03.11.2023

Copy & Paste: Was tun, wenn Big Player der Branche das eigene Wording nachahmen?

Outlize-Founder Rafael Auferbauer bemerkte Werbung in den sozialen Medien und dachte sich, "das kenne ich". Er berichtet darüber, wie eine Konkurrenz-Agentur neuerdings mit den gleichen Worten bzw. Slogans wirbt und gibt jungen Gründer:innen präventive Tipps für dieses Problem.
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© Tobias Pehböck - Rafael Auferbauer von outlize.

Eines der ersten Dinge, die man im Unternehmertum herausfindet, ist: „Nachahmung ist legitim“. Meist versteht man darunter das Kopieren von Produkten, die ihre Marktreife bereits bewiesen haben und gut funktionieren. Berühmte Beispiele davon lassen sich etwa in jedem Supermarkt finden oder auch in SaaS-Angeboten diverser Startups. Allerdings gibt es auch eine andere Form der „Übernahme“, wie Outlize-Founder Rafael Auferbauer feststellen musste.

Outlize und die „Charakterstärke“

Der Gründer des Branding-Startups hat vor einiger Zeit bemerkt, dass ein großer Konkurrent, ein Big Player oder „Platzhirsch“ in der Branche, wie er die Agentur nennt, ihr Wording übernimmt. In diversen Social Media-Feeds fielen ihm Advertorials auf, deren Botschaften ähnlich oder sehr stark an die outlize-Message angelehnt waren.

Vorranging geht es um den Begriff „Charakterstärke„, mit denen das Wiener Startup wirbt.

„Der Charakterstärke-Begriff kommt nicht von ungefähr“, erklärt Auferbauer. „Wir haben outlize gegründet, weil wir so etwas im Markt und Branding vermisst haben. Es gibt sehr wenige starke Brands in Österreich und sehr wenig Tiefgang. Das und die Oberflächlichkeit der Branche hat uns zu Gründungszeiten gestört. Meist geht es mehr darum, wie gewinne ich einen Kreativwettbewerb, statt eine starke Marke aufzubauen. Man muss jedoch Charakter zeigen und aus der Masse herausstechen; eine Community aufbauen, die sich mit der Brand identifiziert.“

Outlize hat deshalb einen Prozess entwickelt, den Auferbauer als „tiefgehend“ bezeichnet. Es geht darum den „emotionalen Trigger“ als Antreiber der Marke zu erarbeiten und zu definieren. Darauf Aufbauend liegt der Fokus auf Positionierung und um die Frage nach den idealen Kund:innen, Erreichbarkeit derer und das Gewinnen von echten Fans.

Konkurrent testet

Der angesprochene Konkurrent scheint, so Auferbauer, das Wording, das er entwickelt hat, testen zu wollen. Und das mit größeren Mitteln als ein junges Startup zur Verfügung hat: „Ihre Online-Präsenz ist sehr stark, man sieht viele Ads“, sagt er und empfindet das einerseits als „nervig“, andererseits als einen Beweis, dass seine Firma gute Arbeit leistet.

Auferbauer hat das Gefühl – obwohl er der Konkurrenz auch gute Arbeit attestiert – dass viele Branding-Agenturen gleich auftreten und dieses Gefühl von „seine Arbeit leben“ nicht in sich haben. Er selbst verwendet sein Wording um den eigenen „Claim“ zu stärken und nicht „einer von vielen“ zu sein.

„Das ist das, was mich amüsiert“, sagt er. „Ich kann schnell etwas behaupten, aber das, was uns bei outlize ausmacht, nicht erreichen. Das ist etwas, was ich anderen, die mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben, mitgeben möchte. Im Endeffekt ist es ein Kompliment, ein Argument, das man innovativ ist und andere bloß versuchen da mitzuschneiden.“

Rechtliche Komponente

Auferbauer hat sich schlau gemacht, ob man Teile des Wording schützen könnte und sich mit seinem Anwalt Wolfgang Stenzel ausgetauscht.

Jener sagt: „Auf den ersten Blick könnte überlegt werden, ob das Wort ‚charakterstark‘ als Marke zu schützen wäre. Die Eintragung als Marke könnten jedoch daran scheitern, dass es sich um eine rein beschreibende Angabe handeln könnte. Rein beschreibende Marken sind nach dem Markenschutzgesetz von einer Registrierung ausgeschlossen.“

Und weiter: „Bei der Übernahme eines fremdem Wording könnte jedoch ein Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs iSd UWG erfüllt sein und eine sogenannte ’sonstige unlautere Handlung‘ durch Ausbeutung fremder Leistungen vorliegen. Das reine Nachahmen ist zwar an sich zulässig, kann jedoch unter Umständen den Begriff der Unlauterkeit dann erfüllen, wenn ein nicht geschütztes Arbeitsergebnis eines anderen ohne jegliche Eigenleistung in einem erheblichen Ausmaß oder gar zur Gänze 1:1 übernommen wird.“

Da jedoch die Bestimmungen des UWG sehr offen formuliert sind, bestehe ein breiter Interpretationsspielraum, wie Stenzel betont: „Auch die behaupteten Tatsachen, wie etwa, dass keine Eigenleistung vorliege, zu beweisen, ist in der Praxis kein leichtes Unterfangen. Darüber hinaus sind Gerichtsprozesse nach dem UWG sehr kostenintensiv und kleinere Unternehmen mit oftmals geringeren ‚Kriegskassen‘ aus dem Grund vielfach benachteiligt.“

Outlize-Founder und seine Empfehlungen

Auferbauer selbst hat seine Learnings aus den letzten Monaten gezogen und empfiehlt jedem Startup drei Dinge.

