11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

„Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant“, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

„Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann“, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

„Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

„Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend“, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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Nemja Klincov und seine Frau stehen in einem Frühstücksraum, beide halten ein Kind auf dem Arm.
Familienvater Nemanja Klincov entwickelt Plappi aus familiären Gründen. (c) Nemanja Klincov

Die Idee für Plappi, die KI-gestützte Sprachhilfe für Kinder, kommt dem Wiener Nemanja Klincov im Alltag. „Ich habe zwei Kinder und möchte ihnen meine Muttersprache Serbisch beibringen, meine Frau spricht Deutsch mit ihnen. Als Vater, Ehemann und Unternehmer kommt die Zeit allerdings oft zu kurz und ich merke, wie die Sprachbildung bei den Kindern leidet. Plappi entstand aus genau dieser Frustration. Nicht um mich zu ersetzen, sondern um die Zeit dazwischen zu nutzen. Damit mein Kind auch dann meine Sprache hört und übt, wenn ich gerade nicht kann.“

Klincov ist in der Gründerszene nicht neu. Durch sein erstes Startup BReact (brutkasten berichtete) erhält der Founder die KI-Expertise, die er für Plappi benötigt: „Wir haben diese ganze Expertise, zur KI und auch zur Datensicherheit, in den letzten fünf Jahren aufgebaut. Alles, was wir über BReact lernen, ist ein Grundbaustein für Plappi.  Für uns ist es extrem wichtig, dass keine Daten abfließen können und kein KI-Training betrieben wird.“

Eltern legen die Themen selbst fest

Wenn man ein Plappi-Gerät bekommt, kann man als Elternteil über eine App Lehrpläne und Themen festlegen. „Man kann beispielsweise den Namen des Lieblingstiers angeben, den Namen der besten Freunde, was im Alltag passiert, und man kann Plappi auch auf Themen sensibilisieren oder Wörter eingeben, die gelernt werden sollen. Das Gerät orientiert sich dann an dem, was die Eltern vorgegeben haben, und fordert die Kinder auch aktiv auf, zu antworten. Wir haben kein anderes Spielzeug gefunden, das Kinder proaktiv auffordert zu kommunizieren“, so Klincov.

„100 Prozent Made in Europe“

Für den Vater steht vor allem eines im Vordergrund: Der Datenschutz der Kinder. „Unser oberstes Gebot ist, ausschließlich Offline-KI-Modelle zu benutzen. Was die Kinder sagen, wird nicht für Werbung oder KI-Training genutzt. Wir haben uns auch angesehen, welches Rechenzentrum in Europa keinen amerikanischen oder chinesischen Gesellschafter dabeihat, damit alles 100 Prozent Made in Europe ist. Ich will als Vater auch nicht, dass die Daten meiner Kinder an amerikanische Konzerne abfließen“, erklärt der Founder.

Welches KI-Modell am geeignetsten ist, will Klincov gemeinsam mit 100 Eltern noch testen. Warum der Founder sich sicher ist, dass Kinder überhaupt mit KI-Spielzeugen interagieren sollten, erzählt er im Interview: „An Silvester waren wir bei Freunden. Als ich gesehen habe, wie sechs kleine Kinder von zwei bis fünf Jahren mit einer Alexa gesprochen und interagiert haben, war für mich klar: Das wird funktionieren, auch ohne Display oder Screen.“

Plappi soll es in dieser Ausführung für Kinder und ein anderes Modell für Jugendliche geben. (c) Plappi

Bereits 120 Menschen auf der Warteliste

Wenn Plappi auf den Markt kommt, soll es 90 Euro kosten und auf einem Abomodell für 9,90 Euro pro Monat basieren. Die Lernenden bekommen dann jeden Monat neue Lehrpläne erstellt, „denn Plappi versteht ja, welche Vokabeln die Kinder schon können und welche Wörter gut gelernt worden sind. Und deshalb ist es notwendig, dass es ein Abomodell ist, weil diese Lehrpläne angepasst werden. Und je nach Alter und Kind wird es dann mitwachsen“.

Klincov wartet zurzeit auf Förderungsgenehmigungen, für 2027 sei der Markteintritt geplant. Auf der Warteliste stehen derzeit 120 Menschen. Eine Crowdfunding-Kampagne auf der Plattform Kickstarter wird am 24. Juni gelauncht.

Zukunftspläne

„Mein Wunsch ist wirklich, dass meine Kinder fließend meine Sprache sprechen können. Ich hoffe, dass Plappi eines Tages ein Must-have in jedem Haushalt mit Kindern ist. Wir sehen einfach ein Riesenmarktpotenzial, wenn allein schon wegen des Unterrichtsfachs Englisch 95 Prozent der Kinder zur Zielgruppe werden“, blickt der Founder in die Zukunft. Das Ziel sei, dass auf lange Sicht nicht nur Kinder mit Migrationsbiografie Plappi nutzen. 

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