11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

„Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant“, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

„Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann“, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

„Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

„Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend“, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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Kapital für Österreichs Zukunftstechnologien

Der aws Gründungsfonds investiert in ein breites Spektrum an Zukunftstechnologien. Seit 2013 sind gemeinsam mit nationalen und internationalen Co-Investoren mehr als 750 Millionen Euro Venture Capital in über 45 heimische Startups geflossen. Vier ausgewählte Beteiligungen zeigen beispielhaft, wie österreichische Innovationen internationale Märkte erschließen und zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Innovationsstandorts beitragen.
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Das Team des aws Gründungsfonds | (c) aws Gründungsfonds

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen.


refinq macht Klimarisiken berechenbar

Dass ein Umspannwerk in einem Überflutungsgebiet steht, weiß der Betreiber – was ihn das pro Jahr kostet, weiß er selten. Genau hier setzt refinq an: Beim Wiener Startup lädt ein Unternehmen seine Standorte hoch und bekommt sie auf einer Karte angereichert mit Klimaszenarien und Naturdaten zurück. Ein Klick auf einen Standort zeigt, welche Gefahren dort drohen, von Hochwasser über Hitze bis Dürre, was sie kosten und welche Maßnahmen das Risiko senken; von der Landkarte zur Kennzahl zum Eurobetrag.

Wie konkret das wird, zeigt die Arbeit mit europäischen Stromnetzbetreibern: In einem Programm von Terna, Elia, Swissgrid und weiteren Netzbetreibern setzte sich refinq gegen mehr als 85 Bewerbungen durch und unterstützt nun bei der Absicherung der Leitungen und Umspannwerke gegen Extremwetter. Auch die Wiener Stadtwerke prüfen mit der Plattform mehr als 5.000 Standorte, um die Wiener Energieversorgung zu schützen. Weil jede Kennzahl offen dokumentiert ist, lassen sich die Ergebnisse zugleich als Nachweis für CSRD, EU-Taxonomie und TNFD exportieren. Im Februar führte der aws Gründungsfonds die Seed-Runde über 2,2 Millionen Euro an.

Das Team von refinq | (c) refinq

Kickscale befreit den Vertrieb von Admin-Arbeit

Verkaufsgespräche sind die am schlechtesten dokumentierte Ressource vieler Unternehmen: Was im Termin besprochen wurde, landet bestenfalls in einer kurzen Notiz. Kickscale ändert das und geht dabei weiter als ein reiner Notizassistent – die Plattform erfasst Meetings, Calls und CRM-Daten, wertet sie mit KI aus und befüllt die CRM-Felder nach jedem Gespräch automatisch, samt Follow-ups und nächsten Schritten. Dazu kommt Coaching aus echten Gesprächsdaten statt aus Vermutungen: Sichtbar wird, was die besten Verkäufer anders machen – und wie wahrscheinlich der Abschluss eines erfolgreichen Deals ist.

Bei Lufthansa City Centers spart das nach Unternehmensangaben 85 Prozent der Zeit für die Nachbereitung. Mehr als 200 Kunden nutzen die Plattform, der Schwerpunkt liegt im deutschsprachigen Raum, dazu kommen Japan, Polen, Norwegen und die Niederlande. Der Serverstandort in Deutschland, die ISO-27001-Zertifizierung und die Ausrichtung auf die Anforderungen des EU AI Act sind insbesondere für europäische Unternehmen wichtige Kriterien bei der Beschaffung. Die Seed-Runde über 2,1 Millionen Euro wurde vom aws Gründungsfonds angeführt.

Die Gründer von Kickscale | (c) Michael Stabentheiner

Invisible-Light Labs spürt kleinste Spuren auf

Wer wissen will, welche Chemikalie in einer Probe steckt, braucht davon eine entsprechende Mindestmenge. Die Analyse scheitert dabei oft genau dort, wo es interessant wird: bei Nanoplastik in Luft und Wasser, bei Aerosolen in der Atmosphäre, bei Wirkstoffen, die nur in geringsten Konzentrationen vorliegen. Invisible-Light Labs, ein Deeptech-Spinoff der TU Wien, hat dafür EMILIE entwickelt, einen Sensor, der selbst Mengen im Billionstel-Gramm-Bereich und damit bislang kaum messbare Spuren nachweisen kann. Bestehende Infrarot-Spektrometer muss dafür niemand austauschen, und die winzigen Messchips lassen sich dorthin bringen, wo die Proben entstehen. Bei den Innovation Awards des Fachmagazins The Analytical Scientist landete EMILIE 2024 auf Platz eins. Seit 2025 baut eine strategische Partnerschaft mit Bruker Optics die internationale Verfügbarkeit des gemeinsam gebrandeten Systems aus.

An Bord der Tara Polar Station, die im September im Packeis einfriert, schickt ein EPFL-Team die Chips an einem Fesselballon in die Wolken, um kleinste Partikel zu untersuchen und besser zu verstehen, wie sie die Wolkenbildung und die Erwärmung der Arktis beeinflussen. Im Juni 2026 schloss Invisible-Light Labs eine Pre-Seed-Runde über 1,5 Millionen Euro ab, angeführt vom aws Gründungsfonds gemeinsam mit XISTA Science Ventures.

Invisible-Light Labs wurde 2019 als Spin-off der TU Wien gegründet| | (c) Invisible-Light Labs

HeartBeat.bio erkennt Herzrisiken früher

Ob ein Wirkstoff dem Herzen schadet, zeigt sich oft erst spät in der Entwicklung. Genau das will HeartBeat.bio ändern: Das Unternehmen aus dem Vienna Biocenter lässt aus Stammzellen sogenannte Cardioids wachsen: winzige schlagende Herzkammern, die dem menschlichen Herzen näher kommen als herkömmliche Zellkulturen. In automatisierten Testreihen lassen sich daran Risiken früh erkennen und Wirkstoffe gegen Herzerkrankungen suchen.

Angewendet wird das bereits: Mit Boehringer Ingelheim arbeitet HeartBeat.bio an Gentherapien gegen erbliche Herzmuskelerkrankungen, mit Molecular Devices ist eine Testlösung für die Herzsicherheit von Wirkstoffen auf den Markt gekommen. Der aws Gründungsfonds begleitet das Unternehmen seit 2023 und investiert damit in österreichische Spitzenforschung.

Automatisierte Zellkultur im Labor von HeartBeat.bio | (c) HeartBeat.bio

Der aws Gründungsfonds ist ein österreichischer Venture-Capital-Investor mit einem Fondsvolumen von rund 140 Millionen Euro. Er investiert im Rahmen von Frühphasenfinanzierungen in wachstumsstarke österreichische Technologieunternehmen und mobilisiert gemeinsam mit erfahrenen Co-Investoren zusätzliches privates und internationales Kapital. Als langfristiger Partner an der Seite der Gründungsteams begleitet der Fonds Startups über weitere Wachstums- und Finanzierungsphasen bis zum Exit. So trägt er dazu bei, Schlüsseltechnologien langfristig im Markt zu etablieren, international wettbewerbsfähige Unternehmen aufzubauen und den österreichischen Innovationsstandort nachhaltig zu stärken.

Hier könnt ihr mehr über den aws Gründungsfonds erfahren: gruendungsfonds.at

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