24.06.2022

Coding School Wörthersee wird erster Apple-Ausbildungs-Partner Österreichs

In Kärnten können sich Developer:innen nun ein offizielles Apple-Zertifikat holen. Die Coding School Wörthersee ist der erste entsprechende Apple-Partner in Österreich.
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Bei der Feier zur Zertifizierung als Apple-Partner: Johannes Eder (HumanoMed), Timo Springer (IV), Gaby Schaunig (LHStv.), Lukas Stattmann (Coding School), Bernhard Sapetschnig (AK), Maximilian Nimmervoll (DIAMIR), Lorenz Edtmayer (DIAMIR) © Codin School & Academy Wörthersee
Bei der Feier zur Zertifizierung als Apple-Partner: Johannes Eder (HumanoMed), Timo Springer (IV), Gaby Schaunig (LHStv.), Lukas Stattmann (Coding School), Bernhard Sapetschnig (AK), Maximilian Nimmervoll (DIAMIR), Lorenz Edtmayer (DIAMIR) © Coding School & Academy Wörthersee

Der Erfolg von Apples iOS ist zu einem großen Teil der starken Entwickler:innen-Community verschuldet – erst der App Store hat dem iPhone zum Durchbruch verholfen. Dementsprechend fördert der US-Konzern Entwickler:innen mit breit angelegten Programmen. Eines davon sind “Apple Authorized Training Centers for Education” – das sind Bildungseinrichtungen, die ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen und dann von Apple mit eigenen Lehrmaterialien und Studierende mit entsprechenden Zertifikaten ausgestattet werden. In Österreich gibt es nun auch einen solchen autorisierten Trainings-Partner und zwar in Kärnten: Die Coding School & Academy Wörthersee rund um Lukas Stattmann und die Gründer Lorenz Edtmayer, Johannes Eder und Maximilian Nimmervoll hat sich das Zertifikat gesichert und damit regional für viel Aufsehen gesorgt.

Kärnten als “Innovator-Region” stärken

Zur Präsentation der Zertifizierung als Apple Authorized Training Center for Education kam unter anderem die Landeshauptmann-Stellvertreterin, die persönlich gratulierte und dabei auch die Bedeutung für den Wirtschaftsstandort betonte: “Wenn Kärnten auch weiterhin zu den Top-Innovator-Regionen der EU zählen möchte, brauchen wir gerade in Zukunftsbranchen und – bereichen wie im IT-Sektor vielseitige Bildungsmaßnahmen und -angebote. Die Coding School & Academy Wörthersee ermöglicht exakt das – passgenaue Qualifikationen mit formalen Abschlüssen, bei denen Head Hunter und Personalverantwortliche sich auf eine fundierte Berufsausbildung verlassen können”.

Um sich bei Apple für die Zertifizierung bewerben zu können müssen Bildungseinrichtungen viele Voraussetzungen erfüllen – dazu zählen Swift-Trainer, die zuvor das entsprechende Zertifizierungs-Programm bei Apple durchlaufen haben, ein Apple Lab mit der entsprechenden Hardware und mindestens 15 Studierende für das Programm pro Semester. Im Bewerbungsprozess müssen zudem Detailfragen zu den Klassenräumen und Unternehmenszielen ausfüllen.

Apple-Zertifikatslehrgänge starten im September

Die Coding School & Academy Wörthersee bietet Zertifikatslehrgänge in Mobile App Development Android & iOS sowie Web Development an – die in der Vollzeitversion fünf Monate dauern und sich an Menschen zwischen 16 und 30 Jahren richten. Gleichzeitig gibt es eigene berufsbegleitende Programme zu App Development, UI/UX und Projektmanagement. „Anhand der Zertifizierung zum Apple Authorized Training Center for Education können wir ab nun unsere Studierende anhand eines von Apple entwickelten Lehrplans zu iOS Entwickler ausbilden und nach erfolgreicher Prüfung ein offizielles Zertifikat verleihen. Diese Zertifizierung ist ein Meilenstein für uns als junge Bildungseinrichtung und ein außergewöhnlicher USP für Studierende, die eine Karriere als iOS Developer starten wollen”, sagt Stattmann.

Die nächsten Apple-Zertifikatslehrgänge starten mit September – eine Bewerbung für “Mobile App Development iOS” in Kooperation mit der FH Kärnten oder “Swift Development Fundamentals” ist ab sofort möglich.

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Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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