21.07.2020

Corona-Maskenpflicht in Österreich wieder ab 24. Juli

Ab 24. Juli wird das Tragen von Corona-Schutzmasken im Supermarkt, in Banken und Postfilialen wieder verpflichtend.
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Coronakrise - Warum das Epidemiegesetz sterben musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten
Bundeskanzler Sebastian Kurz | (c) BKA

In den vergangenen Tagen wurde in Medien vermehrt darüber spekuliert, dass die Pflicht zum Tragen von Masken in Österreich wieder eingeführt werden könnte. Hintergrund dessen sind die zuletzt wieder gestiegenen Zahlen an Corona-Infektionen und die damit verbundene Angst vor einer zweiten Welle. Nun hat die Bundesregierung in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer entsprechende Maßnahmen verkündet.

Wo die Corona-Maske getragen werden muss

Demnach gilt ab 24. Juli wieder die Corona-Maskenpflicht in Supermärkten sowie in Bank- und Postfilialen, wie die Regierung auf der Pressekonferenz verkündet. Laut Innenminister Nehammer gilt dabei das „Hausrecht“: Trägt ein Kunde keine Maske, so kann der Supermarkt den Einlass verwehren. Gibt es weitere Unstimmigkeiten, so kann die Polizei einschreiten.

Erhalten bleiben auch die Regeln zu den Orten, an denen schon bisher das Tragen von MNS-Masken verpflichtend war, wie Gesundheitsminister Anschober ausführt: Dazu zählen die Öffentlichen Verkehrsmittel, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Fach- und Publikumsmessen sowie Apotheken und Dienstleistungsbetrieben. In den Öffentlichen Verkehrsmitteln wird derzeit verstärkt kontrolliert, in manchen Fällen werden Strafen verhängt.

Strafen gegen Quarantäne-Bruch

A propos Strafen: Innenminister Karl Nehammer erwähnte im Kontext der Pressekonferenz auch, dass kontrolliert wird, ob eine verhängte Quarantäne tatsächlich eingehalten wird. Demnach wurde bisher 56.000 Mal die Einhaltung von Quarantäne-Maßnahmen kontrolliert, 260 Mal wurden Strafen verhängt.

Das Brechen der Quarantäne ist laut Nehammer „kein Kavaliersdelikt“: Ist die Person nicht mit dem Coronavirus infiziert, so beträgt die Strafe 1450 Euro. Ist die Person nachweislich infiziert, so gibt es überdies noch Maßnahmen aus dem Strafgesetzbuch.

Corona-Ampel für regionale Corona-Cluster

Außerdem verkündete die Regierung auf der Pressekonferenz di Einführung eines Corona-Ampelsystems, mit dem regionale Cluster der Pandemie identifiziert werden können. Darauf aufbauend soll es möglich sein, regionale Maßnahmen zu setzen. Als Basis hierfür dürfte wohl die Karte des Complexity Science Hub gelten, welche zuletzt neben der österreichischen auch in einer internationalen Variante vorhanden ist.

Laut Anschober wird man im Sommer-Ministerrat kommende Woche jene Kriterien beschließen, nach denen die Corona-Ampel erstellt wird. Zusätzlich wird eine „Corona-Kommission“ etabliert, welche die Verantwortung für das Ampelsystem übernimmt. Im August wird es einen Probebetrieb geben; zusätzlich werden Leitlinien dazu entwickelt, wie bei einem regionalen Ausbruch vorzugehen ist. Im September sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit Österreich im Herbst ein „voll funktionsfähiges Ampelsystem“ hat.

Verstärkte Corona-Kontrollen an den Grenzen

Ein Problem ist laut Kurz schließlich noch die Einschleppung des Coronavirus aus dem Ausland, und hier ganz besonders aus den Staaten des Westbalkan. Dementsprechend werden hier die Grenzkontrollen verschärft und Quarantäne-Maßnahmen stärker überprüft. Ab Freitag ist die Einreise aus Risikogebieten nur noch mit negativem PCR-Test erlaubt. Der Test muss aus einem zertifizierten Labor stammen.

Auch werden vermehrt Ansteckungen bei Religionsgemeinschaften mit Bezug zu den Risikogebieten verzeichnet. Daher werden hier die Gottesdienste reduziert, es sind ebenfalls Masken zu tragen.

Die Pressekonferenz vom 21.7. als Live-Stream

Aktuelle Coronavirus-Zahlen in Österreich

DAm 21. Juli zu mittag gab es laut offiziellem Dashboard des Gesundheitsministeriums 1373 aktive Corona-Fälle, insgesamt wurden bisher 19.758 Personen positiv auf das Virus getestet. Die meisten aktiv an Corona erkrankten Personen gibt es derzeit in Oberösterreich (496), gefolgt von Wien (449).

Derzeit sind 96 Normalbetten sowie 16 Intensivbetten belegt. Es sind noch 9750 Normalbetten und 785 Intesnivbetten verfügbar. Die Zahl der an Corona erkrankten Personen ist somit in den vergangenen Wochen wieder gestiegen, es sind jedoch noch ausreichend Betten verfügbar.

Die aktuellen Maßnahmen sollen laut der Regierung jedoch dazu entgegen, einer möglichen zweiten Welle entgegen zu steuern. Anschober betont in diesem Kontext erneut, dass die Pandemie weltweit voranschreite: Es bestätige sich die Prognose der WHO von März 2020, dass es sich bei Covid-10 um die schlimmste Pandemie seit rund 100 Jahren handle.

