03.11.2023

Copy & Paste: Was tun, wenn Big Player der Branche das eigene Wording nachahmen?

Outlize-Founder Rafael Auferbauer bemerkte Werbung in den sozialen Medien und dachte sich, "das kenne ich". Er berichtet darüber, wie eine Konkurrenz-Agentur neuerdings mit den gleichen Worten bzw. Slogans wirbt und gibt jungen Gründer:innen präventive Tipps für dieses Problem.
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Outlize, Wording, Nachahmung, Copy
© Tobias Pehböck - Rafael Auferbauer von outlize.

Eines der ersten Dinge, die man im Unternehmertum herausfindet, ist: “Nachahmung ist legitim”. Meist versteht man darunter das Kopieren von Produkten, die ihre Marktreife bereits bewiesen haben und gut funktionieren. Berühmte Beispiele davon lassen sich etwa in jedem Supermarkt finden oder auch in SaaS-Angeboten diverser Startups. Allerdings gibt es auch eine andere Form der “Übernahme”, wie Outlize-Founder Rafael Auferbauer feststellen musste.

Outlize und die “Charakterstärke”

Der Gründer des Branding-Startups hat vor einiger Zeit bemerkt, dass ein großer Konkurrent, ein Big Player oder “Platzhirsch” in der Branche, wie er die Agentur nennt, ihr Wording übernimmt. In diversen Social Media-Feeds fielen ihm Advertorials auf, deren Botschaften ähnlich oder sehr stark an die outlize-Message angelehnt waren.

Vorranging geht es um den Begriff “Charakterstärke“, mit denen das Wiener Startup wirbt.

“Der Charakterstärke-Begriff kommt nicht von ungefähr”, erklärt Auferbauer. “Wir haben outlize gegründet, weil wir so etwas im Markt und Branding vermisst haben. Es gibt sehr wenige starke Brands in Österreich und sehr wenig Tiefgang. Das und die Oberflächlichkeit der Branche hat uns zu Gründungszeiten gestört. Meist geht es mehr darum, wie gewinne ich einen Kreativwettbewerb, statt eine starke Marke aufzubauen. Man muss jedoch Charakter zeigen und aus der Masse herausstechen; eine Community aufbauen, die sich mit der Brand identifiziert.”

Outlize hat deshalb einen Prozess entwickelt, den Auferbauer als “tiefgehend” bezeichnet. Es geht darum den “emotionalen Trigger” als Antreiber der Marke zu erarbeiten und zu definieren. Darauf Aufbauend liegt der Fokus auf Positionierung und um die Frage nach den idealen Kund:innen, Erreichbarkeit derer und das Gewinnen von echten Fans.

Konkurrent testet

Der angesprochene Konkurrent scheint, so Auferbauer, das Wording, das er entwickelt hat, testen zu wollen. Und das mit größeren Mitteln als ein junges Startup zur Verfügung hat: “Ihre Online-Präsenz ist sehr stark, man sieht viele Ads”, sagt er und empfindet das einerseits als “nervig”, andererseits als einen Beweis, dass seine Firma gute Arbeit leistet.

Auferbauer hat das Gefühl – obwohl er der Konkurrenz auch gute Arbeit attestiert – dass viele Branding-Agenturen gleich auftreten und dieses Gefühl von “seine Arbeit leben” nicht in sich haben. Er selbst verwendet sein Wording um den eigenen “Claim” zu stärken und nicht “einer von vielen” zu sein.

“Das ist das, was mich amüsiert”, sagt er. “Ich kann schnell etwas behaupten, aber das, was uns bei outlize ausmacht, nicht erreichen. Das ist etwas, was ich anderen, die mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben, mitgeben möchte. Im Endeffekt ist es ein Kompliment, ein Argument, das man innovativ ist und andere bloß versuchen da mitzuschneiden.”

Rechtliche Komponente

Auferbauer hat sich schlau gemacht, ob man Teile des Wording schützen könnte und sich mit seinem Anwalt Wolfgang Stenzel ausgetauscht.

