19.01.2021

Clarissakork: 5 Tage lang mit Teppichen 40 Kilometer zu Fuß durch Wien

Clarissa und Edwin Streuer von Clarissakork mussten bei "2 Minuten 2 Millionen" erst überredet werden das Angebot dreier Investoren anzunehmen. Der TV-Deal ist aber noch nicht durch. Indes erzählt die Gründerin wie alles begann und warum die Anfänge ihres Kork-Startups ordentliche Beinarbeit verlangten.
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Clarissakork, 2 Minuten 2 Millionen, Korkteppiche, Wickelunterlagen, Kork Wickelunterlagen, Wickelunterlagen aus Kork, leicht abwaschbar, Startup
(c) Clarissakork - Grüdnerin Clarissa Streuner erhofft sich heuer mit ihren Korkteppichen einen Umsatz von bis zu 2,5 Millionen Euro.

200.000 Euro plus 80.000 Euro TV-Werbung für 25,1 Prozent Anteile an. Das war der Deal, den Clarissakork mit Martin Rohla, Bernd Hinteregger und Stefan Piëch in der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ aushandelte. Noch sind die Verträge zwischen dem Unternehmen und Investoren nicht unterzeichnet, die Verhandlungen sollen jedoch bald wieder starten.

Mitte Februar Treffen mit Investoren

„Nach den Dreharbeiten stand erstmal das sehr intensive Weihnachtsgeschäft bevor. Wir haben uns bisher über Mail und Telefon kurzgeschlossen. Mitte Februar wird es zum ersten Treffen kommen, da wird es darum gehen, eine gemeinsame Basis zu finden und zu sehen wo die Reise hin gehen kann“, erklärt Gründerin Clarissa Streuer.

Die TV-Idee

Gründer müssen für ihre Ideen oft einiges durchmachen. Lange Wochenenden, Schlafphasen, die es nicht wert sind, als solche bezeichnet zu werden, soziale Opfer und vieles mehr. Die Geschichte von Clarissa und Edwin Streuer reiht sich da nahtlos ein. Längst auf der Suche nach „der Idee“ für ein Geschäftsfeld saß die Gründerin eines Abends vor dem Fernseher und wunderte sich über das, was sie sah.

„Eine Designerin fertigte im TV Handtaschen aus veganem Leder an. Ich dachte im ersten Moment nur, ‚was ist mit den Veganern los, was zur Hölle ist veganes Leder?‘. Ich wollte es unbedingt wissen, habe gegoogelt und dann Korkleder entdeckt. Ich war von ‚Sekunde eins‘ fasziniert von Optik und Eigenschaften. Und wusste sofort: Daraus will ich Teppiche machen“, erinnert sie sich.

Anfangs nur Verkauf an Freunde & Co

Ein Jahr später startete die Produktion. Der Keller wurde umgebaut, die neue Maschine aufgestellt. Es lief so gut, dass Freunde fragten, ob das Duo auch außerhalb des Bekanntenkreises Teppiche verkaufen würde. Von da an galt es, Lieferanten zu finden und die Produktentwicklung voranzutreiben. „Das war gerade im Bereich der Stickerei aufwendig und es gingen viele, viele Teppiche bei den Versuchen drauf. Das war oft wahnsinnig frustrierend, da jedes Mal viel Geld den Bach runter ging, bis endlich alles funktionierte“, erzählt Streuer.

Clarissakork: Mit dem Teppich durch Wien

Parallel dazu mussten ein „Business Plan“ und die Preiskalkulation erstellt werden: „Ursprünglich wollte ich die Teppiche nur über den Fachhandel vertreiben. Mit einem umgebauten Hackenporsche, befüllt mit zehn Teppichen, und einem Buggy mit Kleinkind haben wir ganz Wien abgeklappert. Die Termine waren zum Teil sehr weit auseinander, sodass wir täglich bis zu 40 Kilometer zu Fuß zurücklegen mussten. Das ganze fünf Tage lang. Taxis wollten uns nicht mitnehmen und die U-Bahn war oft zu umständlich, bis man unten und oben angelangt ist“, erinnert sich Clarissa weiter. Die Erkenntnis dieser ganzen Mühen: Das Startup brauchte einen Online-Shop.

Clarisskork,
(c) Clarissakork – Edwin und Clarissa Streuer, die Gründer des Kork-Teppich-Startups Clarissakork.

Als dieser aufgesetzt war, ging es daran, eine Marketingstrategie zu entwickeln. Streuer setzte auf Influencer, die ihr Produkt in deren eigenen Wohnsituationen am besten erklären und die Vorteile den Followern klar machen konnten, so die Idee.