Kurz in Brüssel: EU-Corona-Rettungspaket

Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte aufgrund der zuletzt gestiegenen Corona-Zahlen bereits vergangene Woche eine Ausweitung der Maskenpflicht angedeutet. Zuletzte verweilte er aber in Brüssel, um dort gemeinsam mit den anderen Regierungschefs das EU-Corona-Rettungspaket zu beschließen. Es wird davon ausgegangen, dass die EU die daraus entstandenden Schulden bis zum Jahr 2058 zurückzahlt.

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Noxtua-Gründer Leif-Nissen Lundbæk und Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl | © Kidizin Sane
Noxtua-Gründer Leif-Nissen Lundbæk und Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl | © Kidizin Sane

Das Berliner Legal-Tech-Scaleup Noxtua hat seine Series-C-Finanzierungsrunde mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro abgeschlossen. Es ist die bislang größte Geldspritze für ein Rechts-KI-Unternehmen in Deutschland. Im Zuge der Kapitalerhöhung übernimmt der deutsche Fachverlag C.H.Beck die Mehrheit an dem Unternehmen, während die Wiener Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung als neuer Investor einsteigt.

Susanne Stein-Pressl, geschäftsführende Gesellschafterin bei Manz, ordnet den Schritt in die Unternehmensgeschichte ein: „Seit mehr als 40 Jahren nimmt Manz eine Pionierrolle in der Digitalisierung des Rechtswesens ein“. Das Investment sei vor diesem Hintergrund eine konsequente Fortführung der eigenen Digitalisierungsstrategie. „Deshalb ist für uns die Investitionsrunde der nächste logische Schritt“, so Stein-Pressl.

Manz mit langer Digitalisierungs-Geschichte

Für den 1849 in Wien gegründeten Fachverlag fügt sich die Beteiligung in eine Reihe bestehender Innovationen ein. Manz führte bereits 1986 die Rechtsdatenbank (RDB) in Österreich ein und stellte Anfang 2025 mit „Genjus KI“ einen eigenen Rechercheassistenten vor. Seit 2025 kooperiert der Verlag zudem operativ mit Noxtua an der Lösung „Manz-Noxtua“, um Fachinformationen auf einer gemeinsamen Plattform zu bündeln.

Mit dem Einstieg will das Wiener Verlagshaus die Qualitätsstandards juristischer Inhalte auch im KI-Zeitalter sichern. „Vertrauenswürdige Inhalte der Rechtsverlage bilden dabei schon immer das Fundament, auf dem Rechtsexpertinnen und -experten in ganz Europa arbeiten und das es zu schützen gilt“, betont Stein-Pressl. Als Verlag sehe sich Manz als Garant für die Wahrung dieser Qualität.

Gesellschafterkreis von Noxtua formiert sich um

Die Mehrheit der Anteile liegt nach dem Abschluss der Runde bei C.H.Beck. Der Münchner Traditionsverlag war bereits im April 2025 bei der Series B als Hauptinvestor eingestiegen. Klaus Weber aus der Gesamtgeschäftsführung von C.H.Beck begründet die Aufstockung mit den Veränderungen im Markt: „Die Verbindung qualitativ hochwertiger Daten mit innovativer KI-Technologie ist das Erfolgsrezept in einem sich rasch wandelnden Markt“. Zudem betont er die strategische Ausrichtung der Partner: „Für uns als Traditionsverlag ist dieses Engagement gemeinsam mit Manz auch eine Investition in die Zukunft des Rechts“.

Parallel zum Wechsel der Mehrheitsbeteiligung wird die Gesellschafterstruktur neu geordnet. Bisherige Wagniskapitalgeber wie die Global Brain Corporation, der KDDI Open Innovation Fund sowie Einzelinvestor Dominik Schiener scheiden als Eigner aus. Auch die Wirtschaftskanzleien CMS und Dentons geben ihre Anteile ab, verbleiben aber laut Unternehmensangaben als Ankerkunden. CMS hatte die Entwicklung der Software 2024 mitinitiiert.

Internationale Expansion

Noxtua wurde 2017 auf Basis von Forschung an der Universität Oxford und dem Imperial College London von Leif-Nissen Lundbæk und Michael Huth gegründet. Nach Unternehmensangaben beschäftigt das Scaleup derzeit rund 100 Mitarbeiter:innen an sechs europäischen Standorten – darunter Berlin, Paris, Stockholm, Zagreb, München und Fribourg – und kommt auf mehr als 30.000 Nutzerinnen und Nutzer.

Das frische Kapital soll laut Aussendung vor allem in die Weiterentwicklung der spezialisierten Arbeitsbereiche sowie in die Expansion in weitere europäische Märkte fließen. Die Software deckt typische juristische Arbeitsabläufe wie Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung ab und greift dabei auf Daten lizenzierter Fachverlage zurück.

Leif-Nissen Lundbæk, CEO und Gründer von Noxtua, kommentiert den Abschluss der Runde: „Wir entwickeln Noxtua basierend auf den exklusiven Inhalten führender Fachverlage vom ganzen Kontinent und haben so u.a. bereits Europas größte Rechtsdatenbank und Europas größtes Netzwerk unabhängiger Rechtsverlage aufgebaut“. Die Vertiefung der Partnerschaft ordnet er als Signal ein: „Die gemeinsame Investition von C.H. Beck und Manz in Noxtua ist deshalb auch ein starkes Zeichen an den Markt“.

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Corona-Maskenpflicht in Österreich wieder ab 24. Juli

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