11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

“Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant”, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

“Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann”, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

“Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an”, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

“Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend”, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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Lachsalternative soll durch Myoglobin noch authentischer werden. (c) Revo Foods

Dank Revo Foods ist „Lachs“ aus dem 3D-Drucker längst Realität. Nun plant das Wiener FoodTech-Unternehmen, seine vegane Lachsalternative optisch und geschmacklich noch näher an das Original heranzubringen. Das ermöglicht nun eine Partnerschaft mit dem belgischen Unternehmen Paleo. Eurostars unterstützt das gemeinsame Projekt mit einer Förderung von 2,2 Millionen Euro.

Gemeinsam setzen die beiden FoodTech-Startups auf die Entwicklung von Myoglobin für pflanzliche Fischalternativen. Dies soll durch die Kombination von Paleos Präzisionsfermentationstechnologie und Revo Foods 3D-Strukturierungstechnologie erreicht werden.

Myoglobin soll Revo Foods veganem Lachs mehr Authentizität verleihen

Das gemeinsame Projekt von Revo Foods und Paleo startete im August 2024 und ist auf zwei Jahre angelegt. Ziel ist es, ein speziell für pflanzlichen Lachs entwickeltes Myoglobin herzustellen und es in die Rezeptur von Revo Foods veganem Lachs zu integrieren. Die innovative 3D-Strukturierungstechnologie von Revo Foods ermöglicht die Kombination mehrerer Materialien in einem Produkt. Bisher basiert der vegane Lachs von Revo Foods auf Mycoprotein.

Das belgische FoodTech-Startup Paleo stellt das Myoglobin für den veganen Lachs mithilfe von Präzisionsfermentation her. Bei diesem Verfahren werden tierische Proteine mit Hilfe von Hefe produziert. Myoglobin ist ein Hämoprotein, das als essenziell für den authentischen Geschmack, die Farbe und die Textur von Fleisch gilt. Ursprünglich kommt dieses Protein in den Muskeln und roten Blutkörperchen von Tieren vor, doch es kann auch durch Fermentationsprozesse hergestellt werden. Neben dem Geschmack verleiht es pflanzlichen Fleischalternativen die charakteristische rote Farbe und das typische Aroma beim Kochen und Braten. Derzeit arbeitet Paleo an Myoglobin für Rindfleisch, Hühnchen, Thunfisch und sogar Mammut.

Myoglobin soll nachhaltige und gesunde Lachsalternative schaffen

Revo Foods und Paleo arbeiten daran, einen veganen Lachs zu entwickeln, der echtem Lachs noch ähnlicher sieht und einen authentischen Geschmack bietet. Das Protein Myoglobin soll hierbei „ein völlig neues Niveau kulinarischer Erlebnisse“ für pflanzliche Alternativen ermöglichen. Zusätzlich wird der Nährwert, insbesondere der Eisen- und Proteingehalt, durch die Verwendung von Myoglobin verbessert.

Der Produktionsprozess dieser veganen Lachsalternative erfolgt vollständig ohne den Einsatz von Tieren. Das Endprodukt ist gentechnikfrei. Die Verwendung von Myoglobin aus der Präzisionsfermentation kann nach Angaben der Unternehmen den ökologischen Fußabdruck weiter verringern und „einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz leisten“. Ebenso behauptet Revo Foods, dass ihre Fischalternativen im Vergleich zu konventionellen Fischprodukten bis zu 90 Prozent Frischwasser und 75 Prozent CO2 einsparen.

Veganer “Lachs” wird mit 2,2 Millionen Euro gefördert

Ende September eröffnete Revo Foods in Wien die „Taste Factory“ – die bislang größte Anlage für additive Lebensmittelproduktion mittels 3D-Druck. Bei voller Kapazität kann die Produktionsstätte monatlich bis zu 60 Tonnen Lebensmittel herstellen – brutkasten berichtete. Ihr neuestes, auf Pilzprotein basierende “Lachsfilet” ist seit Oktober dieses Jahres erhältlich. Dieses Produkt entstand in Kooperation mit dem schwedischen Unternehmen Mycorena und erhielt Fördermittel in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro, unter anderem auch durch das EU-Programm Eurostars.

Die nächste Förderung lässt nicht lange auf sich warten: Auch für das neue Projekt mit dem belgischen FoodTech Startup Paleo erhält Revo Foods Fördergelder. Diese Förderung in Höhe von 2,2 Millionen Euro kommt von dem Eureka Eurostars-Programm und soll die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen stärken.

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