10.08.2020

Corona-Investitionsprämie fixiert: Klima-Killer ausgeschlossen

Die Investitionsprämie für Unternehmen über sieben bzw. 14 Prozent kann ab 1. September über das aws beantragt werden.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Mitte Juni wurde sie erstmals angekündigt – nun ist sie fertig ausgearbeitet: Die Investitionsprämie. Als Teil der Corona-bedingten Konjunktur-Maßnahmen der Regierung soll sie Unternehmen dazu animieren, trotz der Krise in den Ausbau zu investieren. Nachdem es in der ersten Phase der Corona-Maßnahmen darum gegangen sei, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen, gehe es nun um die nachhaltige Sicherung des Standorts, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium.

„Gerade jetzt sind Investitionen der stärkste Treiber für den österreichischen Wirtschaftsstandort. Die Unterstützung bei Investitionen wirkt unmittelbar für den Betrieb, erzeugt Nachfrage am angespannten Markt und schafft österreichische Jobs. Durch die Investitionsprämie wollen wir gezielt die Investitionstätigkeit der Betriebe anregen und setzen damit Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse“, kommentiert Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das neue Zuschussprogramm fördere auch mit 14 Prozent gezielt den „digitalen Schub aus der Corona-Krise“ und solle Unternehmen helfen, wettbewerbsfähiger und krisenfester zu werden.

Investitionsprämie: Digitalisierung, Nachhaltigkeit und HealthTech begünstigt

Gefördert werden mit der Investitionsprämie, die vom aws abgewickelt und als Zuschuss ausgezahlt wird, Neuinvestitionen eines Unternehmens an österreichischen Standorten. Bezugsberechtigt sind alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche. Die Basisprämie beträgt sieben Prozent. Mit einer Prämie von 14 Prozent besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Gesundheit und Life Science. „Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, oder Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleistungen“, heißt es vom Ministerium weiter.

Investitionen ab 5.000 Euro und bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss gefördert. Im Einzelfall erhält damit jede Unternehmerin bzw. jeder Unternehmer eine Investitionsprämie von mindestens 350 Euro (bei einem Investitionsvolumen von 5.000 Euro). Die Prämie kann von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt werden, rückwirkend beantragbar.

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AI Summaries

Corona-Investitionsprämie fixiert: Klima-Killer ausgeschlossen

  • Mitte Juni wurde sie erstmals angekündigt – nun ist sie fertig ausgearbeitet: Die Investitionsprämie.
  • Als Teil der Corona-bedingten Konjunktur-Maßnahmen der Regierung soll sie Unternehmen dazu animieren, trotz der Krise in den Ausbau zu investieren.
  • Nachdem es in der ersten Phase der Corona-Maßnahmen darum gegangen sei, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen, gehe es nun um die nachhaltige Sicherung des Standorts, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium.
  • Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, mit einer Prämie von 14 Prozent besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Gesundheit und Life Science.
  • Der Zuschuss kann von Unternehmen jeder Größe ab 1. September beantragt werden.

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Corona-Investitionsprämie fixiert: Klima-Killer ausgeschlossen

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  • Mitte Juni wurde sie erstmals angekündigt – nun ist sie fertig ausgearbeitet: Die Investitionsprämie.
  • Als Teil der Corona-bedingten Konjunktur-Maßnahmen der Regierung soll sie Unternehmen dazu animieren, trotz der Krise in den Ausbau zu investieren.
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  • Der Zuschuss kann von Unternehmen jeder Größe ab 1. September beantragt werden.

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  • Mitte Juni wurde sie erstmals angekündigt – nun ist sie fertig ausgearbeitet: Die Investitionsprämie.
  • Als Teil der Corona-bedingten Konjunktur-Maßnahmen der Regierung soll sie Unternehmen dazu animieren, trotz der Krise in den Ausbau zu investieren.
  • Nachdem es in der ersten Phase der Corona-Maßnahmen darum gegangen sei, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen, gehe es nun um die nachhaltige Sicherung des Standorts, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium.
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