11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

“Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant”, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

“Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann”, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

“Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an”, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

“Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend”, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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HerzensApp
CTO, CEO und COO: Das Gründerteam der HerzensApp. (c) HerzensApp

“Wir sind der Meinung, man kann diesen Pflegenotstand nur mit einer Ökosystem-Lösung bekämpfen”. Dieses Zitat stammt vom HerzensApp-Co-Founder und CEO Konstantin Pollanz. Konkret meint er damit seine Plattform, die heuer im Jänner österreichweit gelauncht wurde und sämtliche Akteur:innen in der Pflege miteinander verbinden will: Pflegeagenturen, mobile Pfleger:innen und die Angehörigen selbst. Damit will sich HerzensApp als B2B-SaaS von anderen Angeboten abgrenzen, die sich nur auf eine Zielgruppe fokussieren.

HerzensApp: 16 verschiedene Sprachen

Dabei hilft eine KI-Assistenz, die in der App implementiert ist: Pflegekräfte, Pflegebedürftige und Angehörige können auf einer Art Social-Media-Plattform so in ihrer Muttersprache miteinander chatten, die Übersetzung erfolgt automatisch. Das Tool ist für 16 verschiedene Sprachen ausgelegt.

“Die Pflegebranche ist oft geprägt von bürokratischem Aufwand und veralteten Prozessen – hier setzen wir mit der HerzensApp an”, erklärt Alireza Fasih, der mit Oliver Wimmer das Gründertrio komplettiert. “Unser Ziel ist es, die Pflege durch komplette Digitalisierung der Dokumentations,- und Verwaltungsaufgaben die Pflegekräfte zu entlasten. Mit unserer mobilen App geben wir Pflegefachkräften ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie ihren Arbeitsalltag vollständig digital unterstützen können. Ein besonders beliebtes Feature ist die Sprachdokumentation: Während die Pflegefachkraft spricht, werden alle Tätigkeiten direkt erfasst. Das spart nicht nur enorm viel Zeit, sondern schafft auch eine persönlichere Pflegeerfahrung für die Patienten, die so immer bestens informiert sind.”

Einsatz in Echtzeit verfolgen

Die USP von HerzensApp liegt im “umfassenden Pflegesystem”. Das Startup bietet nicht nur eine mobile Lösung für Pflegefachkräfte, sondern auch eine webbasierte Software für Pflegedienste und Betreuungsagenturen. Diese ermöglicht es, Einsätze in Echtzeit zu verfolgen und effizient zu planen.

“Darüber hinaus haben wir mit der FamilieApp eine Schnittstelle geschaffen, die Angehörige aktiv in den Pflegeprozess einbezieht. In einer Zeit, in der 70 Prozent der Pflegeorganisation von Familienmitgliedern übernommen wird, bieten wir einen DSGVO-konformen Chat, der alle Beteiligten transparent informiert und verbindet”, so Pollanz weiter.

HerzensApp mit siebenstelligen Förderungen

Für die Weiterentwicklung der HerzensApp hat das mittlerweile elfköpfige Team bisher Förderungen in siebenstelliger Höhe erhalten.

“Die aws-Förderung hat uns maßgeblich dabei geholfen, unsere Software in entscheidenden Bereichen zu entwickeln. Durch ihre Unterstützung konnten wir das ‘Matching’ zwischen Familien und Pflegekräften realisieren, eine Funktion, die es ermöglicht, innerhalb kürzester Zeit die passende Betreuungsperson zu finden. Ohne diese Förderung hätten wir viele unserer innovativen Ideen nicht so schnell und effizient umsetzen können”, so Pollanz weiter. “Dank der Unterstützung der aws konnten wir nach Ende der Förderung unser bislang größtes und wirkungsvollstes Projekt umsetzen: das HerzensPortal.”

Dabei handelt sich um ein Vergleichsportal für 24-Stunden-Betreuungsagenturen, das Familien eine einfache Möglichkeit bietet, die passende Agentur zu finden. Über 400 Agenturen werden hier verglichen, und das Portal wächst stetig, so der Founder. Familien können nicht nur eine passende Agentur auswählen, sondern auch direkt eine Anfrage mit allen relevanten Informationen senden.

HerzensApp
(c) zVg – Landkarte aller gelisteten Betreuungsagenturen, die auf dem HerzensPortal verfügbar sind.

“Damit eliminieren wir das oft mühsame Hin und Her, das sonst notwendig ist, um den Gesundheitszustand des Patienten zu erheben, und schaffen eine bisher nicht dagewesene Transparenz in einem mehrheitlich intransparenter Markt”, betont Pollanz.

Ziel: Ökosystem erweitern

Aktuell liegt der Fokus des Startups darauf, die Bekanntheit der HerzensApp weiter auszubauen und sein Ökosystem kontinuierlich zu erweitern. Das nächste große Ziel ist es, auch Pflegedienste und selbstständige Pflegefachkräfte auf der Plattform abzubilden, um den Suchprozess noch umfassender zu gestalten.

Zudem plant man eine Erweiterung des Vergleichsportals auf Pflegeheime, sodass auch hier schnell und transparent die verfügbaren Plätze und Kapazitäten eingesehen werden können.

“Mittelfristig möchten wir die Erfolge, die wir in Österreich erzielt haben, auf den deutschen Markt übertragen. Langfristig streben wir an, mit der HerzensApp und unserem Ökosystem einen bedeutenden Einfluss auf die Pflegeprozesse in ganz Europa zu nehmen. Unser Wunsch ist es, durch unsere Software-Tools und innovative Ansätze den Pflegeberuf attraktiver zu machen und gleichzeitig die Qualität der Versorgung deutlich zu steigern”, erklärt Pollanz. “Wir sehen die Einbindung von Künstlicher Intelligenz als einen wichtigen Hebel, um die Arbeit in Sozialberufen zu vereinfachen und mehr junge Menschen dafür zu begeistern, sich in der Pflege zu engagieren.”


Disclaimer: Das Startup-Porträt erscheint in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws)

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