Jener sagt: “Auf den ersten Blick könnte überlegt werden, ob das Wort ‘charakterstark’ als Marke zu schützen wäre. Die Eintragung als Marke könnten jedoch daran scheitern, dass es sich um eine rein beschreibende Angabe handeln könnte. Rein beschreibende Marken sind nach dem Markenschutzgesetz von einer Registrierung ausgeschlossen.”

Und weiter: “Bei der Übernahme eines fremdem Wording könnte jedoch ein Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs iSd UWG erfüllt sein und eine sogenannte ‘sonstige unlautere Handlung’ durch Ausbeutung fremder Leistungen vorliegen. Das reine Nachahmen ist zwar an sich zulässig, kann jedoch unter Umständen den Begriff der Unlauterkeit dann erfüllen, wenn ein nicht geschütztes Arbeitsergebnis eines anderen ohne jegliche Eigenleistung in einem erheblichen Ausmaß oder gar zur Gänze 1:1 übernommen wird.”

Da jedoch die Bestimmungen des UWG sehr offen formuliert sind, bestehe ein breiter Interpretationsspielraum, wie Stenzel betont: “Auch die behaupteten Tatsachen, wie etwa, dass keine Eigenleistung vorliege, zu beweisen, ist in der Praxis kein leichtes Unterfangen. Darüber hinaus sind Gerichtsprozesse nach dem UWG sehr kostenintensiv und kleinere Unternehmen mit oftmals geringeren ‘Kriegskassen’ aus dem Grund vielfach benachteiligt.”

Outlize-Founder und seine Empfehlungen

Auferbauer selbst hat seine Learnings aus den letzten Monaten gezogen und empfiehlt jedem Startup drei Dinge.

Er sagt: “Ich empfehle jedem Startup drei Dinge. Erstens, sich in der Tiefe damit zu beschäftigen, was einen ausmacht – so behauptet man die Statements nicht einfach nur, sondern lebt danach aus Überzeugung. Das werden die Menschen spüren. Zweitens, was den Schutz betrifft, ist es wichtig den Namen, wenn möglich, als Wortmarke zu schützen. Schutz eines Statements kann hilfreich sein, wenn dieses tatsächlich in seiner gesamten Aussage ‘outstanding’ und wichtig für die Brand ist. Bei einzelnen beschreibenden Worten ist man rechtlich ohnehin relativ machtlos, wie man an unserem Beispiel sieht. Drittens empfehle ich, in einem solchen Fall abzuwägen, wie ‘gefährlich’ die Situation tatsächlich ist und sich nicht mehr als notwendig, davon aufhalten zu lassen. Und, wenn das Business davon ernsthaft bedroht ist, sich auch professionelle Unterstützung von einem Markenschutz-Anwalt zu holen. Ansonsten heißt es, Charakter zeigen und das eigene Ding konsequent durchziehen.”

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eine Bitcoin-Münze auf einem Berg, daneben der Schriftzug
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

Kryptokurse

🚀 Spektakulärer Start ins Jahr: Erstmals Bitcoin-Spot-ETFs in den USA genehmigt

Es war ein starkes Jahr für Krypto – so viel ist klar. Nach dem Boomjahr 2021 und dem “Kryptowinter” 2022 hatten sich die Kurse im Vorjahr schon wieder gut entwickelt. Dieses Jahr ging es in derselben Tonart weiter. Dabei lief bereits der Start ins Jahr gut: Denn bereits in der zweiten Woche des Jahres gab es ein Ereignis von enormer Tragweite: Die US-Börsenaufsicht ließ erstmals Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zu.

Im Gegensatz zu den schon länger existierenden Bitcoin-Futures-ETFs investieren diese Fonds direkt in Bitcoin – und nicht in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Dass die Börsenaufsicht die ETF-Anträge genehmigen würde, hatte sich in den Wochen zuvor schon abgezeichnet (siehe Crypto Weekly #127). Zuvor hatte das Thema bereits das zweite Halbjahr 2023 dominiert, nachdem im Sommer bekanntgeworden war, dass der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF stellen würde (siehe Crypto Weekly #104).

Die ETFs waren aus mehreren Gründen eine große Sache: Sie ermöglichen institutionellen Anleger (und bewegen am Markt die wirklich großen Summen!) einfachere Investments in Bitcoin. Auch Privatanleger:innen auf Einsteiger:innen-Niveau wird es dadurch erleichtert, in Bitcoin zu investieren: Sie müssen sich beispielsweise nicht mit der Verwahrung der Coins beschäftigen und können die ETFs auch möglicherweise über ihre bestehende Bank kaufen. 

