11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

“Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant”, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

“Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann”, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

“Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an”, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

“Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend”, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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Die “Klimaschutz ist wichtig, aber”-Leute

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Die
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund KI-generiert

Am Sonntag ist Nationalratswahl. Zurecht wird dieser Tage noch einmal vehement auf die Gefahr der Klimaleugner-Partei für die Bemühungen im Klimaschutz hingewiesen. Die Schäden des dritten Jahrhunderthochwassers im ersten Viertel des Jahrhunderts sind noch nicht einmal vollständig erfasst, doch der “Klimahysterie”-Sprech ist schon wieder zurück. Aber nicht nur der. Es gibt noch eine zweite Spezies, die es genau so in sich hat, wie die Klimaleugner:innen: die “Klimaschutz ist wichtig, aber”-Leute.

“Ich bin kein Rassist, aber”

Bei den Klima-, Corona-, Geschichts- und Sontiges-Leugner:innen haben die “Klimaschutz ist wichtig, aber”-Leute sich eine gewinnende rhetorische Strategie abgeschaut. “Ich bin kein Rassist, aber” kennt man ja. Danach kann man im Prinzip sagen, was man will – sei es noch so rassistisch. Bei den richtigen Adressat:innen – jenen, die selber “ich bin kein Rassist, aber”-Leute sind – bringt der erste Teil des Satzes die Absolution mit sich. Und dann ist es aber mal gut und jeder Einwand zu dem Gesagten wird zum “ungeheuerlichen” Vorwurf. Wie gesagt: Kennt man ja.

“Überdenken” mit “Augenmaß” und “Hausverstand”

Also los geht’s! Klimaschutz ist wichtig, aber “mit Augenmaß” und “mit Hausverstand”. Klimaschutz ist wichtig, aber “wir müssen den Green Deal überdenken”, …”die CO2-Steuer überdenken”, …”das Renaturierunggesetz überdenken”.

Mit jeder Menge “Augenmaß” und “Hausverstand” werden also sämtliche Klimaschutzmaßnahmen von den “Klimaschutz ist wichtig, aber”-Leuten noch einmal gründlich “überdacht” und… Oh Schreck! Es stellt sich heraus, die Maßnahmen sind allesamt blöd. Jede einzelne. Wiewohl man natürlich betonen muss, dass Klimaschutz wichtig ist. Aber kann den bitte einmal auch jemand an den Standort* denken?

Die Sache ist die…

Die Sache ist die: So, wie das Hochwasser erhebliche Schäden an vielen Gebäuden verursacht hat, hat die Menschheit erhebliche Schäden am Ökosystem des Planeten verursacht. Das geht im Übrigen weit über die Klimakatastrophe hinaus. Die Biodiversitätskrise wird bekanntlich nicht nur durch CO2-Emissionen, sondern auch durch Dinge wie Flächenversiegelung, Monokulturen und Pestizideinsatz massiv getrieben.

So, wie nun vom Hochwasser betroffene Häuser, Betriebe und Infrastruktur saniert werden müssen, muss auch das Ökosystem saniert werden, wenn es uns auch in Zukunft eine gute Existenz ermöglichen soll.

Irgendwer muss bezahlen

Und das kostet. Auch wenn Staat, Land, EU, Versicherer und Co der Hausbesitzerin im Hochwassergebiet 100 Prozent der Sanierungskosten abnehmen, werden diese bezahlt – eben von Staat, Land, EU, Versicherern und Co. Irgendwer muss bezahlen. Die “Klimaschutz ist wichtig, aber”-Leute meinen, Klimaschutz ist nur dann gut, wenn er niemanden etwas kostet, dafür im Gegenteil allen Gewinne bringt. Eine Replik auf gut österreichisch: Des wird’s ned spün.

Aber

Aber – ja, jetzt kommt auch hier ein aber – aber ganz unberechtigt ist die Hoffnung der “Klimaschutz ist wichtig, aber”-Leute auch nicht. Denn so, wie die Sanierung der Hochwasserschäden den Sanierungsunternehmen erhöhte Gewinne bescheren wird, können jene, die das Ökosystem sanieren, damit Gewinne erzielen – sofern andere dafür zahlen.

So, wie es nun für die Volkswirtschaft wünschenswert ist, dass die Hochwasser-Sanierungsunternehmen in Österreich Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen, ist es auch wünschenswert, dass die Sanierer des Ökosystems in Österreich Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen.

Und so, wie es sogar noch besser für unsere Volkswirtschaft wäre, wenn auch in den anderen vom Hochwasser betroffenen Ländern österreichische Unternehmen für die Sanierung engagiert werden würden, wäre es noch besser für uns, wenn die ganze Welt bei CO2-Reduktion, Renaturierung und Co auf österreichische Expertise zurückgreifen würde.

Ganz und gar nicht förderlich

Förderlich ist dafür die gezielte Unterstützung dieser “Sanierungsunternehmen” im Aufbau. Diese passiert zwar bereits, könnte aber noch mit viel mehr Engagement betrieben werden. Ganz und gar nicht förderlich ist es dagegen, Unternehmen mit starkem Ökosystem-Sanierungsbedarf aktiv davor zu “bewahren”, die Leistungen dieser Sanierer in Anspruch zu nehmen (weil “Augenmaß”, “Hausverstand” und natürlich Standort*!!!). Das befeuert die Klimakrise weiter.

Es bleibt dabei: Wir müssen das Ökosystem verdammt nochmal sanieren, wenn wir langfristig überleben wollen. Und jemand muss dafür bezahlen. Staat, Land und EU – also wir alle – können auch hier mitzahlen. Versicherer gibt es dafür leider keinen.

Das Kreuzerl am Sonntag

Die “Klimaschutz ist wichtig, aber”-Leute wollen dafür jedenfalls nicht bezahlen und das ist ein Problem. Am Sonntag kann man sie wählen, oder auch nicht. Nota bene: Auch das Kreuzerl bei einer anderen Partei bringt keine Absolution und aller Voraussicht nach keine perfekten Lösungen. Aber vielleicht gelingt es, einer Politik mit jenem Hausverstand und jenem Augenmaß näher zu kommen, die es braucht, um unser Haus zu sanieren, statt weiteres Wasser in den Keller zu pumpen. Mit jenem Hausverstand und jenem Augenmaß, die es braucht, um unsere österreichischen Ökosystem-Sanierer dabei zu unterstützen, global erfolgreich zu werden. Also mit jenem Hausverstand und jenem Augenmaß, die unbedingt notwendige Transformation endlich wirklich auf Schiene zu bringen. Wenn das dann vielleicht auch dem Standort* schadet, so nutzt es langfristig jedenfalls dem Standort.


*Der Begriff “Standort” wird in Österreich häufig synonym mit “mein Kontostand” genutzt


P.S.

P.S.: Im übrigen bin ich der Meinung, dass es eine echte Kreislaufwirtschaft ohne Kompromisse braucht, um das hoffentlich einmal sanierte Ökosystem aufrechtzuerhalten. Das bedeutet auch ein Ende der Wunschvorstellung vom unbegrenzten Wachstum, das per Naturgesetz nur im Kollaps enden kann. Ökonom:innen sollten ihre Expertise dafür einsetzen, herauszufinden, wie ein wirklich zirkuläres System rechnerisch möglich ist, statt dafür, einmal mehr vorzurechnen, dass es “nicht möglich ist”.

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