30.06.2022

Conda: Startup300 verkauft Crowdinvesting-Pionier in Management-Buyout

Die Crowdinvesting-Plattform Conda wird vom Management übernommen und in neuen Geschäftsfeldern ausgebaut.
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Daniel Horak, Michael Eisler und Dirk Littig © Startup300
Daniel Horak von Conda, Michael Eisler von Startup300 und Dirk Littig von Conda © Startup300

2019 übernahm das oberösterreichische Startup-Ökosystem Startup300 den Crowdinvesting-Pionier Conda nach dem eigenen Gang an die Wiener Börse durch einen Aktientausch. Drei Jahre später geht der Deal nun wieder in die andere Richtung. Startup300 hat die Börse kürzlich verlassen und Conda nun an das Management und Gründer Daniel Horak zurückverkauft. In einem Management-Buyout übernehmen Horak, Conda-Deutschland-Chef Dirk Littig, CMO Karin Turki, CTO Michael Gartner und CFO Harald Weiss Conda zu 100 Prozent. Ein Teil des Deals wird als Erfolgsbeteiligung an der weiteren Geschäftsentwicklung Condas abgewickelt. Über den Preis der Sofortzahlung wurde Stillschweigen vereinbart.

Startup300 will kein Ökosystem mehr sein

Startup300 hatte Conda bereits seit 2018 in mehreren Schritten bis Mai 2019 gekauft – damals war das Ziel, durch mehrere Übernahmen, wie etwa auch von Startup Live oder Pioneers, ein Startup-Ökosystem aufzubauen. Es wurden rund 76 Prozent der Anteile durch Ausgabe von Aktien der startup300 AG erworben. Man habe Conda anschließend gemeinsam mit dem Management „auf profitablen Kurs gebracht“, heißt es von Startup300. „Nachdem sich das profitable Betreiben eines Startup-Ökosystems am österreichischen Markt als sehr herausfordernd erwiesen hatte, fokussierte man sich bei startup300 auf das Kerngeschäft, das Investieren in frühphasige Startups“, heißt es weiter. Bedeutet: Startup300 trennt sich von operativen Töchtern und fokussiert auf den Risikokapital-Part, der bisher über die Tochter Pioneers Ventures II abgewickelt wird. Über diesen Investment-Arm ist Startup300 an Startups wie Fretello, myEsel, Vresh, Journi oder waytation beteiligt.

Conda setzt auf Aktienemissionen

Conda will nach dem Buyout neue Geschäftsfelder entwickeln. „Das European Crowdfunding Service Provider Regime bringt Playern neue Chancen, Aktien und Anleihen europaweit anbieten zu können. Wie schon auch beim Crowdinvesting wollen wir hier eine Pionierrolle einnehmen. Mit www.conda-wertpapiere.de haben wir bereits eine erste Aktienemission in Deutschland umgesetzt. Im Rahmen der FMA Fintech Sandbox arbeiten wir an der ECSP Lizenz und wollen hier erste Projekte bereits im Herbst lancieren“, sagt Conda-Gründer und Co-CEO Daniel Horak.

In den letzten Jahren kam das Wachstum laut Conda sowohl aus dem eigenen Finanzierungsgeschäft als auch aus dem Umsatz mit Whitelabel-Kunden, welche die Conda-Technologie zur Finanzierung von Projekten und weiterem Wachstum über eigene Kanäle verwenden. Bekannte Kunden sind etwa die Salzburg AG, die Oekostrom AG oder die WEB Windenergie AG. In Kürze sollen weitere bekannte Unternehmen mit der Whitelabel-Lösung starten.

„In den letzten Jahren konnten wir gemeinsam mit startup300 CONDA auf eine profitable und stabile Basis stellen. Nun ist es Zeit, den Mut zu haben und neue Marktsegmente, die im Rahmen des European Crowdfunding Service Provider Regime möglich werden, zu entwickeln. Das geht aber nur mit vollem Fokus und der notwendigen Incentivierung des Management-Teams“, sagt Dirk Littig, Co-CEO von Conda.

Management steigt bei Conda ein

Auch das Conda-Management erwirbt im Rahmen des Management-Buyouts Anteile. Karin Turki ist bereits seit der Gründung Teil von Conda, Michael Gartner stieß Anfang 2019 zum Unternehmen und Harald Weiss verantwortet bisher als CFO die Finanzagenden der gesamten Startup300-Gruppe. Er wird diese Rolle nun bei Conda übernehmen. Zudem sollen heuer noch zwei Positionen neu besetzt werden: Chief Legal Officer und Chief Operating Officer.

„Dieses Management-Buyout schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen können wir eines unserer Assets zu für uns attraktiven und für alle fairen Konditionen veräußern und trennen uns von operativen Einheiten, die wir im Kerngeschäft nicht mehr benötigen. Zum anderen wird der Weg frei, um Conda wieder mit der notwendigen Flexibilität und Geschwindigkeit auszustatten und von spannenden, neuen Marktgelegenheiten zu profitieren“, sagt Michael Eisler, Vorstand von Startup300.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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