10.08.2020

Corona-Investitionsprämie fixiert: Klima-Killer ausgeschlossen

Die Investitionsprämie für Unternehmen über sieben bzw. 14 Prozent kann ab 1. September über das aws beantragt werden.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Mitte Juni wurde sie erstmals angekündigt – nun ist sie fertig ausgearbeitet: Die Investitionsprämie. Als Teil der Corona-bedingten Konjunktur-Maßnahmen der Regierung soll sie Unternehmen dazu animieren, trotz der Krise in den Ausbau zu investieren. Nachdem es in der ersten Phase der Corona-Maßnahmen darum gegangen sei, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen, gehe es nun um die nachhaltige Sicherung des Standorts, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium.

„Gerade jetzt sind Investitionen der stärkste Treiber für den österreichischen Wirtschaftsstandort. Die Unterstützung bei Investitionen wirkt unmittelbar für den Betrieb, erzeugt Nachfrage am angespannten Markt und schafft österreichische Jobs. Durch die Investitionsprämie wollen wir gezielt die Investitionstätigkeit der Betriebe anregen und setzen damit Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse“, kommentiert Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das neue Zuschussprogramm fördere auch mit 14 Prozent gezielt den „digitalen Schub aus der Corona-Krise“ und solle Unternehmen helfen, wettbewerbsfähiger und krisenfester zu werden.

Investitionsprämie: Digitalisierung, Nachhaltigkeit und HealthTech begünstigt

Gefördert werden mit der Investitionsprämie, die vom aws abgewickelt und als Zuschuss ausgezahlt wird, Neuinvestitionen eines Unternehmens an österreichischen Standorten. Bezugsberechtigt sind alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche. Die Basisprämie beträgt sieben Prozent. Mit einer Prämie von 14 Prozent besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Gesundheit und Life Science. „Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, oder Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleistungen“, heißt es vom Ministerium weiter.

Investitionen ab 5.000 Euro und bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss gefördert. Im Einzelfall erhält damit jede Unternehmerin bzw. jeder Unternehmer eine Investitionsprämie von mindestens 350 Euro (bei einem Investitionsvolumen von 5.000 Euro). Die Prämie kann von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt werden, rückwirkend beantragbar.

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Notarin Maria Thierrichter | (c) Julia Dragosits
Notarin Maria Thierrichter | (c) Julia Dragosits

Dieses Advertorial erschien zuerst in der neuen Ausgabe des brutkasten-Printmagazins „Neue Welten“. Das Magazin wird exklusiv an die wichtigsten Stakeholder des österreichischen Innovations-Ecosystems zugestellt. Eine Möglichkeit zum Download findet sich am Ende des Beitrags.


Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung – bei der Unternehmensgründung sind in Österreich einige Formalitäten abzuwickeln. Und zu diesem Punkt muss man erst einmal kommen, denn davor stellen sich ganz grundsätzliche Fragen; etwa, welche Gesellschaftsform am besten geeignet ist: GmbH, FlexCo oder doch eine Personengesellschaft?

Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt ist die Namensfindung – denn der Name muss nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern darf auch keine bestehenden Markenrechte verletzen. Und auch darüber hinaus besteht ganz zu Beginn eine Menge Beratungsbedarf, um eine stabile Basis zu schaffen.

Rundum-Paket für die Gründung

Die gute Nachricht: All das muss man nicht mühevoll selbst herausfinden. Es gibt die oft geforderte Anlaufstelle, die als One-Stop-Shop alles aus einer Hand bietet, bereits: die Notariate. „Eine gute Beratung am Beginn der Gründung eines Unternehmens ist ein höchst empfehlenswerter Schritt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein solide gebautes Fundament schützt vor einstürzenden Mauern“, sagt Maria Thierrichter, Notarin in Wien.

Die rund 530 österreichischen Notariate bieten angehenden Unternehmer:innen ein Rundum-Paket zur Gründung – von der rechtlichen Beratung über die Vertragsgestaltung bis zur administrativen Umsetzung. „Bei Notaren und Notarinnen werden alle rechtlichen Schritte, die bei der Gründung eines Unternehmens anfallen, vorgenommen. Dies hat für die Gründerinnen und Gründer den Vorteil, dass effiziente Abläufe kombiniert mit kompetenter Beratung geboten werden“, präzisiert Notarin Thierrichter.

Gesamte Gründung in 24 Stunden im One-Stop-Shop Notariat

Und wie sieht das in der Praxis aus? Zu Beginn jeder Gründung steht das sogenannte Assessment: In einem persönlichen oder digitalen Gespräch wird gemeinsam mit dem Notar oder der Notarin geklärt, welche Gesellschaftsform für die geplante Geschäftstätigkeit geeignet ist. Dabei werden neben Haftungsfragen auch steuerliche Überlegungen mitgedacht. Die Rechtsform eines Unternehmens kann übrigens ohne steuerliche Nachteile zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Auch dabei begleiten Notariate den Übergang rechtssicher und effizient.

Darüber hinaus übernehmen Notariate alle relevanten Schritte von der Prüfung des Firmennamens über Vertragserrichtung und Anmeldung beim Firmenbuch bis hin zur Beantragung von Steuer- und UID-Nummern. Alle Formalitäten im Gründungsprozess können in diesem One-Stop-Shop in vielen Fällen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden.

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AI Summaries

Corona-Investitionsprämie fixiert: Klima-Killer ausgeschlossen

  • Mitte Juni wurde sie erstmals angekündigt – nun ist sie fertig ausgearbeitet: Die Investitionsprämie.
  • Als Teil der Corona-bedingten Konjunktur-Maßnahmen der Regierung soll sie Unternehmen dazu animieren, trotz der Krise in den Ausbau zu investieren.
  • Nachdem es in der ersten Phase der Corona-Maßnahmen darum gegangen sei, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen, gehe es nun um die nachhaltige Sicherung des Standorts, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium.
  • Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, mit einer Prämie von 14 Prozent besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Gesundheit und Life Science.
  • Der Zuschuss kann von Unternehmen jeder Größe ab 1. September beantragt werden.

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Corona-Investitionsprämie fixiert: Klima-Killer ausgeschlossen

  • Mitte Juni wurde sie erstmals angekündigt – nun ist sie fertig ausgearbeitet: Die Investitionsprämie.
  • Als Teil der Corona-bedingten Konjunktur-Maßnahmen der Regierung soll sie Unternehmen dazu animieren, trotz der Krise in den Ausbau zu investieren.
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  • Der Zuschuss kann von Unternehmen jeder Größe ab 1. September beantragt werden.

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  • Mitte Juni wurde sie erstmals angekündigt – nun ist sie fertig ausgearbeitet: Die Investitionsprämie.
  • Als Teil der Corona-bedingten Konjunktur-Maßnahmen der Regierung soll sie Unternehmen dazu animieren, trotz der Krise in den Ausbau zu investieren.
  • Nachdem es in der ersten Phase der Corona-Maßnahmen darum gegangen sei, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen, gehe es nun um die nachhaltige Sicherung des Standorts, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium.
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  • Mitte Juni wurde sie erstmals angekündigt – nun ist sie fertig ausgearbeitet: Die Investitionsprämie.
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