Und ganz unabhängig vom neuen Geld, das dadurch in den Markt kommt: Durch die ETFs stärkt Bitcoin sein Image in der etablierten Finanzbranche und bekommt mehr Legitimität verliehen.

Die unmittelbare Marktreaktion auf die Genehmigung war unspektakulär. Weil sie bereits eingepreist war: Der Bitcoin-Kurs war in Erwartung der Genehmigung schon in den Wochen zuvor deutlich gestiegen. Die ETFs erwiesen sich aber schnell als Erfolg und verzeichneten starke Kapitalzuflüsse. Im Sommer starteten dann erstmals auch Ethereum-Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #147), aber wir bleiben vorerst noch im ersten Quartal.

Der Bitcoin-Kurs bewegte sich im Jänner nach der Genehmigung zunächst seitwärts, legte im Februar aber deutlich zu. Die ETFs haben dabei sicherlich geholfen, aber gleichzeitig wurde der Kryptomarkt auch von einer generell guten Stimmung an den Finanzmärkten gestützt (siehe Crypto Weekly #133). Im März war es dann soweit: Der Kurs überschritt sein bisheriges Rekordhoch von über 69.000 US-Dollar, das im Oktober 2021 erreicht worden war. Er stieg bis auf etwas über 73.000 Dollar. 

🪙 Das vierte Bitcoin-Halving - und wie es sich auswirkte

Und dann gab es gleich noch einen weiteren Faktor, von dem sich viele Unterstützung für den Kurs erwarteten: Das vierte Bitcoin-Halving im April 2024. Beim Halving wird die Belohnung, die Miner erhalten, um neue Blöcke zur Bitcoin-Blockchain hinzufügen, halbiert. Die Folge: Es kommen weniger neue Bitcoins in den Umlauf als es ohne Halving der Fall wäre. 

Das Halving spielt, wie in Crypto Weekly #138 ausgeführt, eine zentrale Rolle für die Geldpolitik von Bitcoin. Denn dass die Menge aller jemals bestehender Bitcoin begrenzt ist, ist eines der zentralen Merkmale von Bitcoin. Und geht Hand in Hand mit einer deterministischen Geldpolitik, die nicht einfach von einer Zentralbank geändert werden kann. 

Viele Anleger:innen erhoffen sich vom Halving aber auch einen positiven Impuls für die Kursentwicklung. Immerhin sinkt die Anzahl der Bitcoin, die neu in Umlauf geraten. Zumindest relativ gesehen (nämlich zu der Anzahl der Bitcoin, die ohne Halving entstehen würden) ist es also eine Angebotsverknappung - und eine solche bewirkt üblicherweise einen steigenden Preis. 

Demgegenüber steht, dass das Eintreten des Halvings bekannt und de facto völlig sicher ist. Es könnte daher im Vorfeld bereits vollständig eingepreist sein. Somit wäre zum Zeitpunkt des Halvings selbst mit keinen Kursauswirkungen zu rechnen. Theoretisch. Denn selbst wenn es so ist, könnte das Halving auch als “selbsterfüllende Prophezeiung” wirken: Weil alle den Kursanstieg erwarten und deshalb kaufen, steigt der Kurs tatsächlich. 

Schon im Vorfeld wurde genau darüber intensiv diskutiert. Letztlich ging das Halving am 20. April reibungslos über die Bühne. Starke Auswirkungen auf den Kurs hatte es nicht mehr. Anzumerken ist dabei aber: Der Bitcoin-Kurs war zwischen Ende Jänner und Mitte März bereits sehr stark von etwa 40.000 auf über 70.000 Dollar gestiegen. 

Auch nach dem Halving blieb die Marktentwicklung über den Sommer weitgehend unspektakulär. Erst im Herbst gab es die nächste starke Aufwärtsbewegung.

