01.12.2021

Corona: Das müssen KMU und Startups jetzt zu Förderungen wissen

Viele Unternehmen sind durch die Pandemie seit zwei Jahren unter finanzieller Dauerbelastung. Förderungen, Zuschüsse und Garantien können helfen.
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Gerda Just-Ebermann, Leiterin des GründerCenters der Erste Bank © Marlena König
Gerda Just-Ebermann, Leiterin des GründerCenters der Erste Bank © Marlena König
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Die Corona-Pandemie ist auch nach zwei Jahren nicht überwunden und wieder führt sie Österreich in einen Lockdown. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist das erneut eine enorme Belastungsprobe. Der Staat unterstützt mit Wirtschaftshilfen und Fördermaßnahmen – doch da kann man schnell den Überblick verlieren. Gerda Just-Ebermann, Leiterin des GründerCenters der Erste Bank und Expertin für Gründer:innen- und Startup-Finanzierungen sowie Förderungen, erklärt im Interview, worauf es jetzt ankommt.

Österreich ist wieder im Lockdown und vielen kleineren und mittleren Unternehmen und Startups bricht ein großer Teil der Umsätze weg. Die Wirtschaftshilfen greifen nicht immer – sie sind aber auch nicht die einzige Möglichkeit. Taugen Förderungen in dem Fall?

Gerda Just-Ebermann: Die Wirtschaftshilfen sind grundsätzlich sehr positiv und funktionieren in den meisten Fällen auch zielgerichtet. Problematisch ist aber, dass sie sich größtenteils auf den Umsatz und die Kosten vor Corona beziehen. Das bedeutet, dass ein unmittelbar vor oder während Corona gegründetes Unternehmen kaum einen Anspruch auf Umsatzersatz geltend machen kann. Auch der Startup-Hilfs-Fonds war schnell vergriffen, aber die Überbrückungsfinanzierungen stehen unter gewissen Voraussetzungen nach wie vor auch für junge Unternehmen zu Verfügung. Unabhängig von Corona empfehlen wir Gründer:innen und Startups aber generell sich über Zuschüsse zu informieren, gerade in der Anfangsphase einer Unternehmung gibt es hier zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten.

Können Förderungen auch akut helfen? Mit welchem Zeithorizont muss man rechnen?

Die Überbrückungsfinanzierungen stehen im Schnellverfahren verhältnismäßig rasch zu Verfügung. Trotzdem muss man im Schnitt mit mehreren Wochen ab Einreichung rechnen. Daher raten wir unseren KundInnen bei drohenden Liquiditätsengpässen und in Zeiten von Unsicherheit möglichst rasch Kontakt mit der Bank aufzunehmen, um schnelle Lösungen, wie zum Beispiel die Vorfinanzierung der Kurzarbeit, gemeinsam zu finden. In den nächsten Wochen steht ja auch die Auszahlung des 14. Gehalts an, diese doppelten Zahlungen sind aufgrund des Lockdowns wohl nicht zur Gänze aus den operativen Umsätzen zu finanzieren. Die Zuschüsse können aber frühestens Mitte Dezember beantragt werden und da könnte es bei einigen Unternehmen einen kurzfristigen Rahmen oder die Stundung der Kreditraten brauchen. Also auch hier, je eher Kontakt mit der Bank aufgenommen wird, desto besser ist die benötigte Liquidität planbar.

Förderungen lassen sich zwar nicht generalisieren, aber gibt es Programme, die Sie besonders empfehlen können?

Die wichtigsten Förderungen aus Banksicht sind sogenannte „Kreditgarantien“ – also Instrumente, mit denen sich Finanzierungen besichern lassen. Im Bereich der Startups gelingt der Ersteinstieg in eine Bankfinanzierung in vielen Fällen über die AWS-Förderung „Eigenkapital hebeln“ (besser bekannt als „Double Equity). Für diese Aufgabenstellungen haben wir im GründerCenter der Erste Bank in der Beratung eine besondere Expertise aufgebaut und können die Kund:innen speziell dahingehend unterstützen, den geeigneten Zeitpunkt für eine Fremdkapitalfinanzierung festzulegen.

Welche Programme sind speziell für junge Startups geeignet?

Startups, die sich noch in einer Frühphase befinden, wo es etwa um den Proof-of-concept oder die Prototypenentwicklung geht sollten insbesondere die Möglichkeit von Zuschussförderungen nutzen. Der zentrale Vorteil ist, dass es hier keine Rückzahlungsverpflichtung gibt, falls das Projekt nicht erfolgreich verläuft. Praktisch alle Förderstellen bieten solche Programme an (z.B. FFG, AWS, Wirtschaftsagentur). Zwei Tipps dazu: Erstens werden solche Zuschüsse nicht nur für Technologieprojekte vergeben, sondern zum Beispiel auch für die Kreativwirtschaft oder den gewerblichen Bereich. Zweitens werden solche Programme immer wieder zeitlich befristet oder mit einer Volumensdeckelung aufgelegt (sogenannte „Calls“). Man sollte sich also regelmäßig über neue Angebote der Förderstellen informieren. Hier ist ein praktischer Tipp, dass man die Newsletter der einzelnen Förderstellen abonniert, damit man das geeignete Angebot nicht verpasst.

Wie findet man am schnellsten heraus, welche Programme passen?

Das ist teilweise wirklich nicht leicht, da es sowohl auf Bundes- als auch Landesebene ein breites Angebot von Förderprogrammen gibt. Regelmäßig die Homepages der Förderstellen checken, insbesondere hinsichtlich der zeitlich begrenzten Förderaktionen.

Für Projekte, die aufgrund ihres Entwicklungsgrades und ihrer Marktreife bereits die Möglichkeit einer Bankfinanzierung aufweisen, entwickeln die Expert:innen des GründerCenters unter Berücksichtigung weiterführender Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel Garantieübernahmen, gerne eine passende Finanzierungsstruktur. Hier können Unternehmer:innen mit dem Förderungs-Check für GründerInnen der Erste Bank den ersten Schritt machen, um die jeweils geeignete Förderung zu finden.

Im Bereich der Frühphasenförderung für technologieorientierte Startups kann es Sinn machen, auf die Angebote von spezialisierten Unternehmensberater:innen zurückzugreifen, die hier schnell einen komprimierten Überblick über Spezialprogramme liefern können. Diese können dann auch bei der Aufbereitung der benötigten Unterlagen gezielt unterstützen.

Ein Förderantrag kann schnell sehr umfangreich sein. Was ist bei Anträgen Ihrer Erfahrung nach am wichtigsten?

Das Kernstück jedes Förderantrages ist ein aussagekräftiger Businessplan. Dieser sollte möglichst knapp und präzise die wesentlichen Parameter des Unternehmens und des Projektes darstellen. Wichtig ist hier, dass er auch für nicht fachkundige Adressaten gut verständlich ist. Es kommt nicht zwingend auf den Umfang an, auch die Entscheider:innen in den Förderstellen sind in der Regel keine Fachexpert:innen und sind dankbar für verständlich aufbereitete Zusammenfassungen. Dazu unser Tipp: bei der Erstellung des Businessplanes gibt es die Möglichkeit eine geförderte Unternehmensberatung durch die WKO in Anspruch zu nehmen. Ein guter Businessplan ist zudem die Grundlage für ein erfolgreiches Bankgespräch mit den Expert:innen des GründerCenters und kann ausserdem mit wenig Aufwand für weitere Fördereinreichungen herangezogen werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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