11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

“Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant”, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

“Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann”, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

“Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an”, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

“Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend”, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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ACR
(c) ACR/ Alice Schnür-Wala/ Schweig-Fotodesign: OFI / PYERIN - (v.l.) Martin Weigl-Kuska, Holzforschung Austria, Sonja Sheikh, ACR-Geschäftsführerin und Elisabeth Mertl, Österreichisches Forschungsinstitut für Chemie und Technik.

*Diese Themenpartnerschaft erschien zuerst in der neuen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.

In einer sich stetig wandelnden (Wirtschafts-)Welt gibt es für heimische KMU trotz ihres hohen Stellenwerts einige finanzielle Hemmschwellen, die es zu bewältigen gilt – vor allem, wenn man im internationalen Wettbewerb zukunftsfit bleiben möchte. Viele kleine und mittlere Unternehmen können die heutige Forschungsarbeit nicht mehr selbst bewältigen, da ihnen die Ressourcen und spezialisiertes Know-how fehlen.

Ein möglicher Lösungsansatz für diese Problematik findet sich im Begriff Kooperationspartner: Kooperationen im Bereich Forschung und Innovation bieten für KMU diverse Vorteile. Neben fehlenden Ressourcen, eigene Forschungsabteilungen ins Leben zu rufen, erweist sich nämlich auch das Monitoring aktueller Trends und Entwicklungen, um daraus Erkenntnisse zu ziehen, als zeitintensiv – und kann ebenso personell kaum von den Betrieben gestemmt werden. Daher braucht es in einem Umfeld, das Innovation und Entwicklung gefühlt im Stundentakt hervorbringt, Infrastruktur und Vernetzung, um bestehen zu können.

Außeruniversitäre Forschungsinstitute als Partner

Solche erfolgreich abgewickelten Innovationsprozesse finden sich bei Austrian Cooperative Research (ACR) wieder. Insgesamt verfügt das Forschungsnetzwerk als Innovationspartner für kleine und mittlere Unternehmen über 19 Institute, die eine Vielzahl von Wissensbereichen abdecken; darunter nachhaltiges Bauen, Werkstoffe, Umwelttechnik und erneuerbare Energien, Lebensmittelqualität und -sicherheit, Digitalisierung sowie Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

„Mit den ACR-Instituten stehen KMU und Startups verlässliche Forschungspartner zur Seite, die sie von der ersten Projektidee bis zur Markteinführung mit einem guten Verständnis für ihre technologischen Problemstellungen, umfassendem Know-how und modernster Infrastruktur unterstützen“, erklärt ACR-Geschäftsführerin Sonja Sheikh. „Langjährige Expertise, Anwendungsorientierung und Marktnähe sorgen für maßgeschneiderte Lösungen mit langfristigem Mehrwert für die gesamte Branche.“

So geschehen etwa bei Sihga, einem Unternehmen für Befestigungstechnik: Es begann mit einem Artikel, den Holzbau-Meister und Chief Product Officer (CPO) Johann Gruber im Magazin „Nature“ entdeckte.

Dort legten Forscher der University Maryland (USA) dar, wie es gelungen ist, Holz so stark zu verdichten, dass mechanische Eigenschaften erzielt werden konnten, die „höher waren als bei Stahl und Aluminium“.

„Sihga ist dann hellhörig geworden“, erinnert sich Martin Weigl-Kuska, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft beim ACR-Institut Holzforschung Austria, „und dachte sich, damit könnte man im Holzbau eine neuerliche Revolution schaffen – denn wenn sowohl Baustoff als auch Verbindungselemente aus Holz bestünden, könnte man bei der CO2- Einsparung und auch beim Rückbau und Recycling im Sinne der Kreislaufwirtschaft weitere Fortschritte erzielen.“

Anwendungslücke zu weit

Allerdings stieg niemand der US-Autoren der Studie auf den Vorschlag einer Unternehmenskooperation ein, weil ihnen der „Gap zur Anwendung“ zu groß war. Also fanden Sihga und das ACR-Institut zusammen. „Wir sind gemeinsam den ‚Nature‘- Artikel durchgegangen und haben einen Weg gefunden, an die Ergebnisse anzuknüpfen“, beschreibt Weigl-Kuska einen der ersten Schritte dieser Kooperation. „Es ist uns tatsächlich gelungen, den Prozess zu reproduzieren und Prototypen von Holzverbindern zu entwickeln, die hochverdichtet sind“, so der Forscher.

Über 1.500 abgewickelte Projekte 2023 und Standardisierung

Dies ist nur ein Beispiel von vielen Kooperationsprojekten zwischen ACR- Instituten und kleinen bzw. mittleren Betrieben. Insgesamt machen KMU 76 Prozent der Kunden aus, die Austrian Cooperative Research in seinem Portfolio führt. Allein 2023 leisteten die Institute neben der Abwicklung von 1.500 Forschungsprojekten 32.800 Stunden an gemeinnütziger Arbeit für die Wirtschaft, etwa in Form von Normungsarbeit.

Normen und Standards sind ein oft unterschätzter Bereich im Innovationsprozess. Sie regeln nicht nur Produkteigenschaften und sorgen für Sicherheit und Vergleichbarkeit, sie können auch Innovationsprozesse anregen. Die ACR- Institute beteiligen sich aktiv in Standardisierungsprozessen und wissen dadurch nicht nur über aktuelle Entwicklungen und Trends Bescheid – sie bringen Forschungserkenntnisse in die Normungsgremien ein, vertreten die Interessen der KMU und der Forschung und bringen das Wissen wieder in die Unternehmen.

Zudem erkennen sie auch, wo Standards fehlen, regen diese an oder entwickeln neue Testmethoden; wie etwa Biotechnologin Elisabeth Mertl, die seit 2011 beim ACR-Institut OFI tätig ist.

Die 32-Jährige hat sich auf Mikrbiologie und Zellkulturen spezialisiert. In ihrer Forschungsarbeit entwickelte sie In-vitro-Testmethoden, damit Hersteller von Medizinprodukten für ihre Zulassungsverfahren auf Tierversuche verzichten können.

„Unser Ziel war es, dass Hersteller von Medizinprodukten für ihre Geräte und Materialien eine Zulassung bekommen, ohne auf Tierversuche zurück- zugreifen, die noch in den Regelwerken verankert sind“, sagt Mertl. Dieses Ziel hat die Biologin mit ihrem Team erreicht und die Testmethode als Norm etabliert.

Mittlerweile besteht die sogenannte „Probenliste“ des OFI aus 1.300 verschiedenen Produkten, die nicht mehr durch mühsame Tierversuchsreihen gehen müssen. Auch Sheikh bestätigt abschließend:

„Das Alltagsgeschäft bindet in der Regel nahezu alle zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen in KMU. So bleiben kaum Kapazitäten, um auch ein- mal über den Tellerrand zu blicken. Umso wichtiger sind erfahrene Kooperationspartner wie die ACR-Institute, die KMU gezielt an Innovationen heranführen.“

Info Block

Seit seiner Gründung 1954 unterstützt Austrian Cooperative Research kleine und mittlere Unternehmen, Innovationen in Form von neuen Produkten und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen. Von den 10.200 Kunden im Jahr 2023 waren 76 Prozent KMU, die für 77 Prozent der erledigten Aufträge (gesamt 22.700) sorgten. ACR verfügt über 744 Beschäftigte, wobei 41 Prozent davon Frauen sind. Im letzten Jahr konnte man einen Umsatz von 74 Millionen Euro erwirtschaften.

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