11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

“Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant”, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

“Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann”, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

“Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an”, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

“Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend”, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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Vicky Petrie Forschung Frauen Arbeit Reykjavik Index
Vicky Petrie bei ihrer Keynote am Global Leaders Summit. (c) Valerie Maltseva

Können Frauen genauso gut Unternehmen leiten wie Männer? Dem Reykjavík Index zufolge glauben das viele nicht. Seit 2018 wird mit dieser internationalen Vergleichsstudie gemessen, wie Frauen als Führungskräfte wahrgenommen werden. 100 wäre das Optimum, hier würden die Fähigkeiten der Geschlechter gleich gut eingeschätzt werden. Im Moment steht der Index bei circa 70 für die untersuchten G7-Staaten. Dieser Ländervergleich sei essentiell für einen Überblick, sagt die britische Forscherin Vicky Petrie am Rande des Global Leaders Summit von the female factor, unterstütz von der Stadt Wien, im brutkasten-Gespräch. So könne man lernen, was anderswo vielleicht besser gemacht werde.

Vicky Petrie ist kein Teil der Business-Welt. 20 Jahre lang hat sie für die britische Regierung in der Forschung gearbeitet, seit knapp eineinhalb Jahren ist sie nun Senior Director bei Verian, einem international tätigen Forschungsinstitut. Sie spricht im Wiener Rathaus in ihrer Keynote vor knapp 600 Frauen über den Reykjavík Index. Und spart dabei nicht mit Kritik an dem Event: Hier seien nur die Frauen anwesend, die nicht an der Fähigkeit von Frauen in Führungspositionen zweifeln würden. Diese Zweifler:innen müsse man anderswo erreichen – direkt in den Communitys, über Charity-Organisationen oder in Schulen. Je mehr hier passiere, desto weniger würden Frauen in der Führungsetage als ein außerirdisches Konzept wahrgenommen werden.

Reykjavík-Index als Maß für Leadership

Die Idee zum Reykjavík-Index for Leadership entstand 2017, als Verian-CEO Michelle Harrison mit mehreren weiblichen Führungskräften aus der Politik über deren Karrierewege gesprochen hat. Das sei wahnsinnig spannend gewesen, aber es wurden doch nur Einzelgeschichten erzählt. Es reiche nicht, sich nur die Frauen in CEO-Positionen anzusehen, sagt Vicky Petrie. “Wir müssen uns die gesellschaftliche Perspektive auf Frauen in Führungspositionen ansehen. So verstehen wir, welche Hürden die nächste Generation überwinden muss.” Oft sehe man sich Daten nur in einem Vakuum der Arbeitswelt an und vergesse zu fragen, was der Rest der Welt von weiblichen Führungskräften hält, sagt Petrie.

Denn Frauen werden Führungsrollen eher in der Kinderbetreuung und in traditionell weiblich geprägten Sektoren zugetraut. In der Technologie oder Wissenschaft sehe das anders aus, hier werden Frauen kaum als Führungskraft gesehen. Spannend aber beunruhigend ist für Petrie, dass die jüngere Generation offenbar stärkere Vorurteile gegenüber weiblichen Führungskräften hegt als ihre Eltern. Betroffen seien davon nicht nur Männer, sondern auch Frauen. Man müsse daher beide ansprechen und vor allem jungen Frauen zeigen, welche Ziele sie anstreben oder wer ihre Vorbilder sein könnten.

“Du hast etwas beizutragen”

Hier spiele auch Sprache eine große Rolle: Frauen seien schnell übertrieben selbstbewusst, aggressiv oder irritierend – während Männer entschieden auftreten. Diese unterschiedliche Terminologie mache etwas mit Frauen, glaubt Petrie. Junge Frauen würden sich eher zurückhalten und Führungspositionen vermeiden, um nicht so wahrgenommen zu werden. Allerdings werde die Praxis weniger, sich als Frau im Berufsalltag wie die männlichen Kolleg:innen zu verhalten.

Vicky Petrie erzählt, dass früher oft der Gedanke geherrscht habe: Wer als Frau die Gläserne Decke durchbrechen will, müsse sich benehmen wie der Mann neben einem – ganz nach dem Spruch “Walk the walk, talk the talk”. Das war in ihren Augen traurig, denn oft bedeutete diese Imitation auch, einen Teil seiner Persönlichkeit zurückzulassen und zum Beispiel weniger mit seiner Familie verbunden zu sein. Petrie habe in ihrer Karriere aber auch Vorbilder gehabt, die ihr gezeigt haben: “So ist es nicht, du kannst deine Persönlichkeit mit an den Tisch bringen. Du kannst du selbst sein und du kannst anziehen, was du willst – weil du etwas beizutragen hast.” 

Anderen Stimmen Raum geben

Wie kann man diese Wahrnehmung nun verändern? Immerhin lässt sich die Perspektive von Menschen auf ein Thema nicht nur mit Quotenregelungen oder andere quantitative Ziele ändern. “Das ist die Eine-Millionen-Dollar-Frage”, sagt Petrie. Denn eigentlich stehe hier die Frage dahinter: Wie beeinflussen wir junge Menschen? Vor allem Pädagog:innen spielen in ihren Augen hier eine große Rolle. 

Man müsse es außerdem schaffen, auch in den Sozialen Medien anderen Stimmen Raum zu geben, abseits von Andrew Tate oder anderen misogynen Influencer:innen. Eltern stehen hier in einer undankbaren Rolle. Sie könnten ihr Bestes versuchen, aber egal was man sage, am Ende des Tages sei man immer noch ein Elternteil. “Man kann außerhalb des Zuhauses die stärkste weibliche Führungskraft der Welt sein, aber deine Kinder werden das trotzdem nicht in dir sehen”, sagt Petrie.

Veränderung – auf dem Rücken von Barbie

Aus diesem Grund seien auch Awareness-Kampagnen in der medialen Öffentlichkeit so wichtig. Petrie nennt als Beispiel das “Stop it at the start”-Projekt der australischen Regierung. Die Kampagne will die Ursachen von häuslicher Gewalt bereits an der Wurzel bekämpfen und thematisiert das Thema Respektlosigkeit gegenüber Frauen. Junge Menschen müssten lernen aufzuschreien, wenn jemand schlecht behandelt werde.

Die Schwierigkeit ist für Petrie stets dieser Übergang von einer medialen Kampagne zu tatsächlichen Aktionen. Im vergangenen Jahr wurde zum Beispiel ein “Girl Summer” ausgerufen, Barbie und Taylor Swift waren dauerpräsent. Dadurch hätten sich viele Frauen empowered gefühlt, aber danach seien alle zurück in ihre Alltagsjobs gegangen und hätten weitergelebt wie vorher. Dabei gehe es darum zu fragen: Was machen wir jetzt? Wie schaffen wir Aktionen und Veränderung durch diese Popkultur-Phänomene? “Es geht darum, diese Moden zu nutzen und auf deren Rücken etwas zu verändern”, sagt Petrie.

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