Er sagt: „Ich empfehle jedem Startup drei Dinge. Erstens, sich in der Tiefe damit zu beschäftigen, was einen ausmacht – so behauptet man die Statements nicht einfach nur, sondern lebt danach aus Überzeugung. Das werden die Menschen spüren. Zweitens, was den Schutz betrifft, ist es wichtig den Namen, wenn möglich, als Wortmarke zu schützen. Schutz eines Statements kann hilfreich sein, wenn dieses tatsächlich in seiner gesamten Aussage ‚outstanding‘ und wichtig für die Brand ist. Bei einzelnen beschreibenden Worten ist man rechtlich ohnehin relativ machtlos, wie man an unserem Beispiel sieht. Drittens empfehle ich, in einem solchen Fall abzuwägen, wie ‚gefährlich‘ die Situation tatsächlich ist und sich nicht mehr als notwendig, davon aufhalten zu lassen. Und, wenn das Business davon ernsthaft bedroht ist, sich auch professionelle Unterstützung von einem Markenschutz-Anwalt zu holen. Ansonsten heißt es, Charakter zeigen und das eigene Ding konsequent durchziehen.“

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vlnr: Florian Haas, Elisabeth Zehetner, Johannes Ferner, Elias Priesching, Florian Wimmer, Martina Geisler © EY/Point of View

Zum fünften Mal verlieh EY die Auszeichnungen an die wohl vielversprechendsten Scaleups des Jahres. Aus über 330 Einreichungen kürte eine 87-köpfige Fachjury gestern Abend im Gartenpalais Liechtenstein die besten heimischen Startups in 13 Kategorien sowie zwei Sonderkategorien.

Neben der Hauptkategorie „Scaleup of the Year“ wurden auch wieder die „Rising Stars“ sowie heuer erstmals auch „Founder of the Year“ ausgezeichnet. Florian Haas, Head of Startups bei EY, moderierte die dreistündige Preisverleihung außerdem nicht wie gewohnt solo, sondern holte sich erstmals EY-Partnerin Martina Geisler als Verstärkung an die Seite.

EY Scaleup Award Trophäe © EY/Point of View

Fiskaly wird Scaleup of the Year

In der Hauptkategorie setzte sich das 2019 gegründete Wiener Software-Unternehmen fiskaly durch, das cloudbasierte Lösungen für Fiskalisierung entwickelt. Sichtlich stolz über die Auszeichnung nahm Johannes Ferner, CEO bei fiskaly, den 3D-gedruckten Preis vom amtierenden Gewinner und Blockpit-Founder Florian Wimmer entgegen. Die Abläufe der EY Preisverleihungen kannte man bei fiskaly bereits vom Vorjahr. Da durfte Ferner den „EY Entrepreneur Of The Year“-Award entgegennehmen.

Und auch den Einreichungsprozess kannte das Wiener Unternehmen nur zu gut, wie Ferner in seiner Danksagung humorvoll kommentierte: „Alle guten Dinge sind 5 EY-Einreichungen“.

Factorymaker holt Rising Star of the Year

Beim DeepTech-Startup factorymaker jagt derzeit ein Erfolg den nächsten. Nachdem sich die Gründerinnen Julia Reisinger und Maria Zahlbruckner erst kürzlich beim Startup World Cup das Ticket für das Weltfinale im Silicon Valley sicherten, hieß es nun: „Rising Star of the Year“. Das Team überzeugte die Jury mit seiner Plattform für automatisierte industrielle Fertigungsprozesse und staubte zusätzlich den Spinoff-Sonderpreis ab.

Denise Hirner ist „Founder of the Year“

Erstmals wurde heuer auch der Sonderpreis „Founder of the Year“ verliehen, um die Persönlichkeiten hinter den Startups zu würdigen und ins Rampenlicht zu holen. Gemeinsam mit refurbed Co-Founder Kilian Kaminski und Managing Director von AustrianStartups Hannah Wundsam kürte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner die Mitgründerin und COO des DeepTech-Unternehmens UpNano, Denise Hirner.

Die Auszeichnung folgte auf eine Jury-Vorauswahl der Top-15-Anwärter und einem anschließenden Online-Voting. „Für mich ein absolut überraschender Gewinn. Die Anerkennung und die Laudatio haben mich wirklich ins Herz getroffen“, erklärte Hirner nach der Verleihung, deren Startup ebenfalls mit dem Spinnoff-Sonderpreis prämiert wurde.

EY Scaleup Award Founder Of The Year Denise Hirner (4. v.l.) (UpNano) © EY/Point of View

Vorregistrierung für 2027 geöffnet

Nach dem Event blicken die Veranstaltenden bereits nach vorne. Die Vorregistrierung für den EY Scaleup Award 2027 ist ab sofort geöffnet, bevor im Jänner die reguläre Bewerbungsphase startet.

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