Clarissakork-Gründerin bloggt als Mama

„Bei den allermeisten Influencern sieht man das Produkt lange über die Kooperation hinaus, dadurch ist es um ein Vielfaches glaubwürdiger. Mithilfe von Influencern habe ich auch einen eigenen Kanal aufgebaut. Über diesen erzähle ich von den Höhen und Tiefen einer Gründerin, sowie vom Leben als Mama. Natürlich stelle ich dort auch die Produkte vor und nehme Leute mit. Andere wichtige Faktoren sind auch Design-Messen. Klassische Google und Facebook-Ads gibt es bei uns natürlich auch“, so die Gründerin weiter.

Korkrinde kann alle neun Jahre geerntet werden

Ihre Teppiche aus Korkleder tragen – und das war der Founderin wichtig – einen Umweltaspekt in sich. „Mir war von Anfang an klar, dass ich nur mit einem Naturmaterial arbeiten kann und möchte. Kork wächst in Portugal, die Rinde der Eiche kann alle neun Jahre geerntet werden. Der Baum muss also nicht sterben“, erklärt Clarissa, „Bei allen anderen Materialien und Dienstleistungen achten wir darauf, sie soweit möglich aus der direkten Umgebung zu bekommen.“

Zwei Konfiguratoren

Hier muss gesagt werden, dass Clarissakork nicht bloß Teppiche herstellt, auch Wickel- und Sitzunterlagen gehören zum Portfolio des Startups. Neben dem Teppichkonfigurator gib es mittlerweile auch einen für jene Sitzauflagen, bei dem man ebenfalls zwischen Polsterung, Rutschfeste Variante, Farbe und Größe individualisieren kann.

Das „Learning“ eines TV-Pitchs

Bei aller Nervosität bei ihrem Auftritt im Fernsehen, die die Gründerin auf ihren Social Media-Accounts offen behandelt, kommt es bei einem solchen Pitch darauf an, dass man sich vor allem einer Sache bewusst ist, so Streuer auf die Frage, wie es war in der Startup-Show aufzutreten.

„Investoren sind Startup-Laien“

„Am Ende des Tages muss man sich vor Augen führen, dass man nur selbst der Experte in seinem Fach ist. Das ist keine Prüfung wie in der Schule, wo der Lehrer der Profi ist und dein Wissen abfragt“, sagt sie, „die Investoren sind auf dem Gebiet der Startups Laien, du bist selbst der Fachmann, erklärst dein Know-how und dein Produkt. Klar, man muss sich einen netten Pitch zusammenstellen und drei bis vier Zahlen zurechtlegen, mehr ist es aber auch nicht.“

Meiste Verkäufe von Clarissakork gehen nach Deutschland

Mittlerweile ist aus dem Duo ein Team aus sechs Personen geworden, das bald um zwei weitere erweitert wird. Mit rund 5000 Bestellungen konnte das Startup zuletzt einen Umsatz von 850.000 Euro erwirtschaften und rechnet mit einem Anstieg für 2021 auf bis zu 2,5 Millionen Euro. Die meisten Verkäufe gingen dabei nach Deutschland (70 Prozent) und Österreich (28 Prozent). Die restlichen Prozente verteilten sich auf die EU-Länder und die Schweiz.

Ziel: Erweiterung der Produktion

„Für die Zukunft ist unsere größte ‚Baustelle‘ und tatsächlich der Baustein an dem alles hängt, die dringend notwendige Erweiterung der Produktion“ so die Gründerin abschließend: „Wir sind händeringend auf der Suche nach einem Grundstück in der Region. Erst wenn wir dies gelöst haben, können wir wachsen. Mein großer Traum ist es, den skandinavischen Markt zu eröffnen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Clarissakork: 5 Tage lang mit Teppichen 40 Kilometer zu Fuß durch Wien

  • 200.000 Euro plus 80.000 Euro TV-Werbung für 25,1 Prozent Anteile an.
  • Das war der Deal, den Clarissakork mit Martin Rohla, Bernd Hinteregger und Stefan Piëch in der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ aushandelte.
  • Der Deal ist noch nicht durch, sondern wird im Februar weiter verhandelt.
  • Clarissa setzte beim teppich-Verkauf auf Influencer, die ihr Produkt in deren eigenen Wohnsituationen am besten erklären und die Vorteile den Followern klar machen konnten, so die Idee.
  • Ihre Teppiche aus Korkleder tragen – und das war der Founderin wichtig – einen Umweltaspekt in sich.
  • Kork wächst in Portugal, die Rinde der Eiche kann alle neun Jahre geerntet werden.

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