🇺🇸 US-Politik dominiert zweite Jahreshälfte

Und damit sind wir auch schon bei dem Thema, das die zweite Jahreshälfte dominierte: Die US-Politik. Die Kryptobranche des Landes stand schon länger auf Kriegsfuß mit der Börsenaufsicht rund um deren Chef Gary Gensler. Die Behörde hatte insbesondere nach der Pleite der Kryptobörse FTX ihr Vorgehen gegen die Branche deutlich intensiviert. Die Kryptobranche hoffte klarerweise auf einen Kurswechsel. Und die anstehende Präsidentschaftswahl schien dafür eine Chance zu bieten.

Dies galt umso mehr, als sich der republikanische Kandidat Donald Trump bereits im Frühsommer explizit für Bitcoin und Krypto-Assets aussprach (siehe Crypto Weekly #142). Er griff die Biden-Regierung für ihren Umgang mit der Branche scharf an. Ob Trumps Gegenkandidatin Kamala Harris den scharfen Kurs der Biden-Regierung, deren Teil sie natürlich war und ist, fortgesetzt hätte, bleibt unklar. Im Wahlkampf äußerte sie sich dann ebenfalls mehrfach positiv über Krypto-Assets. Zumindest der scharfe Kurs der Börsenaufsicht der vergangenen beiden Jahre wäre wohl ebenfalls aufgeweicht worden.

Die US-Kryptobranche stand aber ohnehin klar auf Seiten Trumps. Als sich dessen Wahlsieg abzuzeichnen begann, erreichte der Bitcoin-Kurs noch in der Nacht der Präsidentschaftswahl ein Rekordhoch bei rund 75.000 US-Dollar. In den folgenden Wochen ging es bis auf 99.000 Dollar aufwärts. An der 100.000er-Marke schien der Kurs zunächst abzuprallen. Anfang Dezember war es dann soweit: Erstmals in seiner Geschichte überschritt der Bitcoin-Kurs die vielbeschworene Schwelle von 100.000 US-Dollar.

Kurz zuvor hatte Trump angekündigt, wer dem in der Krypto-Branche unbeliebten Gensler als Chef der Börsenaufsicht nachfolgen soll – und zwar der als kryptofreundlich geltende Paul Atkins. Mit dem bekannten Investor David Sacks ernannte Trump dann auch einen eigenen “Krypto-Zar” für die kommende Regierung. Eine von Sacks’ Aufgaben werde sein, einen rechtlichen Rahmen zu arbeiten, mit dem Kryptobranche jene Klarheit bekäme, die sie brauche, schrieb Trump in seiner Ankündigung.

Wie eine solche Regulierung genau aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt klarerweise noch völlig offen. Dies gilt auch für andere Punkte - etwa die von Trump im Wahlkampf geforderte strategische Bitcoin-Reserve. 

Diese Idee hat jetzt auch diesseits des Atlantiks einen Nachahmer gefunden: Der vor wenigen Wochen als deutscher Finanzminister entlassene Christian Lindner regte an, dass die Europäische Zentralbank (EZB) Bitcoin in ihren Bestand aufnehmen soll. Lindner befindet sich als Spitzenkandidat der liberalen FDP im Wahlkampf. Während seiner Amtszeit als Finanzminister, die fast drei Jahre dauerte, hatte er keine entsprechenden Initiativen unternommen. 

Wie geht es jetzt weiter? Mitte Dezember stieg der Bitcoin-Kurs zunächst bis auf 108.000 US-Dollar. Dann korrigierte er jedoch deutlich. Zuletzt bewegte er sich im Bereich von 93.000 Dollar. Nach der sehr starken Kursentwicklung der vergangenen Wochen sollte eine solche Gegenbewegung aber nicht überraschen.Zu berücksichtigen ist auch, wie in Crypto Weekly #153 bereits thematisiert, dass die Kursgewinne der vergangenen Wochen hauptsächlich auf Erwartungen (an die US-Politik) beruhen. In den nächsten Wochen und Monaten (in manchen Fällen: Jahren) wird sich nach und nach zeigen, was davon eingelöst wird. Dazu kommt: Auch makroökonomische und geopolitische Entwicklungen werden den Markt wieder stärken beeinflussen. Die Vorzeichen stehen zwar günstig. Wo sich der Kryptomarkt 2025 aber wirklich hinbewegen wird, wird sich erst zeigen.


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