14.04.2021

Coinbase erreichte an Börse in ersten Handelsminuten 100-Mrd.-Dollar-Bewertung

Die Aktie der US-Kryptobörse Coinbase startete an der Nasdaq bei 381 Dollar - um 52 Prozent über dem Ausgabepreis von 250 Dollar. Bis Handelschluss fiel die Aktie dann aber auf 328 Dollar zurück.
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Die Coinbase-Aktie ist an der Nasdaq gestartet.
Die Coinbase-Aktie ist an der Nasdaq gestartet. | Foto: vladim_ka - stock.adobe.com

Er galt schon im Vorfeld als Meilenstein für die Krypto-Branche – nun ist der mit Spannung erwartete Börsengang von Coinbase über die Bühne gegangen, wenn auch mit etwas Verspätung. Es dauerte nach dem offiziellen Handelsstart an der Nasdaq noch fast vier Stunden, bis der erste Kurs der Coinbase-Aktie feststand. Dieser lag dann bei 381 Dollar. Damit wurde die Krypto-Börse mit 96,6 Mrd. Dollar bewertet. Gegenüber dem im Vorfeld festgelegten Referenzpreis war dies ein Plus von 52 Prozent.

Die Nasdaq hatte diesen mit 250 Dollar festgesetzt – was eine Bewertung von 65,3 Mrd. Dollar bedeutet hatte. Dass der tatsächliche Aktienkurs deutlich darüber liegen würde, war aber bereits erwartet worden. Mitte März hatte Coinbase zwar in offiziellen Dokumenten angegeben, im ersten Quartal 2021 außerbörslich im Schnitt mit 68 Mrd. Dollar bewertet worden zu sein. Schon im Februar hatte es jedoch Berichte gegeben, dass einige der außerbörslichen Transaktionen sogar zu Bewertungen von etwas über 100 Mrd. Dollar erfolgt seien.

Noch in den ersten Handelsminuten stieg die Aktie auf über 400 Dollar. Die Marktkapitalisierung lag damit jenseits von 104 Mrd. Dollar. Coinbase war zu diesem Zeitpunkt höher bewertet als die Tech-Börse Nasdaq (26 Mrd. Dollar) und die Muttergesellschaft der New York Stock Exchange (NYSE), die Intercontinental Exchange (66 Mrd. Dollar), kombiniert. Bei 429 Dollar drehte der Kurs dann. Bis Handelsschluss fiel die Aktie sogar bis auf 328 Dollar zurück. Dies entspricht einem Börsenwert von etwa 85 Mrd. Dollar.

Kein frisches Kapital aufgenommen

Der Börsengang erfolgte nicht als klassisches Initital Public Offering (IPO), sondern als Direct Listing. Auch bei anderen Direktplatzierungen in der Vergangenheit – etwa Spotify oder Slack – war der erste Kurs der Aktie weit über dem zuvor festgelegten Referenzkurs gelegen. Wie bei Direct Listings üblich, hat Coinbase im Zuge des Börsengang kein frisches Kapital aufgenommen. Es wurde keine neuen Aktien begeben, lediglich Bestandsinvestoren konnten ihre Papiere verkaufen.

Gemessen an der Marktkapitalisierung gehört der Coinbase-Börsengang zu den größten in den vergangenen Jahren. Zum Vergleich: Facebook war an seinem ersten Handelstag im Jahr 2012 mit rund 104 Mrd. Dollar bewertet worden. Erst kürzlich, im März 2021, war das südkoreanische E-Commerce-Unternehmen Coupang an der New York Stock Exchange (NYSE) in ähnliche Dimensionen vorgestoßen und hatte beim ersten Preis eine Bewertung von 102,2 Mrd. Dollar erreicht. Airbnb hatte im vergangenen Dezember an seinem ersten Handelstag ebenfalls eine Bewertung von rund 100 Mrd. Dollar erreicht.

Der Börsengang von Coinbase gilt auch wegen seiner Symbolwirkung für die Krypto-Branche als historisch: Es ist ein weiterer Meilenstein, was die Adaption von Kryptowährungen im Mainstream angeht.

730 bis 800 Mio. Dollar Quartalsgewinn

In der Vorwoche hatte Coinbase starke vorläufige Quartalsergebnisse vorgelegt: Mit einem Umsatz von 1,8 Mrd. Dollar und einem Nettogewinn zwischen 730 und 800 Mio. Dollar wurde im ersten Quartal 2021 das Gesamtjahr 2020 bereits übertroffen. Damals hatte Coinbase in zwölf Monaten 1,2 Mrd. Dollar umgesetzt und 322 Mio. Dollar Gewinn gemacht.

Der Krypto-Markt zeigte am Abend keine starke Reaktion. Bitcoin stand zuletzt wenig verändert zum Vortag bei rund 63.500 Dollar. Damit lag der Kurs wieder unter seinem am Vormittag erreichten Rekordhoch von 64.863,10 Dollar. Der Kurs der zweitgrößten Kryptowährung Ether lag rund 4 Prozent im Plus und stand mit 2.370 Dollar in der Nähe seines ebenfalls zuvor erreichten Höchststands.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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