10.08.2020

Corona-Investitionsprämie fixiert: Klima-Killer ausgeschlossen

Die Investitionsprämie für Unternehmen über sieben bzw. 14 Prozent kann ab 1. September über das aws beantragt werden.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Mitte Juni wurde sie erstmals angekündigt – nun ist sie fertig ausgearbeitet: Die Investitionsprämie. Als Teil der Corona-bedingten Konjunktur-Maßnahmen der Regierung soll sie Unternehmen dazu animieren, trotz der Krise in den Ausbau zu investieren. Nachdem es in der ersten Phase der Corona-Maßnahmen darum gegangen sei, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen, gehe es nun um die nachhaltige Sicherung des Standorts, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium.

“Gerade jetzt sind Investitionen der stärkste Treiber für den österreichischen Wirtschaftsstandort. Die Unterstützung bei Investitionen wirkt unmittelbar für den Betrieb, erzeugt Nachfrage am angespannten Markt und schafft österreichische Jobs. Durch die Investitionsprämie wollen wir gezielt die Investitionstätigkeit der Betriebe anregen und setzen damit Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse”, kommentiert Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das neue Zuschussprogramm fördere auch mit 14 Prozent gezielt den “digitalen Schub aus der Corona-Krise” und solle Unternehmen helfen, wettbewerbsfähiger und krisenfester zu werden.

Investitionsprämie: Digitalisierung, Nachhaltigkeit und HealthTech begünstigt

Gefördert werden mit der Investitionsprämie, die vom aws abgewickelt und als Zuschuss ausgezahlt wird, Neuinvestitionen eines Unternehmens an österreichischen Standorten. Bezugsberechtigt sind alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche. Die Basisprämie beträgt sieben Prozent. Mit einer Prämie von 14 Prozent besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Gesundheit und Life Science. “Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, oder Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleistungen”, heißt es vom Ministerium weiter.

Investitionen ab 5.000 Euro und bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss gefördert. Im Einzelfall erhält damit jede Unternehmerin bzw. jeder Unternehmer eine Investitionsprämie von mindestens 350 Euro (bei einem Investitionsvolumen von 5.000 Euro). Die Prämie kann von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt werden, rückwirkend beantragbar.

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Darüber, dass Menschen und Unternehmen ihren ökologischen Fußabdruck verkleinern müssen, herrscht zumindest hier in Europa weitgehend Konsens. Dabei ergibt sich auch eine sehr praktische, technische Frage: Wie wird der ökologische Fußabdruck überhaupt möglichst genau ermittelt? Einiges an Expertise in diesem Feld bringt das Wiener Startup Inoqo mit. Dafür holte die Europäische Kommission es nun in sein Technical Advisory Board of the Environmental Footprint.

Inoqo schickt Head of Research Bernhard Wohner ins Technical Advisory Board

In so einem Technical Advisory Board (TAB) bringt die Kommission Repräsentant:innen der EU-Mitgliedsstaaten, öffentliche Einrichtungen, Expert:innen und Organisationen zusammen, um wissenschaftsbasierte Ergebnisse zu bekommen. Für Inoqo soll nun Head of Research Bernhard Wohner Teil des Advisory Boards werden, heißt es vom Startup. Konkret soll er seine Expertise in zwei Untergruppen einbringen: in der Agricultural Working Group (AWG), die sich mit der Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks im landwirtschaftlichen Bereich beschäftigt, sowie in der Data Working Group (DWG), die sich mit den softwareseitigen Themen in dem Kontext beschäftigt.

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“Diese Ernennung ist ein starker Beweis für unsere Expertise in diesem Bereich und stärkt unsere Möglichkeiten, kommende EU-Vorschriften mitzugestalten. Sie stellt auch sicher, dass unsere Lösung vollständig mit den sich weiterentwickelnden EU-Vorschriften übereinstimmt und unseren Kunden einen zukunftssicheren, konformen Ansatz für die Ermittlung ihres Fußabdrucks bietet“, kommentiert inoqo-CEO Markus Linder.

Methodologie wird seit 2013 weiterentwickelt

Die Europäische Kommission brachte bereits 2013 die erste standardisierte Methodologie zur Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks heraus. Diese wird seitdem mit Hilfe des Technical Advisory Boards weiterentwickelt. “Durch die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und anderen führenden Experten stellt inoqo sicher, dass Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie über die notwendigen Instrumente und Erkenntnisse verfügen, um ihren ökologischen Fußabdruck zu bewerten, zu optimieren und effektiv zu kommunizieren”, heißt es vom Startup zur neuen Rolle.

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