in der Aussendung kritisch gegenüber der ÖNK. Auseinandersetzungen wie jene der Notariatskammer gegen notarity würden Innovation im Land hemmen. “Immer wieder ziehen Kammern und Standesvertretungen gegen junge, innovative Unternehmen und oft sogar gegen die eigenen Pflichtmitglieder ins Feld, wenn es darum geht, Fortschritt zu verhindern. Einen solchen Kampf Goliath gegen David überleben viele Startups nicht”, so Ruschin.

Bei notarity sei das aber nicht der Fall gewesen: “Letztlich hat notarity die Klage stärker gemacht – sie haben ihre Prozesse noch einmal intensiv überarbeitet, massiv an Bekanntheit gewonnen und ihre Internationalisierung vorangetrieben”, meint der Investor. Das Startup setzte zuletzt mehrere Internationalisierungsschritte, wie brutkasten berichtete. Mittlerweile habe man Nutzer:innen aus rund 100 Ländern, heißt es vom Unternehmen.

Kein Kommentar von der Notariatskammer

Brutkasten fragte bei der ÖNK um ein Statement zu Schusters Aussagen an. Von der Kammer heißt es aber lediglich: “Das Gericht hat am letzten Verhandlungstag ein schriftliches Urteil für Anfang August 2024 angekündigt. Da es sich entsprechend nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, wird die Österreichische Notariatskammer keine Stellungnahme abgeben. Wir bitten um Verständnis.”

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AI Summaries

Corona-Maskenpflicht in Österreich wieder ab 24. Juli

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