14.04.2021

Coinbase erreichte an Börse in ersten Handelsminuten 100-Mrd.-Dollar-Bewertung

Die Aktie der US-Kryptobörse Coinbase startete an der Nasdaq bei 381 Dollar - um 52 Prozent über dem Ausgabepreis von 250 Dollar. Bis Handelschluss fiel die Aktie dann aber auf 328 Dollar zurück.
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Die Coinbase-Aktie ist an der Nasdaq gestartet.
Die Coinbase-Aktie ist an der Nasdaq gestartet. | Foto: vladim_ka - stock.adobe.com

Er galt schon im Vorfeld als Meilenstein für die Krypto-Branche – nun ist der mit Spannung erwartete Börsengang von Coinbase über die Bühne gegangen, wenn auch mit etwas Verspätung. Es dauerte nach dem offiziellen Handelsstart an der Nasdaq noch fast vier Stunden, bis der erste Kurs der Coinbase-Aktie feststand. Dieser lag dann bei 381 Dollar. Damit wurde die Krypto-Börse mit 96,6 Mrd. Dollar bewertet. Gegenüber dem im Vorfeld festgelegten Referenzpreis war dies ein Plus von 52 Prozent.

Die Nasdaq hatte diesen mit 250 Dollar festgesetzt – was eine Bewertung von 65,3 Mrd. Dollar bedeutet hatte. Dass der tatsächliche Aktienkurs deutlich darüber liegen würde, war aber bereits erwartet worden. Mitte März hatte Coinbase zwar in offiziellen Dokumenten angegeben, im ersten Quartal 2021 außerbörslich im Schnitt mit 68 Mrd. Dollar bewertet worden zu sein. Schon im Februar hatte es jedoch Berichte gegeben, dass einige der außerbörslichen Transaktionen sogar zu Bewertungen von etwas über 100 Mrd. Dollar erfolgt seien.

Noch in den ersten Handelsminuten stieg die Aktie auf über 400 Dollar. Die Marktkapitalisierung lag damit jenseits von 104 Mrd. Dollar. Coinbase war zu diesem Zeitpunkt höher bewertet als die Tech-Börse Nasdaq (26 Mrd. Dollar) und die Muttergesellschaft der New York Stock Exchange (NYSE), die Intercontinental Exchange (66 Mrd. Dollar), kombiniert. Bei 429 Dollar drehte der Kurs dann. Bis Handelsschluss fiel die Aktie sogar bis auf 328 Dollar zurück. Dies entspricht einem Börsenwert von etwa 85 Mrd. Dollar.

Kein frisches Kapital aufgenommen

Der Börsengang erfolgte nicht als klassisches Initital Public Offering (IPO), sondern als Direct Listing. Auch bei anderen Direktplatzierungen in der Vergangenheit – etwa Spotify oder Slack – war der erste Kurs der Aktie weit über dem zuvor festgelegten Referenzkurs gelegen. Wie bei Direct Listings üblich, hat Coinbase im Zuge des Börsengang kein frisches Kapital aufgenommen. Es wurde keine neuen Aktien begeben, lediglich Bestandsinvestoren konnten ihre Papiere verkaufen.

Gemessen an der Marktkapitalisierung gehört der Coinbase-Börsengang zu den größten in den vergangenen Jahren. Zum Vergleich: Facebook war an seinem ersten Handelstag im Jahr 2012 mit rund 104 Mrd. Dollar bewertet worden. Erst kürzlich, im März 2021, war das südkoreanische E-Commerce-Unternehmen Coupang an der New York Stock Exchange (NYSE) in ähnliche Dimensionen vorgestoßen und hatte beim ersten Preis eine Bewertung von 102,2 Mrd. Dollar erreicht. Airbnb hatte im vergangenen Dezember an seinem ersten Handelstag ebenfalls eine Bewertung von rund 100 Mrd. Dollar erreicht.

Der Börsengang von Coinbase gilt auch wegen seiner Symbolwirkung für die Krypto-Branche als historisch: Es ist ein weiterer Meilenstein, was die Adaption von Kryptowährungen im Mainstream angeht.

730 bis 800 Mio. Dollar Quartalsgewinn

In der Vorwoche hatte Coinbase starke vorläufige Quartalsergebnisse vorgelegt: Mit einem Umsatz von 1,8 Mrd. Dollar und einem Nettogewinn zwischen 730 und 800 Mio. Dollar wurde im ersten Quartal 2021 das Gesamtjahr 2020 bereits übertroffen. Damals hatte Coinbase in zwölf Monaten 1,2 Mrd. Dollar umgesetzt und 322 Mio. Dollar Gewinn gemacht.

Der Krypto-Markt zeigte am Abend keine starke Reaktion. Bitcoin stand zuletzt wenig verändert zum Vortag bei rund 63.500 Dollar. Damit lag der Kurs wieder unter seinem am Vormittag erreichten Rekordhoch von 64.863,10 Dollar. Der Kurs der zweitgrößten Kryptowährung Ether lag rund 4 Prozent im Plus und stand mit 2.370 Dollar in der Nähe seines ebenfalls zuvor erreichten Höchststands.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

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