11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
/artikel/checkliste-steuertipps-fuer-unternehmen-zum-jahresende
Steuertipps 2023, Steuertipps, Unternehmen Tipps Steuern,
(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

“Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant”, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

“Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann”, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

“Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an”, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

“Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend”, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
Deine ungelesenen Artikel:
vor 15 Stunden

Spin-off Austria Konferenz 2024: Geistiges Eigentum im Zentrum

Unter dem Titel "Navigating IP Terms in University Spin-Offs" geht die Spin-off Austria Konferenz am 14. November zum fünften Mal über die Bühne.
/artikel/spin-off-austria-konferenz-2024-geistiges-eigentum-im-zentrum
vor 15 Stunden

Spin-off Austria Konferenz 2024: Geistiges Eigentum im Zentrum

Unter dem Titel "Navigating IP Terms in University Spin-Offs" geht die Spin-off Austria Konferenz am 14. November zum fünften Mal über die Bühne.
/artikel/spin-off-austria-konferenz-2024-geistiges-eigentum-im-zentrum
Geistiges Eigentum ist dieses Jahr das zentrale Thema bei der Spin-off Austria Konferenz | (c) Stock.Adobe/Gorodenkoff
Geistiges Eigentum ist dieses Jahr das zentrale Thema bei der Spin-off Austria Konferenz | (c) Stock.Adobe/Gorodenkoff

Das Problem ist bekannt: Während Österreich exzellente universitäre Forschung hervorbringt, gibt es bei der Umsetzung der Ergebnisse in die Wirtschaft noch Einiges an Luft nach oben. Dabei zeigt sich immer wieder: Universitäre Spin-offs zählen zu den erfolgreichsten Startups des Landes. Dank dem fundierten wissenschaftlichen Unterbau liefern sie nämlich einzigartige Produkte auf Basis neuester Forschungsergebnisse, die als genuine Innovationen auf dem Weltmarkt durchstarten können.

Geistiges Eigentum als Hauptthema der Spin-off Austria Konferenz 2024

Erfolgsentscheidend ist dabei, wie mit dem geistigen Eigentum umgegangen wird. Dieses Thema steht dieses Jahr im Zentrum der Spin-off Austria Konferenz. 2020 gestartet geht das jährliche Hauptevent der Initiative Spin-off Austria am 14. November zum fünften Mal über die Bühne. Dabei sollen sich führende Köpfe aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zusammenfinden, um den Status Quo der österreichischen Spin-off Landschaft gemeinsam zu beleuchten und sich über die Zukunft universitärer Spin-offs in Österreich und Europa auszutauschen.

Das diesjährige Hauptthema – die Gestaltung von Regelungen rund um das geistige Eigentum (IP) in Zusammenhang mit universitären Spin-offs – ist keinesfalls trivial. Denn verschiedene berechtigte Interessen müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Einerseits sollen Universitäten einen angemessenen Ertrag für Forschungsergebnisse erhalten, die oft mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden. Andererseits brauchen junge Spin-offs besonders zu Beginn Flexibilität und finanzielle Mittel, um ihre Produkte erfolgreich am Markt zu platzieren. Und in Österreich gibt es bislang keine anerkannte und praxisbewährte Methode zur Bewertung dieser Anteile, heißt es von den Veranstalter:innen der Spin-off Austria Konferenz 2024.

“Klare und faire Regelungen für geistiges Eigentum sind entscheidend für den Erfolg universitärer Spin-offs”

“Klare und faire Regelungen für geistiges Eigentum sind entscheidend für den Erfolg universitärer Spin-offs. Wir müssen sicherstellen, dass Ausgründungen die nötigen Ressourcen und Rahmenbedingungen vorfinden, um international wettbewerbsfähig zu sein”, meint auch tech2b-Geschäftsführer Raphael Friedl, stellvertretender Bundessprecher von AplusB, Veranstalter der Konferenz. “Der Austausch zwischen Gründer:innen, Forscher:innen und Investor:innen ist dafür unerlässlich. Die Spin-off Austria Konferenz bietet den idealen Rahmen, um konkrete Maßnahmen und nachhaltige IP-Strategien zu diskutieren, die das Wachstumspotenzial von Spin-offs fördern”, so Friedl.

Renommierte Speaker:innen

Diskutiert werden diese Fragen bei der Spin-off Austria Konferenz 2024 von einer Reihe renommierter Speaker:innen, darunter Mark Ferguson, ehemaliger Vorsitzender des European Innovation Council Boards, Gerhard Plasonig von der TUM School of Management, Molly Stevens, Professorin für Bionanowissenschaften an der Universität Oxford, Rudolf Dömötör, Direktor des WU Gründungszentrums und des ECN – Entrepreneurship Center Network, Jasmin Güngör, General Partner bei Onsight Ventures, Bernhard Sagmeister, CEO von aws, Markus Pröll-Schobel, Programmmanager des Spin-off Fellowship der FFG und Lisa Spöck, Bundessprecherin von AplusB.

Anmeldung zur Spin-off Austria Konferenz 2024 kostenlos

Die Teilnahme an der auf Englisch abgehaltenen Konferenz ist kostenlos. Interessierte können sich zur Online-Konferenz (13:00 – 16:00 Uhr) sowie zur anschließenden Abendveranstaltung (18:00 Uhr) in der Christoph Leitl Lounge der WKÖ (Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien) anmelden. Die Spin-off Austria Konferenz 2024 wird von AplusB organisiert und von FFG, Austria Wirtschaftsservice (aws), Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sowie der Industriellenvereinigung (IV) unterstützt.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende