18.01.2021

Clubhouse: Plötzlicher Hype um exklusive Audio-Social Network-App

Im März 2020 von Ex-Google-Mitarbeitern gestartet, entstand um die App Clubhouse dieses Wochenende ein gigantischer Hype im deutschsprachigen Raum. Dabei ist das Netzwerk ausgesprochen exklusiv.
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Hype-App Clubhouse: Soziales Netzwerk rein über die Audio-Spur
Hype-App Clubhouse: Soziales Netzwerk rein über die Audio-Spur (c) Adobe Stock - EIVIND

Sie haben kein iPhone? Dumm gelaufen! Dann können Sie zumindest aktuell nicht am vielleicht plötzlichsten Social Media-Hype in der Geschichte des deutschsprachigen Raums teilnehmen. Noch am Samstag kannte hierzulande praktisch niemand die iOS-App Clubhouse. Spätestens heute wollen alle dabei sein. Schon den ganzen Tag ist sie vor allem innerhalb der Startup- und Innovationsszene das dominierende Thema – auch auf anderen sozialen Medien.

Clubhouse: Die Manager des Landes verbringen den ganzen Tag in der Hype-App

Bereits seit gestern scheinen die CEOs und anderen Manager des Landes den ganzen Tag nichts anderes zu tun (und zu tun zu haben), als sich in der App an Diskussionen zu beteiligen. Gelobt wird das extrem hohe Niveau der Gespräche und die Tatsache, dass sich unter den Teilnehmern, von denen sich in sehr kurzer Zeit, sehr große Mengen sammeln, viele Top-Experten und Prominente befinden. Netzwerken funktioniere so besser denn je, so der Tenor.

Die Diskussionen laufen rein über die Audio-Spur. In Räumen kann definiert werden, wer sprechen darf. Als Diskussionsbeiträge werden von den Usern Audio-Kommentare hochgeladen – dadurch wird Durcheinanderreden verhindert.

Von Ex-Google-Mitarbeitern gegründet, Andreessen Horowitz als Investor

Erst im März 2020 von den Ex-Google-Mitarbeitern Paul Davison und Rohan Seth gegründet, konnte Clubhouse mit Andreessen Horowitz bereits einen der profiliertesten VCs des Silicon Valley als Investor gewinnen und wird aktuell mit 100 Millionen US-Dollar bewertet. Der tatsächlich Hype rund um die App setzte aber auch in den USA erst in den vergangenen Tagen ein.

Bereits Kritik an sehr exklusiver App

Dass mit sämtlichen Android-Nutzern die Mehrheit der Smartphone-Besitzer vom sozialen Netzwerk ausgeschlossen ist, ist nicht das einzige, was es exklusiv macht. Neue User müssen von bestehenden eingeladen und freigeschalten werden.

Und auch Kritik an Clubhouse ließ freilich nicht lange auf sich warten. Hier wird – wie so oft – ein Datenschutzaspekt hervorgehoben. Die App fordert nämlich verpflichtend Zugriff auf das Telefonbuch ihrer User an. Sprich: Es werden auch Daten von Personen gesammelt, die sich gar nicht registrieren (können).

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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