11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

“Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant”, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

“Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann”, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

“Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an”, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

“Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend”, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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elephant skin mehrweghandschuhe raphael reifeltshammer
Raphael Reifeltshammer (CEO) und Mario Greis (CPO) von ElephantSkin (c) ElephantSkin

Tausende Einwegplastikhandschuhe werden täglich nach kurzem Gebrauch weggeschmissen. Das Salzburger Scaleup ElephantSkin will hier eine nachhaltigere Alternative anbieten: die waschbaren Mehrzweckhandschuhe mit dem Namen “WETnDRY”, die mit einer antiviralen und antibakteriellen Technologie ausgestattet sind.

Nun konnte ElephantSkin einen gewichtigen Partner gewinnen: die Pizzakette Domino’s Pizza Group, einer der weltweit größten Franchising- und Schnellrestaurant-Betreiber. Im Gespräch mit brutkasten erzählt ElephantSkin-CEO und -Founder Raphael Reifeltshammer: “Die Domino’s Gruppe ist aktiv auf uns zugegangen, weil sie nach einer Alternative zu den Plastik-Handschuhen gesucht haben.” Gemeinsam mit Thomas Winkler, Innovationsmanager bei Domino’s Deutschland, habe man die Zusammenarbeit geplant.

Wiederverwendbarer Handschuh bei Domino’s

Der Mehrzweckhandschuh “WETnDRY” wurde von ElephantSkin patentiert und ist ein dreilagiger, atmungsaktiver, wasserabweisender Handschuh. Eine spezielle antivirale und antibakterielle Technologie sorgt dafür, dass er überall – außer im medizinischen Bereich – verwendet werden kann. Er besteht aus wiederverwendbaren und waschbaren Materialien.

Der Handschuh könne außerdem juckender und gereizter Haut vorbeugen, mit der Mitarbeiter:innen durch das Tragen von Plastikhandschuhen häufig zu kämpfen haben. Eine innenliegende Membrane und eine wasserabweisende Technologie auf der Außenseite ermöglichen flexible Anwendungen, ohne den Handschuh dazwischen wechseln zu müssen.

Eine erste Serie der Handschuhe ist bereits erfolgreich in Domino’s Pizza Stores im Einsatz. Mario Greis, CPO von ElephantSkin, sagt zum Start der Zusammenarbeit: “Es unterstreicht unseren bereits erfolgreich eingeschlagenen Weg nun mit einem weiteren internationalen Partner zu messbarerer Nachhaltigkeit in der Gastronomie beizutragen und auch vielen Mitarbeitenden eine Alternative zu den Einweg-Plastikhandschuhen anzubieten. Jeder waschbare und wiederverwendbare ElephantSkin-Handschuh ersetzt Tausende Einweg-Plastikhandschuhe und reduziert so den CO2-Fußabdruck und die Kosten der Unternehmen erheblich – ohne die Hygienestandards zu beeinträchtigen.”

CO2-sparend und kostengünstiger

Wie viele Plastikhandschuhe durch die Zusammenarbeit eingespart werden können, lasse sich jetzt noch nicht seriös abschätzen. Die Zusammenarbeit starte ja erst, sagt Reifeltshammer.

Man habe allerdings Vergleichszahlen: Bereits ab dem 16. Plastikhandschuh sei der Handschuh von Elephant Skin nachhaltiger. Im Vergleich zu Einweg-Plastikhandschuhen spare man außerdem 79 Prozent an CO2 ein, der Plastikeinwegmüll werde um 99 Prozent reduziert. Die Kosten für Unternehmen reduzieren sich laut Angaben von Elephant Skin um mindestens 25 Prozent.

2020 gegründet

ElephantSkin wurde 2020 vom ehemaligen Fußballprofi Raphael Reifeltshammer in Zusammenarbeit mit Mario Greis gegründet. Bereits nach zwei Monaten machte das Unternehmen siebenstellige Umsätze. Im August 2023 schloss das Scaleup eine Kapitalrunde mit Bestandsinvestor:innen in Höhe von 45 Millionen Euro ab. In dieser Runde verdoppelte Ex-OMV-CEO Rainer Seele sein Engagement – brutkasten berichtete.

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