11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
/artikel/checkliste-steuertipps-fuer-unternehmen-zum-jahresende
Steuertipps 2023, Steuertipps, Unternehmen Tipps Steuern,
(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

„Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant“, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

„Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann“, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

„Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

„Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend“, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
Deine ungelesenen Artikel:
09.06.2026

German Venture & Growth Forum: Speedinvest bei neuer deutscher VC-Initiative an Bord

24 Venture-Capital- und Wachstumsinvestoren, darunter Speedinvest, wollen mit dem German Venture and Growth Forum erreichen, dass in Deutschland jährlich 15 Milliarden Euro mehr Wachstumskapital mobilisiert werden.
/artikel/german-venture-growth-forum-speedinvest-bei-neuer-deutscher-vc-initiative-an-bord
09.06.2026

German Venture & Growth Forum: Speedinvest bei neuer deutscher VC-Initiative an Bord

24 Venture-Capital- und Wachstumsinvestoren, darunter Speedinvest, wollen mit dem German Venture and Growth Forum erreichen, dass in Deutschland jährlich 15 Milliarden Euro mehr Wachstumskapital mobilisiert werden.
/artikel/german-venture-growth-forum-speedinvest-bei-neuer-deutscher-vc-initiative-an-bord
Speedinvest ist Teil des
Speedinvest ist Teil des "German Venture & Growth Forum" | (c) Speedinvest

Die Situation beim Wachstumskapital ist bei Österreichs großem Nachbarn zumindest statistisch gesehen besser als hierzulande. Doch auch in Deutschland bestehe eine erhebliche Finanzierungslücke, sind die Initiator:innen des German Venture & Growth Forum überzeugt. Die neu gegründete Initiative von 24 großteils deutschen Venture-Capital- und Wachstumsinvestoren legte nun das „German Venture & Growth Playbook“ vor, um das zu ändern.

Ein paar Prozent von 2,8 Billionen Euro

Während in den USA jährlich rund 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Venture- und Growth-Kapital investiert werden, liege die Quote in Deutschland bei weniger als 0,2 Prozent – so die Ausgangslage. Daraus ergebe sich ein jährliches Delta von rund 30 Milliarden Euro, rechnet man bei der Initiative vor. Zumindest die Hälfte davon, also jährlich 15 Milliarden Euro, soll mit den im „Playbook“ vorgeschlagenen Maßnahmen mobilisiert werden, so die Forderung. Denn deutsche institutionelle Investoren würden ein Vermögen von nicht weniger als rund 2,8 Billionen Euro verwalten. Bereits geringe Allokationen im niedrigen Prozentbereich könnten demnach erhebliche zusätzliche Mittel für innovative Wachstumsunternehmen bereitstellen.

„Die wachsende Wirtschaftslücke zwischen den USA und Europa geht zu einem großen Teil auf den Mangel an Wachstumskapital zurück. Unternehmen wie die Magnificent Seven wären ohne VC-Investoren nicht entstanden. Startups entwickeln nicht nur disruptive Technologien, sondern sie bauen Zukunftsindustrien auf. Deutschland hat die Mittel, genau diese Industrien zu finanzieren“, kommentierte Technologieinvestor Alexander Kudlich bei der Präsentation in Berlin.

Speedinvest und andere große Namen als Partner an Bord

Der Großteil der 24 am German Venture & Growth Forum beteiligten Investmentgesellschaften hat seinen Sitz in Deutschland mit großen Namen wie Cherry Ventures, Earlybird und High-Tech Gründerfonds (HTGF). Es sind jedoch auch internationale Akteure vertreten, darunter Österreichs größter VC Speedinvest. Das ist kaum verwunderlich, ist Deutschland doch mit 72 Beteiligungen (Stand Anfang 2026) am stärksten im Portfolio des Early-Stage-VCs vertreten, der wiederum zu den aktivsten seiner Art in Deutschland zählt.

Anm.: Der folgende Absatz wurde nach Veröffentlichung hinzugefügt

„Wir sind als offizieller Unterstützer dieser Initiative aufgetreten, weil wir fest überzeugt sind, dass Deutschland und Europa dringend eine signifikante Umschichtung der wirklich großen Kapitalpools in Richtung Innovationsökonomie benötigen. Dort wird die Wertschöpfung stattfinden und es wäre gesellschaftlich unverantwortlich, die breite Gesellschaft nicht daran teilhaben zu lassen“, kommentiert Speedinvest-Gründer Oliver Holle auf brutkasten-Anfrage. „Nun hoffen wir alle, dass auf die hoffnungsvollen Worte auch Taten folgen und die die relevanten Entscheidungsträger rasch agieren.“

Zentrales Ziel des Forums ist eine Neubewertung von Venture Capital als Anlageklasse durch institutionelle Investoren. Das Playbook verweist auf durchschnittliche Renditen europäischer Venturefonds von rund 14 bis 18 Prozent und hebt zugleich deren Diversifikationseffekt wegen einer geringen Korrelation zu Aktien- und Anleihemärkten hervor. „Für dieses Argument stehen wir seit Jahren. Jetzt bestätigen es die Daten, die politischen Rahmenbedingungen stimmen, und institutionelle Investoren sind bereit zuzuhören. Ich bin überzeugt: Wir stehen kurz davor, den gordischen Knoten zu durchschlagen“, sagt Christian Miele, General Partner bei Headline.

Drei Zugangswege für institutionelle Investoren

Erhebliches Potenzial für neue europäische Marktführer gebe es vor allem in den Bereichen Deep Tech, Künstliche Intelligenz, Robotik, Quantentechnologie, Energie, Verteidigung und Raumfahrt, meinen die Initiator:innen. Das „Playbook“ beschreibt dabei drei mögliche Zugangswege für Pensionskassen, Versicherungen, Versorgungswerke und Stiftungen: Investitionen in Einzelfonds, Dachfonds sowie Co-Investments. Dabei bietet der Text in fünf Kapiteln eine recht genaue Beschreibung, wie diese Investment-Strategien konkret umgesetzt werden können. So soll ohne staatliche Sondervermögen oder Garantien und bei marktkonformen Renditeerwartungen ein wesentlicher Beitrag zu einer „neuen Gründerzeit“ geleistet werden.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende